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Datum/Laufzeit
- 1882-05-11 (Anlage)
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Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
denn um nichts davon zu sagen, daß man auf Muthmaßun -
gen kein Recht bauen kann, stehe dieser ganz unbegrün -
deten Muthmaßung die schlagendsten Gegengründe gegen -
über
Oder wie heute Dekan Öggl bei dieser Stiftung an ei -
nen Organisten auch nur denken, wenn im damaligen
kleinen Flaurlinger Kirchlein nicht einmal eine Orgel
stand? Wie konnte Dekan Öggl diese Güter, welche zum
Nutzen des ganzen Pfarrsprengels gestiftet waren, auch
für den Lehrer bestimmen, der nur für einen Theil des
Pfarrsprengels Dienste leisten konnte? Zudem hat De-
kan Öggl fur den Flaurlinger Lehrer anderwärtig ge -
sorgt, nämlich durch eine Getreidesammlung.
Indeß bedarf es solcher, wenngleich noch so zwingender
Beweise für das ausschließliche Recht des Meßners auf
den Ertrag dieser Guter u. deren Nutznisung, gar nicht
sondern genügt hiezu vollständig dieses Moment. Daß
in der Stiftungsurkunde der Mehner allein genannt ist
der in einer Fassion des vorigen Jahrhundertes verfindliche
Beisatz "für Sie Dienstleisfung als Mesner" ist zur Lösung
dieser Frage zwar erwünscht, aber gar nicht nothwendig.
Was aber vor 100 Jahren dem Meßner als solchen gehörte
das muß ihm auch gehören, denn durch die successive Vermehr -
rung der Dienste, konnte ihm jenes Einkommen, das er für
die erste Dienstleistung des Meßner besaß, nie u. nimmer
geschmälert werden.
Ich hoffe, daß hiemit auch der letzte Punkt aufgeklärt
ist, und daher die Gemeindevertretung die Annahme obiger
Punkte nicht verweigern werde - w. nicht, muß ich den
Rechtsweg betreten und kann es mit der Beruhigung thun
alles aufgebothen zu haben um eine friedliche Lösung zu erzielen.
Mit aller Hochachtung
Flaurling, den 11. Mai 1882