Código de referência
Identificador(es) alternativo(s)
Título
Data(s)
- 1896-11-17 (Produção)
Nível de descrição
Parte
Dimensão e suporte
Seite
Nome do produtor
História administrativa
Entidade detentora
História do arquivo
Âmbito e conteúdo
8.
Allein die Gemeinde Flaurling
muß auf die bezüglichen Einwendun-
gen der Geklagten im weiteren
Verlaufe der Replik selbst zugeben,
daß sie den in lit. B. benannten Arbei-
tern und Lieferanten gegenüber
allein zur Zalung verpflichtet war
und der Berufene § 1358 a. cb. G. B.
insofern hier nicht zur Anwendung
kommt.
Denungeachtet hält Klägerin
die Geklagte für ersatzpflichtig weil
das Klagebegehren auf Zalung be-
ziehungsweise Ersatz des Konkur-
renzbeitrages schlechthin laute.
Dementgegen behauptet Klä-
gerin dann in der Schlußrede daß
nicht Konkurrenzbeiträge gefor-
dert werden, sondern Ersatz
eines Aufwandes, den die Gemeinde
Flaurling mit 1/3tel für die Gemeinde
Polling gemacht hat und den diese
an einen dritten, sei es die Kirche
in Flaurling oder wir immer.
sie es nach dem Gesetze oder nach
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