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Titel
Datum/Laufzeit
- 1896-11-17 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teil
Umfang und Medium
Seite
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
9.
einem Verträge/: lit A:/ hätte selbst
machen müssen, in ersterem Falle
stützt sich Klägerin auf den § 1042
v. b. G. B.
Nach dem Vorangeführten steht fest,
daß die behaupteten Leistungen in
lit. B. nicht auf Bestellung der
Geklagten ausgeführt wurden.
daß daher gegen Letzter eine
Vertragsforderung dritter gar
nicht bestand.
Es kann demnach von einem
Ersatze einer für die geklagte
Gemeinde an dritte Personen gezal-
ten Summe um so weniger die
Rede sein als eben das wesentliche
Merkmal für eine Ersatzforde-
rung fehlt, weil Klägerin Conti
für von ihr selbst gemachte Bestel¬
lungen bezalte, somit nicht erweisen
konnte, daß sie eine Schuld der Ge¬
klagten bezalt hat.
Von einem Ersatze im Sinne des
§ 1042 a. b. G. B. kann aber ebensowe¬
nig eine Rede sein, weil die
Frage, ob die Gemeinde Polling
./.