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- 1809-03-30 (Creation)
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auf seine Kösten, ein eigenes Stüklgrund hier für hinein
zu Stossen, und destwegen dem Kaufer gäntzlich schadlos zu halten
worumben sie Contrahenten bey oft gedachter Grundherschaft, sich
gebührent zu melden, und so eh als möglich die ordentliche aufrichtung
aldorten vorzunehmen haben,
Solte aber weder ein oder das andere nit bewerkhet werden
so hat der Kaufer diesen grund von dato an auf 9 jahr
gegen deme Bestantsweiße zu genießen, das selber
von dem bezahlten Kaufschüllung, die jährlich abwerfente
intrese, ihme verkaufer als einen Bestandzins, ihn
handen zu lassen, hingegen bey verkauf obigeer bestandes-
Jahren, das erhaltene gantze Kaufgeld, anrufs zu bezahlen
gehalten sein solle, bey nicht erfolg dessen aber hat sollicher
Bestand widerum auf weitern nacheinander folgente
9 jahr, wan es gedachten Kaufer oder Beständner
Johan Siderich beliebig, fortzudauren,
Zu feßhaltung all obigen haben sich Contrahenten bis ordentlichen
Grundherlichen aufrichtung, einsweillen alda eigenhendige
unterschrieben.
Aloys Helbert bekent
Johan Sidrich bekent
Aloisi Trenkbalder als zeig
Aloys Mayr als zeig