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- 1771-09-04 (Vervaardig)
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Copia.
Von der Röm. Kay. König. Apostol. Maÿ. etc.
wegen hiemit in Gnade anzufügen. bereits
untern 20ten Jenner vorigen Jahrs stellten die
Gemeinds Leuthe zu Flaurlingen Gerichts Her-
tenberg eine gleiche Bittschrift um Beylassung
des ferneren Auftribs, wie die Innlage bestät-
tiget, dießorts ein; Ihr habt demnach in folge
der untern 9ten July Anni proteriti (vorigen Jahres) allhin
erlassenen Maßgebigen Verordnung gedachte
Gemeinde Flaurlingen ein für allemal abzu-
weisen, sofort diesen so gemein schädlichen
Blum besuch ohne weiters abzustellen, anbeÿ
aber Ihr gemeinde zu bedeuten, daß man sich
in derley Gegenstande nicht mehr behelliget
wissen wolle, nach Befolg solcher Verordnung
Ihr sodann den Anschluß zu reproduciren habt.
e.g. Kinigl.
Ex Mand Excellmi Guber-
ny Sup. xxx
Innsbruck 17ten Augl
1771
Anton Johann Schueler.
An
Löbliche Pfleggerichts Obrigkeit zu
Hertenberg abgangen.
Decretum hierauf.
Gleichwie schon der Gemeinde Flaurlingen nicht
nur in dem Monat July des Vergangen 1770er
Jahrs, sondern auch seithero, und weiters aller
erst den 28ten Juny dieß Jahrs bey dießstands
abgehaltener Tagfahrt der Auftrib, und Blum-