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- 1923-10-12 - 1923-10-20 (Creation)
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Abschrift des Briefes von Notar Wachter
Herrn
Joh. Hahn & Alois Adler
Glockengiesserei Reutte
Ich bestätige hiermit Ihr Schreiben vom 11. Oktober und
entnehme daraus, dass sie eine schiedliche Regelung wünschen.
Ich werde dies der Gemeinde Flaurling zur Kenntnis bringen muss
Ihnen jedoch nochmals anmerken, dass Sie sich im vollen Rechtsirr-
thum befinden; mir liegen sowohl Vertrag mit Ihnen vom 5. Oktober
als die ganze Korrespondenz vor als auch eingehende Besprechungen
mit Dekan Schwarz etc.
Ihre Forderung ist vollkommen vertraglich unbegründet und werden
sie am Rechtsweg unbedingt scheitern.
Wir haben keinen Grund den Gerichtsstand Landshut zu fürchten auch
für die deutschen Gerichte gilt das, was sie aus meinem Schreiben
vom 17.August klar und deutlich entnehmen können.
Es ist ganz gleichgültig was ein Geläute heute kostet, Sie haben
Vertrag und das ist die Grundlage für unser Verhältnis.
Ein Recht zur Valorisierung besteht weder in Österreich noch
in Deutschland.
Ich mache Sie von vornherein aufmerksam, dass das Glockenkomite
Flaurling Ihnen Verhandlungen ablehnen wird, die sich auf der von
Ihnen anscheinend noch immer festgehaltenen Basis bewegen sollen.
Nachdem Sie in Aussicht stellen in der nächsten Zeit direkte
Verhandlungen aufzunehmen, so werde ich das Glockenkomite bis dahin
zur Geduld bewegen, mache Sie jedoch aufmerksam, man man nicht
gesonnen ist allzu lange darauf zu warten.
Hochachtungsvoll