Abschrift des Briefes von Notar Wachter
...
im Tone nicht der Vereinbarung entspricht und nicht stimmt.
Es liegt dem Glockenkomite Flaurling ferne Ihnen die Kosten der Fahr-
begleitung Montage etc. bestreiten zu wollen, noch auch wegen der Gewichts-
überschreitung zu bemängeln. Ihre übrige Gussabrechnung mit 101,023.200
nebst dem Warenumsatzsteuerbetrag kann nicht anerkannt werden.
Das Glockenkomite ist bereit Ihnen nach den Grundsätzen der Billig-
keit insbesondere im Hinblick auf die entwertete Zahlung vom 3.II.
1923 per Mark 600.000 entgegenzukommen und sich auf eine dementsprechende
Zahlungserhöhung eventuell einzulassen, jedoch auf eine derart vertrags-
widrige und masslose Forderung, wie die ihre Gussabrechnung, trotz der bei-
nahe voll erhaltenen Zahlung enthält, kann nicht weiter eingegangen werden,
und müssten Sie, wenn Sie es nicht vorziehen, den Weg der Verhandlung mit
dem Glockenkomite zu betreten, den Rechtsweg beschriten oder die Angelegen-
heit vor das Einigungsamt bringen.
Das Glockenkomite erwartet eine diesbezügliche Antwort Ihrer
Firma zu meinen Handen.
Hochachtungsvoll
Rechtsbegriffe, Rechtsangelegenheiten
17 Verzeichnungseinheiten results for Rechtsbegriffe, Rechtsangelegenheiten
Abschrift des Briefes von Notar Wachter
-
Oktober1923.
An die
Glockengiesserei Reutte
J. Hahn & A. Adler
in ReutteIch bin auf mein rekommandiertes Schreiben vom 17. August 1923
- welches ich in Vertretung des Glockenkomitees Flaurling an Sie rich-
tete ohne jede Antwort geblieben und sehe mich daher genötigt daraus
die Konsequenzen zu ziehen, indem ich jedes darin enthaltene Angebot
aus Billigkeitsgründen Ihnen entgegenzukommen, zurücknehme und namens
des Komitees auf gerichtl. Austragung der Angelegenheit zu dringen.
Da Sie offenbar vorerst nicht selbst aus begreiflichen Gründen
zur Klageführung schreiten wollen, wird eben die Mandantin nunmehr selbst
die Klage auf Feststellung, dass Sie Ihnen den geforderten Betrag nicht
schuldet, einbringen, da dieselbe eine endgültige Erledigung fordert
und auch allen Grund hat, eine solche herbeizuführen.
Die Folgen die sich für Sie aus der gerichtl. Austragung ergeben
und sicherlich nicht geeignet sind, der Geschäftsreklame zu dienen, wol-
len Sie sich dann selbst zu schreiben.
Als Endtermin für eine schiedliche Regelung vor Beginn gerichtl.
Schritte nehme ich den 20. Oktober 1923 in Vormerk.
Hochachtungsvol
- welches ich in Vertretung des Glockenkomitees Flaurling an Sie rich-
Abschrift des Briefes von Notar Wachter
Herrn
Joh. Hahn & Alois Adler
Glockengiesserei Reutte
Ich bestätige hiermit Ihr Schreiben vom 11. Oktober und
entnehme daraus, dass sie eine schiedliche Regelung wünschen.
Ich werde dies der Gemeinde Flaurling zur Kenntnis bringen muss
Ihnen jedoch nochmals anmerken, dass Sie sich im vollen Rechtsirr-
thum befinden; mir liegen sowohl Vertrag mit Ihnen vom 5. Oktober
als die ganze Korrespondenz vor als auch eingehende Besprechungen
mit Dekan Schwarz etc.
Ihre Forderung ist vollkommen vertraglich unbegründet und werden
sie am Rechtsweg unbedingt scheitern.
Wir haben keinen Grund den Gerichtsstand Landshut zu fürchten auch
für die deutschen Gerichte gilt das, was sie aus meinem Schreiben
vom 17.August klar und deutlich entnehmen können.
Es ist ganz gleichgültig was ein Geläute heute kostet, Sie haben
Vertrag und das ist die Grundlage für unser Verhältnis.
Ein Recht zur Valorisierung besteht weder in Österreich noch
in Deutschland.
Ich mache Sie von vornherein aufmerksam, dass das Glockenkomite
Flaurling Ihnen Verhandlungen ablehnen wird, die sich auf der von
Ihnen anscheinend noch immer festgehaltenen Basis bewegen sollen.
Nachdem Sie in Aussicht stellen in der nächsten Zeit direkte
Verhandlungen aufzunehmen, so werde ich das Glockenkomite bis dahin
zur Geduld bewegen, mache Sie jedoch aufmerksam, man man nicht
gesonnen ist allzu lange darauf zu warten.
Hochachtungsvoll
Flaurling sowie die ganze mit Herrn Dekan Schwarz geführte
Korrespondenz vorlegen zu lassen, dann werden Sie zweifel-
los herausfinden, dass unser Verlangen kein unbilliges ist.
Inzwischen zeichne ich
hochachtungsvoll:
Glockengießerei Reutte
Joh. Hahn & Alois Adler
Alois Adler
von Wachter an Hans Mair:
Anton Wachter
öffentlicher Notar
in Imst, Tirol.
Imst, am 21. 11.1925.
Herrn
Hans Mayr, Müllermeister
Flaurling
Lieber Hans!
Ich habe aus Landshut nunmehr das Ergebnis der Beweis-
aufnahme mit dem deutschen Sachverständigen erhalten, jedoch ist
noch eine Richtigstellung desselben zu unseren Gunsten zu erwarten.
Im allgemeinen hat sich der deutsche Sachverständige der letzten
Berechnung Hahns angeschlossen, jedoch 5 % Abbrand gestrichen, und
auch erklärt, dass in der Rechnung derselben der Unternehmergewinn
mitgerechnet ist was Hahn nicht dürfte.
Der Nachtrag des Gutachtens ist noch nicht eingelangt, doch wird
sich alles in allem voraussichtlich zu unseren Gunsten, auch für
reichsdeutsche Giessereien gerechnet, durch das Gutachten ein Abstrich
an der Forderung Hahns nach meiner Berechnung von rund 3000 Mark
heute schon ergeben, sodass wir wieder sehr viel gewonnen haben.
Der Sachverständige hat erklärt, dass seine Rechnung natürlich
nur auf Giessereien in Deutschland passe, nicht jedoch giltig sei
für oesterr. Giessereien.
Nunmehr wird der Akt nach Innsbruck gehen und hoffe ich zuversicht-
lich, dort durch die Aussage Grassmayrs, Hahn den Rest zu geben.
Es war wie sich gezeigt, sehr gut, dass wir für die deutsche Beweis-
aufnahne einen sehr energischen Vertreter hatten, denn das Gutachten
war zuerst schriftlich genau im Sinne Hahns abgefasst und erst
einem mehrstündigen Kampf unseres Vertreters ist es gelungen, dem
./.
Bestätige von Alois Waldhart
heute 450 Schilling vierhundert-
fünfzig S für Glockenprozess er-
halten zu haben,
Flaurling 21/6 (19)25
Wachter
von Wachter
Chronik FlaurlingBestätige von Alois Waldhart
die von mir am 8/I (19)26 für Hd. Flaur-
ling bar ausgelegten 140 S Ein-
hundertvierzig Schilling heute
richtig erhalten zu haben,
Flaurling 21/2 1926
Anton Wachter
von Wachter an Hans Mair:
...
Sachverständigen diese bedeutenden Zugeständnisse abzuringen.
Ich habe an denselben an Kosten 167 Mark gleich 282.40 S einzu-
senden, doch ist dieser Betrag sicher sehr gut angewendet.
Ich ersuche mir diese Auslage baldigst zu ersetzen, und lege
Erlagschein zur Einzahlung durch das Glockenkomitee bei.
Nachdem ich voraussichtlich die nächsten Sonntage nicht nach
Flaurling komme, werde ich Dich sofort in Kenntnis setzen, sobald
der Termin in Innsbruck anberaumt ist.
Ich höffe bei demselben als Euer Vertreter zugelassen zu werden
was Euch wahrscheinlich lieber sein dürfte, weil ich einen anderen
Anwalt erst auf Grund der sehr umständlichen Akten neu einweihen
müsste.
Mit besten Grüssen
Wachter
von Wachter an Hans Mair:
Anton Wachter
öffentlicher Notar
in Imst, Tirol.
Imst, am 21. 11.1925.
Herrn
Hans Mayr, Müllermeister
Flaurling
Lieber Hans!
Ich habe aus Landshut nunmehr das Ergebnis der Beweis-
aufnahme mit dem deutschen Sachverständigen erhalten, jedoch ist
noch eine Richtigstellung desselben zu unseren Gunsten zu erwarten.
Im allgemeinen hat sich der deutsche Sachverständige der letzten
Berechnung Hahns angeschlossen, jedoch 5 % Abbrand gestrichen, und
auch erklärt, dass in der Rechnung derselben der Unternehmergewinn
mitgerechnet ist was Hahn nicht dürfte.
Der Nachtrag des Gutachtens ist noch nicht eingelangt, doch wird
sich alles in allem voraussichtlich zu unseren Gunsten, auch für
reichsdeutsche Giessereien gerechnet, durch das Gutachten ein Abstrich
an der Forderung Hahns nach meiner Berechnung von rund 3000 Mark
heute schon ergeben, sodass wir wieder sehr viel gewonnen haben.
Der Sachverständige hat erklärt, dass seine Rechnung natürlich
nur auf Giessereien in Deutschland passe, nicht jedoch giltig sei
für oesterr. Giessereien.
Nunmehr wird der Akt nach Innsbruck gehen und hoffe ich zuversicht-
lich, dort durch die Aussage Grassmayrs, Hahn den Rest zu geben.
Es war wie sich gezeigt, sehr gut, dass wir für die deutsche Beweis-
aufnahne einen sehr energischen Vertreter hatten, denn das Gutachten
war zuerst schriftlich genau im Sinne Hahns abgefasst und erst
einem mehrstündigen Kampf unseres Vertreters ist es gelungen, dem
./.
von Wachter
Chronik FlaurlingGlockengießerei Reutte
Hahn & Adler
Reutte 11. Oktober 1923.
Hochwohlgeb. Herrn
Anton Wachter öff. Notar
in
IMST
Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Zeilen vom 17./8.
und 4. Oktober l.J. und gestatten uns zu bemerken, dass beide
Schreiben von einer irrigen Annahme ausgehen. Herr Hahn und
ich wollten uns längst in Flaurling einfinden, bis heute war
es uns jedoch nicht möglich. Ich hoffe jedoch, dass es in
der nächsten Zeit der Fall sein wird.
Auf alle Fälle gestatten wir uns die Mitteilung,
dass Ort der Zahlung und Gerichtsstand nicht Imst sein kann,
sondern - It. abgeschlossenen Vertrages - Landshut in Bayern.
Sobald wir uns mit der Gemeinde Flaurling nicht einigen könn-
ten, würden wir die Sache gemäß dem abgeschlossenen Vertrage
in Landshut anhängig machen. Im Uebrigen gestatten wir uns
heute den Hinweis, dass ein Geläute heutzutage mindestens
3.7 - 3.8 Goldkronen per Kilogramm kostet, während das in
Flaurling blos 3.2 G.K. gekostet hat.
Wir bitten Sie, Herr Notar, sich den Vertrag mit
./.
Abschrift des Briefes von Notar Wachter,
17 August 1923
Herrn
Johann Hahn & Alois Adler, Glockengiesserei
Reutte
In Vertretung der Gemeinde Flaurling richtiger des Glockenkomitee
Flaurling eröffne ich Ihnen Folgendes.:
Die von Ihnen übersandte Abrechnung über die gelieferten 5 Glocken
kann von dem Komite in keiner Weise akzeptiert werden;
Sie ignorieren den Bestand des Vertrages der die Lieferung und
die für die fertigen Glocken bereits nahezu zur Gänze geleisteten vertrags-
mässigen Zahlungen vollkommen.
Sie haben vom Komite an Zahlungen erhalten Mark 3,470.000
in welchem Betrage nicht nur der Metallpreis, sondern auch die Giessar-
beit, ferner auch die Nebenleistungen laut Vertrag und endlich auch Ihr
Unternehmergewinn fast zur Gänze bezahlt erscheint.
Sie haben da trotz des Vertrages, statt 4300 Gewicht nunmehr 4677 kg
à 750 Mark geliefert wurde zu fordern Mark 3,507.750
Daher sich nur ein geringer Mehrbetrag als Schuld des Komites ergibt.
Sie haben keinerlei Recht zur Valorisierung da ein solches laut Ver-
trag nicht vereinbart war, umsoweniger da Sie nicht nur 9/10tel des Liefe-
rungspreises statt 2/3 sofort vor Beginn jeder Arbeit erhielten, sondern
auch den Restbetrag per 600.00,- lange vor Fälligkeit.
Der Liefervertrag ist über Ihr Verlangen in Mark geschlossen und
nicht in Goldkronen, noch weniger in engl. Pfund, eine Tatsache die Sie voll-
kommen ignorieren!
Gleichzeitig eröffne ich Ihnen wie bereits Herrn Hahn persönlich be-
kannt gegeben und von demselben auch anerkannt wurde, dass die kleine Glocke
./.