Rechtsbegriffe, Rechtsangelegenheiten

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              Glockenabrechnung nicht akzeptiert
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-kgl-2 · Teil · 1923-08-17
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Abschrift des Briefes von Notar Wachter
              ...
              im Tone nicht der Vereinbarung entspricht und nicht stimmt.
              Es liegt dem Glockenkomite Flaurling ferne Ihnen die Kosten der Fahr-
              begleitung Montage etc. bestreiten zu wollen, noch auch wegen der Gewichts-
              überschreitung zu bemängeln. Ihre übrige Gussabrechnung mit 101,023.200
              nebst dem Warenumsatzsteuerbetrag kann nicht anerkannt werden.
              Das Glockenkomite ist bereit Ihnen nach den Grundsätzen der Billig-
              keit insbesondere im Hinblick auf die entwertete Zahlung vom 3.II.
              1923 per Mark 600.000 entgegenzukommen und sich auf eine dementsprechende
              Zahlungserhöhung eventuell einzulassen, jedoch auf eine derart vertrags-
              widrige und masslose Forderung, wie die ihre Gussabrechnung, trotz der bei-
              nahe voll erhaltenen Zahlung enthält, kann nicht weiter eingegangen werden,
              und müssten Sie, wenn Sie es nicht vorziehen, den Weg der Verhandlung mit
              dem Glockenkomite zu betreten, den Rechtsweg beschriten oder die Angelegen-
              heit vor das Einigungsamt bringen.
              Das Glockenkomite erwartet eine diesbezügliche Antwort Ihrer
              Firma zu meinen Handen.
              Hochachtungsvoll

              Chronik Flaurling
              Warten auf Antwort der Glockengießerei
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-ngk · Einzelstück · 1923-10-04
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Abschrift des Briefes von Notar Wachter

              1. Oktober1923.
                An die
                Glockengiesserei Reutte
                J. Hahn & A. Adler
                in Reutte

                Ich bin auf mein rekommandiertes Schreiben vom 17. August 1923

                • welches ich in Vertretung des Glockenkomitees Flaurling an Sie rich-
                  tete ohne jede Antwort geblieben und sehe mich daher genötigt daraus
                  die Konsequenzen zu ziehen, indem ich jedes darin enthaltene Angebot
                  aus Billigkeitsgründen Ihnen entgegenzukommen, zurücknehme und namens
                  des Komitees auf gerichtl. Austragung der Angelegenheit zu dringen.
                  Da Sie offenbar vorerst nicht selbst aus begreiflichen Gründen
                  zur Klageführung schreiten wollen, wird eben die Mandantin nunmehr selbst
                  die Klage auf Feststellung, dass Sie Ihnen den geforderten Betrag nicht
                  schuldet, einbringen, da dieselbe eine endgültige Erledigung fordert
                  und auch allen Grund hat, eine solche herbeizuführen.
                  Die Folgen die sich für Sie aus der gerichtl. Austragung ergeben
                  und sicherlich nicht geeignet sind, der Geschäftsreklame zu dienen, wol-
                  len Sie sich dann selbst zu schreiben.
                  Als Endtermin für eine schiedliche Regelung vor Beginn gerichtl.
                  Schritte nehme ich den 20. Oktober 1923 in Vormerk.
                  Hochachtungsvol
              Chronik Flaurling
              Vorschlag zur Einigung
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-egg · Einzelstück · 1923-10-12 - 1923-10-20
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Abschrift des Briefes von Notar Wachter
              Herrn
              Joh. Hahn & Alois Adler
              Glockengiesserei Reutte
              Ich bestätige hiermit Ihr Schreiben vom 11. Oktober und
              entnehme daraus, dass sie eine schiedliche Regelung wünschen.
              Ich werde dies der Gemeinde Flaurling zur Kenntnis bringen muss
              Ihnen jedoch nochmals anmerken, dass Sie sich im vollen Rechtsirr-
              thum befinden; mir liegen sowohl Vertrag mit Ihnen vom 5. Oktober
              als die ganze Korrespondenz vor als auch eingehende Besprechungen
              mit Dekan Schwarz etc.
              Ihre Forderung ist vollkommen vertraglich unbegründet und werden
              sie am Rechtsweg unbedingt scheitern.
              Wir haben keinen Grund den Gerichtsstand Landshut zu fürchten auch
              für die deutschen Gerichte gilt das, was sie aus meinem Schreiben
              vom 17.August klar und deutlich entnehmen können.
              Es ist ganz gleichgültig was ein Geläute heute kostet, Sie haben
              Vertrag und das ist die Grundlage für unser Verhältnis.
              Ein Recht zur Valorisierung besteht weder in Österreich noch
              in Deutschland.
              Ich mache Sie von vornherein aufmerksam, dass das Glockenkomite
              Flaurling Ihnen Verhandlungen ablehnen wird, die sich auf der von
              Ihnen anscheinend noch immer festgehaltenen Basis bewegen sollen.
              Nachdem Sie in Aussicht stellen in der nächsten Zeit direkte
              Verhandlungen aufzunehmen, so werde ich das Glockenkomite bis dahin
              zur Geduld bewegen, mache Sie jedoch aufmerksam, man man nicht
              gesonnen ist allzu lange darauf zu warten.
              Hochachtungsvoll

              Chronik Flaurling
              Vorschlag zur Einigung
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-hgg-2 · Teil · 1923-10-11
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Flaurling sowie die ganze mit Herrn Dekan Schwarz geführte
              Korrespondenz vorlegen zu lassen, dann werden Sie zweifel-
              los herausfinden, dass unser Verlangen kein unbilliges ist.
              Inzwischen zeichne ich
              hochachtungsvoll:
              Glockengießerei Reutte
              Joh. Hahn & Alois Adler
              Alois Adler

              Chronik Flaurling
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-sgg · Einzelstück · 1925-11-21 - 1925-11-28
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              von Wachter an Hans Mair:
              Anton Wachter
              öffentlicher Notar
              in Imst, Tirol.
              Imst, am 21. 11.1925.
              Herrn
              Hans Mayr, Müllermeister
              Flaurling
              Lieber Hans!
              Ich habe aus Landshut nunmehr das Ergebnis der Beweis-
              aufnahme mit dem deutschen Sachverständigen erhalten, jedoch ist
              noch eine Richtigstellung desselben zu unseren Gunsten zu erwarten.
              Im allgemeinen hat sich der deutsche Sachverständige der letzten
              Berechnung Hahns angeschlossen, jedoch 5 % Abbrand gestrichen, und
              auch erklärt, dass in der Rechnung derselben der Unternehmergewinn
              mitgerechnet ist was Hahn nicht dürfte.
              Der Nachtrag des Gutachtens ist noch nicht eingelangt, doch wird
              sich alles in allem voraussichtlich zu unseren Gunsten, auch für
              reichsdeutsche Giessereien gerechnet, durch das Gutachten ein Abstrich
              an der Forderung Hahns nach meiner Berechnung von rund 3000 Mark
              heute schon ergeben, sodass wir wieder sehr viel gewonnen haben.
              Der Sachverständige hat erklärt, dass seine Rechnung natürlich
              nur auf Giessereien in Deutschland passe, nicht jedoch giltig sei
              für oesterr. Giessereien.
              Nunmehr wird der Akt nach Innsbruck gehen und hoffe ich zuversicht-
              lich, dort durch die Aussage Grassmayrs, Hahn den Rest zu geben.
              Es war wie sich gezeigt, sehr gut, dass wir für die deutsche Beweis-
              aufnahne einen sehr energischen Vertreter hatten, denn das Gutachten
              war zuerst schriftlich genau im Sinne Hahns abgefasst und erst
              einem mehrstündigen Kampf unseres Vertreters ist es gelungen, dem
              ./.

              Chronik Flaurling
              Bestätigung für Bezahlung
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-bgz1 · Einzelstück · 1925-06-21
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Bestätige von Alois Waldhart
              heute 450 Schilling vierhundert-
              fünfzig S für Glockenprozess er-
              halten zu haben,
              Flaurling 21/6 (19)25
              Wachter

              Chronik Flaurling
              Bestätigung für Bezahlung
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-bgz3 · Einzelstück · 1926-02-21
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Bestätige von Alois Waldhart
              die von mir am 8/I (19)26 für Hd. Flaur-
              ling bar ausgelegten 140 S Ein-
              hundertvierzig Schilling heute
              richtig erhalten zu haben,
              Flaurling 21/2 1926
              Anton Wachter

              Chronik Flaurling
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-sgg-2 · Teil · 1925-11-21 - 1925-11-28
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              von Wachter an Hans Mair:
              ...
              Sachverständigen diese bedeutenden Zugeständnisse abzuringen.
              Ich habe an denselben an Kosten 167 Mark gleich 282.40 S einzu-
              senden, doch ist dieser Betrag sicher sehr gut angewendet.
              Ich ersuche mir diese Auslage baldigst zu ersetzen, und lege
              Erlagschein zur Einzahlung durch das Glockenkomitee bei.
              Nachdem ich voraussichtlich die nächsten Sonntage nicht nach
              Flaurling komme, werde ich Dich sofort in Kenntnis setzen, sobald
              der Termin in Innsbruck anberaumt ist.
              Ich höffe bei demselben als Euer Vertreter zugelassen zu werden
              was Euch wahrscheinlich lieber sein dürfte, weil ich einen anderen
              Anwalt erst auf Grund der sehr umständlichen Akten neu einweihen
              müsste.
              Mit besten Grüssen
              Wachter

              Chronik Flaurling
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-sgg-1 · Teil · 1925-11-21 - 1925-11-28
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              von Wachter an Hans Mair:
              Anton Wachter
              öffentlicher Notar
              in Imst, Tirol.
              Imst, am 21. 11.1925.
              Herrn
              Hans Mayr, Müllermeister
              Flaurling
              Lieber Hans!
              Ich habe aus Landshut nunmehr das Ergebnis der Beweis-
              aufnahme mit dem deutschen Sachverständigen erhalten, jedoch ist
              noch eine Richtigstellung desselben zu unseren Gunsten zu erwarten.
              Im allgemeinen hat sich der deutsche Sachverständige der letzten
              Berechnung Hahns angeschlossen, jedoch 5 % Abbrand gestrichen, und
              auch erklärt, dass in der Rechnung derselben der Unternehmergewinn
              mitgerechnet ist was Hahn nicht dürfte.
              Der Nachtrag des Gutachtens ist noch nicht eingelangt, doch wird
              sich alles in allem voraussichtlich zu unseren Gunsten, auch für
              reichsdeutsche Giessereien gerechnet, durch das Gutachten ein Abstrich
              an der Forderung Hahns nach meiner Berechnung von rund 3000 Mark
              heute schon ergeben, sodass wir wieder sehr viel gewonnen haben.
              Der Sachverständige hat erklärt, dass seine Rechnung natürlich
              nur auf Giessereien in Deutschland passe, nicht jedoch giltig sei
              für oesterr. Giessereien.
              Nunmehr wird der Akt nach Innsbruck gehen und hoffe ich zuversicht-
              lich, dort durch die Aussage Grassmayrs, Hahn den Rest zu geben.
              Es war wie sich gezeigt, sehr gut, dass wir für die deutsche Beweis-
              aufnahne einen sehr energischen Vertreter hatten, denn das Gutachten
              war zuerst schriftlich genau im Sinne Hahns abgefasst und erst
              einem mehrstündigen Kampf unseres Vertreters ist es gelungen, dem
              ./.

              Chronik Flaurling
              Vorschlag zur Einigung
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-hgg-1 · Teil · 1923-10-11
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Glockengießerei Reutte
              Hahn & Adler
              Reutte 11. Oktober 1923.
              Hochwohlgeb. Herrn
              Anton Wachter öff. Notar
              in
              IMST
              Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Zeilen vom 17./8.
              und 4. Oktober l.J. und gestatten uns zu bemerken, dass beide
              Schreiben von einer irrigen Annahme ausgehen. Herr Hahn und
              ich wollten uns längst in Flaurling einfinden, bis heute war
              es uns jedoch nicht möglich. Ich hoffe jedoch, dass es in
              der nächsten Zeit der Fall sein wird.
              Auf alle Fälle gestatten wir uns die Mitteilung,
              dass Ort der Zahlung und Gerichtsstand nicht Imst sein kann,
              sondern - It. abgeschlossenen Vertrages - Landshut in Bayern.
              Sobald wir uns mit der Gemeinde Flaurling nicht einigen könn-
              ten, würden wir die Sache gemäß dem abgeschlossenen Vertrage
              in Landshut anhängig machen. Im Uebrigen gestatten wir uns
              heute den Hinweis, dass ein Geläute heutzutage mindestens
              3.7 - 3.8 Goldkronen per Kilogramm kostet, während das in
              Flaurling blos 3.2 G.K. gekostet hat.
              Wir bitten Sie, Herr Notar, sich den Vertrag mit
              ./.

              Chronik Flaurling
              Glockenabrechnung nicht akzeptiert
              AT GemA Flaurling ChrF-kia-kiv-glk-kgl-1 · Teil · 1923-08-17
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Abschrift des Briefes von Notar Wachter,
              17 August 1923
              Herrn
              Johann Hahn & Alois Adler, Glockengiesserei
              Reutte
              In Vertretung der Gemeinde Flaurling richtiger des Glockenkomitee
              Flaurling eröffne ich Ihnen Folgendes.:
              Die von Ihnen übersandte Abrechnung über die gelieferten 5 Glocken
              kann von dem Komite in keiner Weise akzeptiert werden;
              Sie ignorieren den Bestand des Vertrages der die Lieferung und
              die für die fertigen Glocken bereits nahezu zur Gänze geleisteten vertrags-
              mässigen Zahlungen vollkommen.
              Sie haben vom Komite an Zahlungen erhalten Mark 3,470.000
              in welchem Betrage nicht nur der Metallpreis, sondern auch die Giessar-
              beit, ferner auch die Nebenleistungen laut Vertrag und endlich auch Ihr
              Unternehmergewinn fast zur Gänze bezahlt erscheint.
              Sie haben da trotz des Vertrages, statt 4300 Gewicht nunmehr 4677 kg
              à 750 Mark geliefert wurde zu fordern Mark 3,507.750
              Daher sich nur ein geringer Mehrbetrag als Schuld des Komites ergibt.
              Sie haben keinerlei Recht zur Valorisierung da ein solches laut Ver-
              trag nicht vereinbart war, umsoweniger da Sie nicht nur 9/10tel des Liefe-
              rungspreises statt 2/3 sofort vor Beginn jeder Arbeit erhielten, sondern
              auch den Restbetrag per 600.00,- lange vor Fälligkeit.
              Der Liefervertrag ist über Ihr Verlangen in Mark geschlossen und
              nicht in Goldkronen, noch weniger in engl. Pfund, eine Tatsache die Sie voll-
              kommen ignorieren!
              Gleichzeitig eröffne ich Ihnen wie bereits Herrn Hahn persönlich be-
              kannt gegeben und von demselben auch anerkannt wurde, dass die kleine Glocke
              ./.

              Chronik Flaurling