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Date(s)
- 1923-08-17 (Creation)
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2 Seiten
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Abschrift des Briefes von Notar Wachter,
17 August 1923
Herrn
Johann Hahn & Alois Adler, Glockengiesserei
Reutte
In Vertretung der Gemeinde Flaurling richtiger des Glockenkomitee
Flaurling eröffne ich Ihnen Folgendes.:
Die von Ihnen übersandte Abrechnung über die gelieferten 5 Glocken
kann von dem Komite in keiner Weise akzeptiert werden;
Sie ignorieren den Bestand des Vertrages der die Lieferung und
die für die fertigen Glocken bereits nahezu zur Gänze geleisteten vertrags-
mässigen Zahlungen vollkommen.
Sie haben vom Komite an Zahlungen erhalten Mark 3,470.000
in welchem Betrage nicht nur der Metallpreis, sondern auch die Giessar-
beit, ferner auch die Nebenleistungen laut Vertrag und endlich auch Ihr
Unternehmergewinn fast zur Gänze bezahlt erscheint.
Sie haben da trotz des Vertrages, statt 4300 Gewicht nunmehr 4677 kg
à 750 Mark geliefert wurde zu fordern Mark 3,507.750
Daher sich nur ein geringer Mehrbetrag als Schuld des Komites ergibt.
Sie haben keinerlei Recht zur Valorisierung da ein solches laut Ver-
trag nicht vereinbart war, umsoweniger da Sie nicht nur 9/10tel des Liefe-
rungspreises statt 2/3 sofort vor Beginn jeder Arbeit erhielten, sondern
auch den Restbetrag per 600.00,- lange vor Fälligkeit.
Der Liefervertrag ist über Ihr Verlangen in Mark geschlossen und
nicht in Goldkronen, noch weniger in engl. Pfund, eine Tatsache die Sie voll-
kommen ignorieren!
Gleichzeitig eröffne ich Ihnen wie bereits Herrn Hahn persönlich be-
kannt gegeben und von demselben auch anerkannt wurde, dass die kleine Glocke
./.