Part 2 - Protokoll der Konkurrenzverhandlung am Kanzingbach

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Reference code

AT GemA Flaurling ChrF-swb-ireg-20a-2

Alternative identifier(s)

Title

Protokoll der Konkurrenzverhandlung am Kanzingbach

Date(s)

  • 1912-04-19 (Creation)

Level of description

Part

Extent and medium

Seite

Name of creator

(1998)

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Scope and content

Die beiden Traversen sind nach dem für die einheitliche
Innregulierung geltenden Normale projektiert und soll zu
nächst die obere Traverse N:8, deren Kosten rund 9700 Kr. be-
tragen und in weiterer Folge die zweite kürzere Traverse
N:9 mit einem Kostenerfordernisse von rund 5800 Kr zur Aus
führung gelangen.
In dem Protokolle vom 31. Jänner 1912 betreffend die Rege
lung der Beitragspflicht für die Gesammtinnregulierung, wurde
zunächst die Herstellung der oberen Traverse als besonders
dringend sowohl von den technischen Vertretern der Statt
halterei als auch des Landes Ausschusses bezeichnet.Allein
zur Erreichung einer vollständigen Sicherung des Geländes
erscheint auch die folgende Ausführung der Traverse N:9 not
wendig.
Das wrliegende aus dem Jahre 1909 stammende Projekt kann
unverändert für die Ausführung beibehalten werden und er
scheint dies aus öffentlichen Rücksichten zulässig.
Hiebei wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß
der kopf der Traversen nicht weiter gegen das linke Ufer
der
Gemeinde Pettau (Fraktion Oberpettnau)vorgreift, als es
dem genehmigten einheitlichen Regulierungsprojekte das mit
dem heute vorgelegten Entwurfe vollkommen übereinstimmt ent
spricht
Gegen die Ausführung des Projektes wurden, und zwar
auch von Seite der gefertigten Vertreter der Gemeinde Pett
nau keine Einwendungen erhoben
Ladner Vorsteher mp.
Johann Ettl I Rath mp.
Der mit einer ordnungsgemäß vom Gemeindeausschuße ausge
stellten Vollmacht versehene Vertreter der Gemeinde Flaue
ling gibt auf Grund des ordnungsgemäß verlautbarten Aus
schußbeschlusses vom 29.März 1910 folgende Erklärung ab:
Die Gemeinde Flauerling verpflichtet sich:
a) zur Uebernahme von 20 % des mit 15.500 K veranschlagten
Erfordernisses
b)zur vollständigen künftigem Erhaltung der auszuführenden

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