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- 1948-02-07 - 1948-02-18 (Creation)
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Blatt plus Bestätigung
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Scope and content
Flaurling, am 18. Februar 1848
An das
Bürgermeisteramt
Flaurling.
Betrifft: Überlassung von Gemeindegrund als Eigentum.
Anläßlich des Wegbaues durch die Gemeinde Flaurling im
Jahre 1938 wurde zwischen den damals führenden Persönlich-
keiten der Gemeinde und den Unterfertigten die Vereinbarung
getroffen, ihren Privatgrund für die Anlegung des neuen
Weges der Gemeinde unentgeldlich zur Verfügung zu
stellen, dagegen die Gemeinde aber ihren Grund entlang der
betreffenden Grundstücke als Eigentum abtritt, da dieser
Grund unproduktiv und für die Allgemeinheit vollkommen
wertlos ist.
Da dies bis heute noch nicht durchgeführt wurde, ersuchen
die Unterfertigten das Bürgermeisteramt um die
Durchführung.
Sollte die derzeitige Gemeindevertretung diese Vereinbarung
nicht anerkennen, so ergibt sich daraus wohl die Folge,
daß auch wir daran nicht gebunden sind und der Weg
durch unseren Grund als Privatweg zu betrachten
währe.
Eine Bestätigung liegt bei.
Franz Wille
Karl Konrad