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- 1653-08-16 (Vervaardig)
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Stuk
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Papier-Libell 18. Blatt, Siegel fehlt
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Raphael Stainer, Pfleger zu Imst, stellt auf Bitte der Bürger des Obern Teil Marktes Imst, den Schiedsspruch aus, welcher am 18. Juli mit den Bürgern im Untermarkt vor dem o.ö. Regiment wegen der Führung des Wässerwassers geschlossen wurde. Den Instanzenweg umgehend werden die Untermarkter an das Erstgericht riickverwiesen. Vor genannten Geschworenen aus Tarrenz, Wenns und Nassereith kommt es zum Vergleich. Vorher legt Gerichtsschreiber Friedrich Payr wegen Befangenheit sein Amt zurück. Genannte Untermarkter haben bisher unwidersprochen das halbe Wasser zur Bewässerung genutzt, obzwar mehr als die Hälfte im Untermarkter Gebiet entspringt. Der Matchbach sei so wasserreich, daß alle leicht das Auslangen finden. Auch bei Niedrigwasser können vier Mühlen, eine Hammer- und Wasserschmiede leicht betrieben werden. Trotzdem leidet das unterste Arlaxergut keinen Wassermangel und es fließt noch genügend Überwasser vom Malchbach in den Pigerbach. Wegen schwerer Unwetter vor 20, 30 Jahren mußte der Buchtrog neu verhaut werden. Nach erfolgter Feststelhmgsklage erfolgte ein Lokalaugenschein, der jedoch den Parteien nicht publiziert wurde, weshalb man sich an die o.ö. Regierung wandte. Den Inhabern der Güter am Geierbichl (Geyrnpichl) in Vertretung von Balthasar Tasch wird wegen des von ihnen neu angefangenen Wassergebäudes verfügt, dieses im alten Stand zu belassen bzw. die begonnene Bachverbauung einzustellen. Insbesondere der ohne Wissen des Bürgermeisters auf der Untermarkter Kühalpe (Kieealpe) erweiterte Wasserwaal und der unter der Tajen neuerbaute Nebenwaal zum kleineren Malchbach wird beanstandet. Die Obermarkter berufen sich auf die uralte Wasserrod, weshalb der neu aufgeworfene Waal nach Beschwerde des Bürgermeisters Martin Vischer wieder zugemacht wird. Wegen der Sorge um die Entziehung des Bewässerungswassers für die Dekanats- und Widumsgüter, die Zehentgüter, die Mahlmühlen und Stampfen berufen sich die Obermarkter aut ihre althergebrachten Wasserrechte. Sie verlangen für alle erlittenen Schäden und künftigen Unkosten eine Vergütung. Die Untermarkter behaupten, daß statt des Neuwaals schon vorher ein alter Waal an derselben Stelle gewesen sei, wovon 30 ins 40 teils arme Personen ihr Wasser haben. Daher sei die Veröffentlichung des Augenscheinprotokolls unerläßlich. Das Wasser aus dem großen Malchbach sei für die Untermarkter lebensnotwendig, weshalb um Abweisung der Klage gebeten wird. Das Gericht beruft sich auf den Regimentsbefehl und droht bei weiteren Streitigkeiten eine Strafe an. Siegler: Raphael Stainer
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Tiroler Geschichtsquellen 32/M210