Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1536-02-05 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift 4 Blatt beglaubigt vom Stadtschreiber Jeremias Kolb mit aufgedrücktem Siegel
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Die Stadt Hall stellt den Meistern des Seilerhandwerkes zu Hall auf Befehl König Ferdinands eine glaubhafte Abschrift ihrer Zunftordnung aus, deren Inhalt inseriert ist: König Ferdinand bekundet, daß man in allen Handwerken eine gute Ordnung halten soll damit alle Arbeiten gut, richtig und gerecht gemacht und niemand betrogen wird. Insbesondere im Seilerhandel soll in Ermangelung einer bisherigen Ordnung dem Betrug vorgebeugt werden. So darf kein Seiler ein Seil aus Flachs hersteilen, weiches mit Hanf überzogen wird. Es sollen auch kein altes Leinen oder alte Schiffseile verwendet werden. Es ist jeder Seiler verpflichtet, beständige Arbeit zu leisten und gutes Material zu verwenden, damit niemand betrogen wird. Seile, die auf den Jahrmarkt gebracht werden, sollen von unparteiischen Handwerkern bei Bedarf überprüft werden. Gegeben zu Innsbruck am 26. Jän. 1536. Dieses Transsumt wird im Rathaus der Stadt Hall unter obigem Datum besiegelt.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 32/M240 b