Reference code
Alternative identifier(s)
Title
Date(s)
- 1536-02-05 (Creation)
Level of description
Item
Extent and medium
Papier-Abschrift 4 Blatt beglaubigt vom Stadtschreiber Jeremias Kolb mit aufgedrücktem Siegel
Repository
Archival history
Scope and content
Die Stadt Hall stellt den Meistern des Seilerhandwerkes zu Hall auf Befehl König Ferdinands eine glaubhafte Abschrift ihrer Zunftordnung aus, deren Inhalt inseriert ist: König Ferdinand bekundet, daß man in allen Handwerken eine gute Ordnung halten soll damit alle Arbeiten gut, richtig und gerecht gemacht und niemand betrogen wird. Insbesondere im Seilerhandel soll in Ermangelung einer bisherigen Ordnung dem Betrug vorgebeugt werden. So darf kein Seiler ein Seil aus Flachs hersteilen, weiches mit Hanf überzogen wird. Es sollen auch kein altes Leinen oder alte Schiffseile verwendet werden. Es ist jeder Seiler verpflichtet, beständige Arbeit zu leisten und gutes Material zu verwenden, damit niemand betrogen wird. Seile, die auf den Jahrmarkt gebracht werden, sollen von unparteiischen Handwerkern bei Bedarf überprüft werden. Gegeben zu Innsbruck am 26. Jän. 1536. Dieses Transsumt wird im Rathaus der Stadt Hall unter obigem Datum besiegelt.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 32/M240 b