Cote
Identifiant(s) alternatif(s)
Titre
Date(s)
- 1536-02-05 (Production)
Niveau de description
Pièce
Étendue matérielle et support
Papier-Abschrift 4 Blatt beglaubigt vom Stadtschreiber Jeremias Kolb mit aufgedrücktem Siegel
Histoire archivistique
Portée et contenu
Die Stadt Hall stellt den Meistern des Seilerhandwerkes zu Hall auf Befehl König Ferdinands eine glaubhafte Abschrift ihrer Zunftordnung aus, deren Inhalt inseriert ist: König Ferdinand bekundet, daß man in allen Handwerken eine gute Ordnung halten soll damit alle Arbeiten gut, richtig und gerecht gemacht und niemand betrogen wird. Insbesondere im Seilerhandel soll in Ermangelung einer bisherigen Ordnung dem Betrug vorgebeugt werden. So darf kein Seiler ein Seil aus Flachs hersteilen, weiches mit Hanf überzogen wird. Es sollen auch kein altes Leinen oder alte Schiffseile verwendet werden. Es ist jeder Seiler verpflichtet, beständige Arbeit zu leisten und gutes Material zu verwenden, damit niemand betrogen wird. Seile, die auf den Jahrmarkt gebracht werden, sollen von unparteiischen Handwerkern bei Bedarf überprüft werden. Gegeben zu Innsbruck am 26. Jän. 1536. Dieses Transsumt wird im Rathaus der Stadt Hall unter obigem Datum besiegelt.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
Mode de classement
Conditions d’accès
Conditions de reproduction
Langue des documents
Écriture des documents
Notes de langue et graphie
Caractéristiques matérielle et contraintes techniques
Instruments de recherche
Existence et lieu de conservation des originaux
Existence et lieu de conservation des copies
Unités de description associées
Note de publication
Tiroler Geschichtsquellen 32/M240 b