Codice di riferimento
Identificatori alternativi
Titolo
Date
- 1770-04-21 (Creazione)
Livello di descrizione
Unità documentaria
Consistenza e supporto
Papier-Abschrift mit gerichtl. Beglaubigung vom 30. Juli 1770, Doppelblatt für die Müller und Bäcker zu Imst
Istituto conservatore
Storia archivistica
Ambito e contenuto
Kaiserin Maria Theresia erläßt zur Förderung und Aufnahme der Gewerbe und des Handels die Aufhebung des Wochenlohnes und führt dafür den Taglohn ein. Die Gesellen sollen künftig für den Tag, den sie gearbeitet haben, von den Meistern täglich Lohn und Kost empfangen. An Sonn- und Feiertagen soll ihnen nur die gewöhnliche Kost gereicht werden. Bei Zünften, wo stückweis gearbeitet wird, bleibt es beim vorigen Gebrauch. So erhält beispielsweise ein Geselle statt wöchentlich einen Reichsthaler nunmehr täglich 15 kr, somit für sechs Arbeitstage ebenfalls einen Reichstahler. Bei Krankheit soll es wie bisher verbleiben. Laut Generalzunftartikel Art. 8 sind mindestens 8 Tage Kündigungsfrist, zahlt jedoch der Meister wochenweise, kann der Gesell unbefristet kündigen und kann bei jedem anderen Meister aufgenommen werden. Der Meister kann frstlos kündigen, wenn der Gesell sich nicht an diesen Artikel hält. Ein Gesell darf nur zum Meister aufgenommen werden, wenn er gegen Taglohn oder stückweis gearbeitet hat. Ein Streit wegen Wochenlohn wird nicht angehört.
Valutazione e scarto
Incrementi
Sistema di ordinamento
Condizioni di accesso
Condizioni di riproduzione
Lingua dei materiali
Scrittura dei materiali
Note sulla lingua e sulla scrittura
Caratteristiche materiali e requisiti tecnici
Strumenti di ricerca
Esistenza e localizzazione degli originali
Esistenza e localizzazione di copie
Unità di descrizione collegate
Nota bibliografica
Tiroler Geschichtsquellen 32/M317