Cote
Identifiant(s) alternatif(s)
Titre
Date(s)
- 1800 (Production)
Niveau de description
Série organique
Étendue matérielle et support
Original Papier Doppelblatt
Histoire archivistique
Portée et contenu
Die Feuerstätten sollen jährlich beschaut werden. Die Wasser der zwei Bäche sollen auch bei der Nacht hereingeleitet werden. Der Brunnenbottisch ist sauber zu halten. Den Kühen ist im Frühjahr das Horn abzuschneiden. Kommt ein Vieh zu Schaden, so muß es geschätzt werden. Entsteht eine Feuersbrunst, so sollen die Glocken geläutet werden. Jeder muß den Aufruf zur Gemeindeversammlung Folge leisten. Vor St. Georgi dürfen keine Zäune aufgestellt werden. Schäden im Prunnholz sind zu vergüten. Kein lediger Gesell darf ein Vieh halten. Schäden von Stieren oder Fohlen sind zu vergüten. Ein krankes Vieh (Roß) darf nicht aufgetrieben werden. Wer im Wald Vieh hütet, soll gepfändet werden. Weitere Holzschlageverbote werden ausgesprochen. Die Brücke bei der oberen Mühle soll Stefan Gstrein erhalten. Weitere Weidegebote- und Verbote werden verhängt. Die ausgesprochenen Strafen sind mit 6 kr bis 24 kr festgelegt.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
Mode de classement
Conditions d’accès
Conditions de reproduction
Langue des documents
Écriture des documents
Notes de langue et graphie
Caractéristiques matérielle et contraintes techniques
Instruments de recherche
Existence et lieu de conservation des originaux
Existence et lieu de conservation des copies
Unités de description associées
Note de publication
Tiroler Geschichtsquellen 32/M368 b