Series 319 - um 1800: Gemeindeordnung in 27 Punkten

Reference code

AT StA Imst StV-2-319

Alternative identifier(s)

Title

um 1800: Gemeindeordnung in 27 Punkten

Date(s)

  • 1800 (Creation)

Level of description

Series

Extent and medium

Original Papier Doppelblatt

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Scope and content

Die Feuerstätten sollen jährlich beschaut werden. Die Wasser der zwei Bäche sollen auch bei der Nacht hereingeleitet werden. Der Brunnenbottisch ist sauber zu halten. Den Kühen ist im Frühjahr das Horn abzuschneiden. Kommt ein Vieh zu Schaden, so muß es geschätzt werden. Entsteht eine Feuersbrunst, so sollen die Glocken geläutet werden. Jeder muß den Aufruf zur Gemeindeversammlung Folge leisten. Vor St. Georgi dürfen keine Zäune aufgestellt werden. Schäden im Prunnholz sind zu vergüten. Kein lediger Gesell darf ein Vieh halten. Schäden von Stieren oder Fohlen sind zu vergüten. Ein krankes Vieh (Roß) darf nicht aufgetrieben werden. Wer im Wald Vieh hütet, soll gepfändet werden. Weitere Holzschlageverbote werden ausgesprochen. Die Brücke bei der oberen Mühle soll Stefan Gstrein erhalten. Weitere Weidegebote- und Verbote werden verhängt. Die ausgesprochenen Strafen sind mit 6 kr bis 24 kr festgelegt.

Appraisal, destruction and scheduling

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Tiroler Geschichtsquellen 32/M368 b

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