Oberhofen im Inntal

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          AT GemA Flaurling ChrF-swb-ireg-17a · Einzelstück · 1912-04-10
          Teil von Chronikarchiv Flaurling

          Nr.I.731/7.
          Innsbruck, am 10.April 1912.
          Kundmachung:
          Der Kanzingbach ist im Juni 1910 auf dem Schuttkegel ausge-
          brochen und es wurde von der K.k. Wildbachverbauungs-Sektion
          Innsbruck ein Projekt zur Regelung der Abflussverhältnisse ver-
          fasst, welches auch eine Correktion des Unterlaufes beinhaltet.
          Die K.k. Statthalterei hat nun die Abhaltung einer Kon-
          kurrenzverhandlung über dieses Projekt angeordnet.
          Bei dem Umstande, als das Unternehmen seitens des K.k.
          Ackerbauministeriums im Sinne des § 6 des Gesetzes vom 4. Jänner
          1909 R.G.Bl.Nr.4, bereits als eine eigentliche Wildbachverbauung
          anerkannt wurde, ist ein Gesamtkostenerfordernis von 139.000 Kr
          zur Grundlage zu nehmen.
          Die Lokalinteressenten haben 15 % dieser Gesamtkostensumme
          zu übernehmen und überdies das Erklären abzugeben, die jeweili-
          gen Erhaltungskosten aus eigenem zu bestreiten, bezw. zu diesem
          Zwecke einen Erhaltungsfonds von 12.000 K mit der Verpflichtung
          zu bilden auch für die durch die Zinsen dieses Fonds etwa nicht
          gedeckten Auslagen aufzukommen.
          Die Konkurrenzverhandlung findet am
          Donnerstag, den 18. April 1912 um 9 1/2 Uhr
          vormittags in Flaurling statt.
          Hiezu werden als Interessenten geladen: die Gemeinden
          Flaurling und Oberhofen, die K.k. Reichsstrassenverwaltung
          und die K.k. Staatsbahn-Direktion Innsbruck.
          Das Projekt liegt bis dahin h.a. zur Einsicht auf.
          K.k. Bezirkshauptmannschaft:
          Baer.

          Chronik Flaurling
          AT GemA Flaurling ChrF-swb-ireg-17a-2 · Teil · 1912-04-10
          Teil von Chronikarchiv Flaurling

          „Sehr dringend“
          Der
          Gemeinde- Vorstehung
          Flaurling
          zur Kenntnis und Teilnähme, wobei ein Erklären im Sinne des
          § 52 der Gemeindeordnun II. Absatz abzugeben sein wird.
          K.k. Bezirkshauptmannschaft.
          Unterschrift
          Eingangsstempel

          Chronik Flaurling
          AT GemA Flaurling ChrF-swb-ireg-20a-3 · Teil · 1912-04-19
          Teil von Chronikarchiv Flaurling

          Bauten und ersucht um Gewährung eines 50 % bezw.30 f
          Staats-bezw. Landesbeitrages.
          Ernest Kuen Gemeinde Vorsteher mp.
          Johann Bartl Ausschußmitglied mp.
          David Neurauter "
          up.
          Johann Lederle
          mp.
          Der Vertrater der k.k.Staatsbahndirektion Innsbruck er
          klärt, daß die k.k.Staatseisenbahnverwaltung an der Herstel-
          lung der fraglichen Traversen N:8 und 9 nicht interessiert
          ist und hiezu keinen Beitrag leistet
          Protokollsabschrift erbeten.
          Für die k.k.Staatsbahn Direktion Innsbruck.
          G.Stingl Bau Oberkomissär mp.
          Der Vertreter des Tiroler Landesausschusses nimmt das
          anstandslose Kommissionsergebnis zur Kenntnis, ersucht um
          dringliche Behandlung der Angelegenheit und um Uebermitt
          lung einer Protokollsabschrift.
          Ingenieur Lardschneider Jchann Landesingenieur mp.
          Geschlossen, gelesen und gerfertigt.
          Ferdinand von Röggla
          Pawlik
          K. k. Bezirks Kommissär mp.
          k. k. Baurat mp

          Chronik Flaurling
          AT GemA Flaurling ChrF-swb-ireg-20a-2 · Teil · 1912-04-19
          Teil von Chronikarchiv Flaurling

          Die beiden Traversen sind nach dem für die einheitliche
          Innregulierung geltenden Normale projektiert und soll zu
          nächst die obere Traverse N:8, deren Kosten rund 9700 Kr. be-
          tragen und in weiterer Folge die zweite kürzere Traverse
          N:9 mit einem Kostenerfordernisse von rund 5800 Kr zur Aus
          führung gelangen.
          In dem Protokolle vom 31. Jänner 1912 betreffend die Rege
          lung der Beitragspflicht für die Gesammtinnregulierung, wurde
          zunächst die Herstellung der oberen Traverse als besonders
          dringend sowohl von den technischen Vertretern der Statt
          halterei als auch des Landes Ausschusses bezeichnet.Allein
          zur Erreichung einer vollständigen Sicherung des Geländes
          erscheint auch die folgende Ausführung der Traverse N:9 not
          wendig.
          Das wrliegende aus dem Jahre 1909 stammende Projekt kann
          unverändert für die Ausführung beibehalten werden und er
          scheint dies aus öffentlichen Rücksichten zulässig.
          Hiebei wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß
          der kopf der Traversen nicht weiter gegen das linke Ufer
          der
          Gemeinde Pettau (Fraktion Oberpettnau)vorgreift, als es
          dem genehmigten einheitlichen Regulierungsprojekte das mit
          dem heute vorgelegten Entwurfe vollkommen übereinstimmt ent
          spricht
          Gegen die Ausführung des Projektes wurden, und zwar
          auch von Seite der gefertigten Vertreter der Gemeinde Pett
          nau keine Einwendungen erhoben
          Ladner Vorsteher mp.
          Johann Ettl I Rath mp.
          Der mit einer ordnungsgemäß vom Gemeindeausschuße ausge
          stellten Vollmacht versehene Vertreter der Gemeinde Flaue
          ling gibt auf Grund des ordnungsgemäß verlautbarten Aus
          schußbeschlusses vom 29.März 1910 folgende Erklärung ab:
          Die Gemeinde Flauerling verpflichtet sich:
          a) zur Uebernahme von 20 % des mit 15.500 K veranschlagten
          Erfordernisses
          b)zur vollständigen künftigem Erhaltung der auszuführenden

          Chronik Flaurling