Código de referencia
Identificador/es alternativo(os)
Título
Fecha(s)
- 1896-11-17 (Creación)
Nivel de descripción
Parte
Volumen y soporte
Seite
Nombre del productor
Historia administrativa
Institución archivística
Historia archivística
Alcance y contenido
6.
dto Polling 28. August 1892 lit. 9 wurde
beschlossen der Gemeindevorstehung
Flaurling bekannt zu geben, daß
die vorgelegten Rechnungen bezüglich
Meßnerhaus und Meßnergüter nach
vorstehender Entscheidung richtig zu
stellen seien, während betreff des
Frühmesserwidums, sohin Schulhaus.
auf die Entscheidungen Beil. N. 5 und 6
und das Protokoll dto Bezirkshaupt-
manschaft Innsbruck 21. Juli 1890 Beil.
N. 7 hingewiesen wurde.
Karaus ergibt sich, daß die Streit-
frage betreff Fruhmesserwidums be-
ziehinngweise Schule und Meßnerhaus
vor der politischen und geistlichen
Behörde gelöst wurde, und ist es nach
dem obzitierten Hofdekrete zweifel-
los, daß die Hereinbringung des
Konkurrenzbeitrages - und nur
diesen hat Klägerin von der Ge
klagten hereinzubringen, wie die
Klage anführt – im administra-
tiven nicht aber im gerichtlichen Weg
zu erfolgen hat.
Daß in lit. A die Frage der
./.