Cote
Identifiant(s) alternatif(s)
Titre
Date(s)
- 1896-11-17 (Production)
Niveau de description
Partiellement
Étendue matérielle et support
Seite
Nom du producteur
Histoire administrative
Histoire archivistique
Portée et contenu
6.
dto Polling 28. August 1892 lit. 9 wurde
beschlossen der Gemeindevorstehung
Flaurling bekannt zu geben, daß
die vorgelegten Rechnungen bezüglich
Meßnerhaus und Meßnergüter nach
vorstehender Entscheidung richtig zu
stellen seien, während betreff des
Frühmesserwidums, sohin Schulhaus.
auf die Entscheidungen Beil. N. 5 und 6
und das Protokoll dto Bezirkshaupt-
manschaft Innsbruck 21. Juli 1890 Beil.
N. 7 hingewiesen wurde.
Karaus ergibt sich, daß die Streit-
frage betreff Fruhmesserwidums be-
ziehinngweise Schule und Meßnerhaus
vor der politischen und geistlichen
Behörde gelöst wurde, und ist es nach
dem obzitierten Hofdekrete zweifel-
los, daß die Hereinbringung des
Konkurrenzbeitrages - und nur
diesen hat Klägerin von der Ge
klagten hereinzubringen, wie die
Klage anführt – im administra-
tiven nicht aber im gerichtlichen Weg
zu erfolgen hat.
Daß in lit. A die Frage der
./.