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Signatur
AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-hbst-017
Alternative Signatur
Titel
Heimatberechtigung für Maria Anna Layr
Datum/Laufzeit
- 1917-09-10 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
2 Seiten
Bestandsbildner/Urheber
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg.
Innsbruck, am 10. Septemder 1917.
Betreff: Heimatrecht.
Abschrift!
An
Fräulein Maria Anna Layr in
Innsbruck.
Mit der h.a. Entscheidung vom 10. Jänner 1912, Zl.XII 95/2,
wurde erkannt, dass Sie den Anspruch auf Aufnahme in den Heimat-
verband der Stadtgemeinde Innsbruck auf Grund des Gesetzes vom
- Dezember 1896, R.G. Bl. No. 22 nicht erworben haben.
Das k.k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 9. Au-
gust 1917, Zl.36158 über Ihren dagegen gerichteten Rekurs un-
ter Aufhebung der angefochtenen h.a.Entscheidung ausgesprochen,
dass die Stadtgemeinde Innsbruck verpflichtet sei, Sie über
Ihr am 3.Mai 1911 eingebrachtes Ansuchen in den Heimatverband
aufzunehmen.
Gründe:
Aus den gepflogenen Erhebungen geht hervor, dass Sie den im
Sinne des bezogenen Gesetzes anrechenbaren Aufenthalt in der
Stadtgemeinde Innsbruck anfangs Oktober 1900 begonnen haben.
Durch den Umstand, dass Sie sich im Sommer der Jahre 1909
und 1910 nach Schloss Friedberg bei Volders begaben, wurde die
Frist die Ihres Aufenthaltes in Innsbruck nicht unterbrochen,
da die Entfernung aus Innsbruck aus dem Grunde erfolgte, weil
Ihre in Innsbruck wohnhafte Dienstgeberin sich über den Sommer
nach Friedberg zum vorübergehenden Aufenthalte begab.
Im September 1910 verliessen Sie Ihren bisher ständigen
Aufenthaltsort Innsbruck und begaben sich als Aushilfsjungfer
der Marie Freiin v. Schwartzenau nach Wien. Diese freiwillige
Entfernung währen des Laufes der Ersitzungsfrist konnte aber
./.