Hohenems

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          Hohenems

            5 Verzeichnungseinheiten für Hohenems

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            Personenstandskarte
            AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-hbst-012-2 · Einzelstück · 1934-02-20
            Teil von Chronikarchiv Flaurling

            Marktgemeinde-Amt
            Hohenems
            Hohenems, am 29. Oktober 1934.
            Zahl 387/4 - 34
            Heimatsrecht.
            Herrn
            Josel Kirchmaier
            Hohenems
            W. Buschstrasse 19
            Der Gemeindetag der Marktgemeinde Hohenems hat Sie
            in der Sitzung vom 18. Oktober 1934 in Erledigung des Ansuchens
            Ihrer früheren Heimatgemeinde Flaurling vom 1. Marz 1934,
            mit Rechtswirksamkeit vom 3. März 1934, gemäss §§ 2 und 3 des
            Gesetzes von 5. Dezember 1896 R. G. Bl. Nr. 222 in den Heimatsverband
            der Marktgemeinde Hohenems aufgenommen.
            Diese Aufnahme erstreckt sich gemäss den Bestimmungen
            des Gesetzes von 3. Dezember 1863 Rgbl. Nr. 105 auch auf Ihre
            Gattin Emma geb. Brüstle, sowie Ihre mj. Kinder Rosa geboren am

            1. Dezember 1927. Geburts- und Trauschein folgen zurück.
              Gegen diesen Bescheid steht die Berufung an die
              Bezirkshauptmannschaft Feldkirch offen, welche Innerhalb 2 Wochen
              nach Zustellung hieramts einzubringen wäre.
              Der Bürgermeister:
              August Waibel e.h.
              2 Beilagen.
              Zsch.
              Dem Gemeindeamt
              Flaurling
              zur Kenntnisnahme. Der frühere Heimatschein liegt bei.
              Der Bürgermeister:
              1 Beilage. Stempel Waibl (e.h.)
            Chronik Flaurling
            Heimatberechtigung für Josef Kirchmair
            AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-hbst-012-3 · Einzelstück · 1934-10-29
            Teil von Chronikarchiv Flaurling

            Marktgemeinde-Amt
            Hohenems
            Hohenems, am 29. Oktober 1934.
            Zahl 387/4 - 34
            Heimatsrecht.
            Herrn
            Josel Kirchmaier
            Hohenems
            W. Buschstrasse 19
            Der Gemeindetag der Marktgemeinde Hohenems hat Sie
            in der Sitzung vom 18. Oktober 1934 in Erledigung des Ansuchens
            Ihrer früheren Heimatgemeinde Flaurling vom 1. Marz 1934,
            mit Rechtswirksamkeit vom 3. März 1934, gemäss §§ 2 und 3 des
            Gesetzes von 5. Dezember 1896 R. G. Bl. Nr. 222 in den Heimatsverband
            der Marktgemeinde Hohenems aufgenommen.
            Diese Aufnahme erstreckt sich gemäss den Bestimmungen
            des Gesetzes von 3. Dezember 1863 Rgbl. Nr. 105 auch auf Ihre
            Gattin Emma geb. Brüstle, sowie Ihre mj. Kinder Rosa geboren am

            1. Dezember 1927. Geburts- und Trauschein folgen zurück.
              Gegen diesen Bescheid steht die Berufung an die
              Bezirkshauptmannschaft Feldkirch offen, welche Innerhalb 2 Wochen
              nach Zustellung hieramts einzubringen wäre.
              Der Bürgermeister:
              August Waibel e.h.
              2 Beilagen.
              Zsch.
              Dem Gemeindeamt
              Flaurling
              zur Kenntnisnahme. Der frühere Heimatschein liegt bei.
              Der Bürgermeister:
              1 Beilage. Stempel Waibl (e.h.)
            Chronik Flaurling
            AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-hbst-012-1 · Einzelstück · 1934-02-20
            Teil von Chronikarchiv Flaurling

            Marktgemeinde-Amt
            Hohenems
            Hohenems, am 29. Oktober 1934.
            Zahl 387/4 - 34
            Heimatsrecht.
            Herrn
            Josel Kirchmaier
            Hohenems
            W. Buschstrasse 19
            Der Gemeindetag der Marktgemeinde Hohenems hat Sie
            in der Sitzung vom 18. Oktober 1934 in Erledigung des Ansuchens
            Ihrer früheren Heimatgemeinde Flaurling vom 1. Marz 1934,
            mit Rechtswirksamkeit vom 3. März 1934, gemäss §§ 2 und 3 des
            Gesetzes von 5. Dezember 1896 R. G. Bl. Nr. 222 in den Heimatsverband
            der Marktgemeinde Hohenems aufgenommen.
            Diese Aufnahme erstreckt sich gemäss den Bestimmungen
            des Gesetzes von 3. Dezember 1863 Rgbl. Nr. 105 auch auf Ihre
            Gattin Emma geb. Brüstle, sowie Ihre mj. Kinder Rosa geboren am

            1. Dezember 1927. Geburts- und Trauschein folgen zurück.
              Gegen diesen Bescheid steht die Berufung an die
              Bezirkshauptmannschaft Feldkirch offen, welche Innerhalb 2 Wochen
              nach Zustellung hieramts einzubringen wäre.
              Der Bürgermeister:
              August Waibel e.h.
              2 Beilagen.
              Zsch.
              Dem Gemeindeamt
              Flaurling
              zur Kenntnisnahme. Der frühere Heimatschein liegt bei.
              Der Bürgermeister:
              1 Beilage. Stempel Waibl (e.h.)
            Chronik Flaurling