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Verzeichnungseinheiten
Sammlungen
AT GemA Nesselwängle 1 · Bestandsgruppe
1545 Mai 8
AT GemA Nesselwängle 7-9-10 · Einzelstück · 1545-05-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Pflegsverwalter und Emberger Richter Wolfgang Lifpegger (Lufpegger) nimmt der Ausschuß der ganzen Gemeinde und Pfarrmenig zu Tannhaimb den Priester Georg Temb auf sein Begehren als Prediger und Seelsorger unter folgenden Bedingungen auf: Er soll in den nächsten zwei Jahren in der St. Nikolaus-Pfarrkirche die üblichen Gottesdienste, zu denen ein jeder Pfarrer verpflichtet ist, halten. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen soll er zudem das Wort Gottes und Evangelium von der Kanzel öffentlich verkünden. Weiters soll er alle kranken Personen mit dem Sakrament versehen und speisen, wie es einem ehrlichen und redlichen Priester geziemt. Dafür sollen ihm zweimal jährlich zu St. Michael und am weißen Sonntag je 40 Gulden von der Gemein bar bezahlt werden. Weiters verpflichtet sich der Ausschuß, ihm alle anfallenden Jahrtags- und Opfergelder sowie den Pfarrhof zu Tanhaimb für zwei Jahre zu überlassen. Es bleibt den Tannheimem Vorbehalten, ob sie nach Ablauf der zwei Jahre den Herrn Pfarrer noch länger behalten wollen. Sollte er die Pfarre verlassen, so wird ihm eine Summe Geld als Abfertigung gleich wie seinem Vorgänger Johann Seynig geboten.

1560 Mai 20
AT GemA Nesselwängle 7-9-11 · Einzelstück · 1560-05-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Nachbarschaft Aschau und den Nachbarn zum Kleinen Nesslwänngl auf Tannhaim, beide Gericht Emberg, kommt es wegen der Weiderechte ab der Gacht zu einem Grenzvertrag, da die Grenzen vergessen und die alten Markbriefe durch Kriegseinwirkungen verloren waren. Die Pfarre Aschau ist bei der Tagsatzung im Jahre 1558 durch Hanns Rammiss, Jakob Kecht, Georg Gundolf und Hans Lewpprecht vertreten, Nesslwenngli durch Georg Ruef am

1565 Sept. 28
AT GemA Nesselwängle 7-9-12 · Einzelstück · 1565-09-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft zu Nesslwenngli auf Tannheim erstellt anläßlich der Errichtung eines gemeinen Brunnens mit Zuleitung aus dem Lenner von der Kohlstatt bis in das Dorf mit Billigung der Obrigkeit eine Brunnenordnung. Das Brunnenbett soll neben dem Haus des Valentin Rief aufgestellt werden. Als Bauund Brunnenmeister werden Georg Hörbst und Ulrich Rief bestellt, welche auf ihr Begehren aus der Nachbarschaft den notwendigen Beistand anfordern können. Bei Bedarf ist ein arbeitsamer tapferer Mensch zu schicken, oder es sind pro Arbeitstag 12 kr zu bezahlen. Derjenige Haushalt, welcher aus Säumigkeit nicht erscheint oder sein gebohrtes Rohr oder Teichel zu gebührender Zeit nicht bereitstellt, schuldet für jedes Rohr 8 kr. Wer sein Teichel nicht an die vorbestimmte Stelle abliefert, soll von der Brunnennutzung ausgeschlossen werden. Der Brunnenmeister wird verhalten, alle, welche gegen diese Ordnung verstoßen, bei der Obrigkeit in Ehrenberg zur Bestrafung anzuzeigen. Sollten der Bau- und Brunnenmeister diese Anzeige unterlassen, so werden sie selbst bestraft. Genannte Bau- und Brunnenmeister und ihre Nachfolger sind als Gewalthaber bei der ganzen Gemeinde anzugeloben. Siegler: Georg Frannckh, Richter zu Emberg

1617 April 5
AT GemA Nesselwängle 7-9-13 · Einzelstück · 1617-04-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde zu Nesßlwennglen errichtet in Anwesenheit des Emberger Richters Josef Tasch einen Ordnungsbrief betreffend die Archenverbauung am Trüeffelbach, da vor etlichen Jahren bei Unwettern großer Schaden entstanden war. Beim Augenschein kommt man überein, daß dieser Bach vom Weldele herab bis Konrad Zobls Panarche zu verarchen ist, da es sich um Allgemeingrund handelt. Auf der anderen Seite hinauf bis zur Mühle sollen die dortigen Anrainer ihren Archenabschnitt selbst erhalten. Ebenso soll von Zobls Behausung herabwärts die Verarchung auf beiden Seiten bis zur Landstraße durch die jeweiligen Gutsinhaber erfolgen. Der Graben soll so gerade wie möglich verlaufen und sechs Schuh breit sein. Unter der Landstraße genügt eine Grabenbreite von fünf Schuh. Sollte die Arche trotzdem überlaufen, so soll jeder in seinem

1652 Juni 17 Schattwald
AT GemA Nesselwängle 7-9-14 · Einzelstück · 1652-06-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen der gemeinsamen Erhaltung eines Benefiziaten kommt es zwischen den Gemeindsleuten von Schattwald, Frickhen, Wiss, Käppi und Staig zu einem Vertrag mit der Nachbarschaft zu Nesßlwennglen, Haller und Gätern, da die Schattwalder in der St. Wolfgangskapelle auf der Käppi zusätzliche Wochenmessen begehrten. Nesßlwengle bezieht sich auf einen Stiftbrief von 1506, der keinen Gottesdienst in Schattwald erwähnt. Vor dem Pfarrer von Sonnthofen, Mag. Georg Geisler, dem Tannheimer Pfarrer Mag. Johann Joachim Kössenring, und dem Emberger Pfleger Anton von Rosst wird mit dem künftigen Benefiziaten Simon Schaz vereinbart, daß am dritten Sonntag Messe und Predigt in Nesßlwennglen und wöchentlich am Dienstag oder Donnerstag eine Messe in der St. Wolfgangskapelle zu halten ist. Dafür erhält der Priester vom Kirchpropst 2AlNesselwängle wie bisher jährlich 40 Gulden an Zinserträgen, sowie die Erträge aus dem zugehörigen Gütl und zusätzlich 30 Gulden zu genannten Bedingungen. Überdies hat er zu fünf Ablaßfesten in St. Wolfgang die Messe zu lesen. Die Einhaltung des Vertrages geloben neben obgenannten Priestern Thomas Tauscher, Kaspar Emer und Ulrich Werner von Nesßlwennglen, Georg Schraz von Haller, Friedrich Frickh, Thomas Zillapichler, Nikolaus Zobl und Hans Weber, Wirt, alle von Schattwald, Andreas Weyrater und Valentin Frickh von Frickhen, Sebastian Weber auf der Wies, Lorenz Hafen, Hans Aman und Kaspar Klinng von der Käppi sowie Hans Schedl auf der Staig. Siegler: Johann Spackhler, Pfarrherr zu Sonnthofen und Anton von Rosst, Pfleger zu Emberg Zeugen: Peter Pachter, Salzamtsschreiber zu Reiti und Hans Mar zu Kiennzen

1652 Juni 25
AT GemA Nesselwängle 7-9-15 · Einzelstück · 1652-06-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen Nesßlwenngl, Haller und Gätern kommt es wegen der seit 1619 aufgelaufenen Unkosten mit den Gemeindsleuten von Schattwald, Frickhen, Wiss, Käppi und Staig zum Vergleich. Die seit Michael Frischhuet bis zum nunmehrigen Benefiziaten Simon Schott ergangenen Unkosten belaufen sich für Nesßlwenngle auf 27 Gulden Dazu kommmen die Wirtskosten für die geistl. und weltl. Obrigkeit bei Hans Weber in Schattwald anläßlich des Vertrages vom 17. Juni. Die Durchsuchung der Schriften bei Melchior Aman kostete 6 Gulden 37 kr. Die Unkosten bei Thomas Tauscher betragen 2 Gulden 44 kr. Somit betrifft es beide Parteien je 9 Gulden 30 kr als Zahlungsrest. Dies bestätigen für Nesßlwennge Thomas Tauscher, Salzfaktor und Gastgeborene Georg Paunter, Paul Guethainz, Georg Höss, Veit Schraz, Hans Rapoldt, Michael Wach, Michael Rueff, Kilian Rueff, Hanns Schluxer, Kaspar Weber, Georg Weyrater, Jakob Weber, Hans Rueff, Jakob Zobl, Konrad Reuff, Hans Wilhelmb, Martin Guethainz, Georg Vasser, Georg Oberreiter, Mathias Rueff; weiters von Schattwald: Georg Schraz zu Gatem, Sebastian Schraz, Konrad Pflanderle, Michael Schraz und Thoman Schraz zum Haller, weiters Thomas Zallerpichler, Nikolaus Zobl, Wirt, Hans Weber, Wirt von Schattwald, und Kaspar Klinng auf der Käppi. Siegler: Anton von Rosst Beisitzer: Christoph Ögl, Zoller an Emberger Klause, Peter Pichler, Salzamtsgegenschreiber zu Reiti, und Hans Mayr, Gerichtsanwalt der Pfarre Tanhaimb

1664 Sept. 18/ 1699 Feber 18
AT GemA Nesselwängle 7-9-16 · Serie · ? - 1699-02-18
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen der Sterb- und Kriegsläufe wurde die alte Dorfordnung vom 23. April 1560 beschädigt, weshalb für die Nachbarschaften zum Kleinen Nesslwenngle, Oettern, Schmitten und Haller eine neue Ordnung errichtet wird, welche die Besetzung der Dorfmeister, deren Aufgaben und Vollmachten, die Verzäunung, die Hegung und Freiung der Felder, den Viehauftrieb, die Alpfahrten, das Holzschwenden, die Gemeindearbeiten, sowie die Pfändungen und Strafgelder für die nächsten fünf Jahre regelt. So sollen jährlich zu Georgi zwei Dorfmeister zur Erstellung der Gemeinde- oder Kirchenrechnung gewählt und vom Amtmann in Tannheim angelobt werden. Die Einhaltung der in 21 Punkten detailliert beschriebenen Dorfordnung geloben dem Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ehrenberg von Clain Nesslwennglen in Vertretung des Tornas Tauscher, Gerichtsamtmman und Salzfaktor, Matthäus Rieft, Forstknecht, Ulrich Schreyens und Anton Täuschers, für Oettern Georg Schraz, Salzfaktor und Paul Guethainz, für Haller Georg Schraz sen. dem Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ehrenberg. Siegler: Franz Karl von Rosst Zeugen der Siegelbitte: Urban Pfeffer, Mayr der Pfarre Aschau, Christoph Giner, Bürger und Gastgeborenezu Reitti, Martin Herbst, Gastgeborenezu Tanhaimb

1682 Juli 21
AT GemA Nesselwängle 7-9-17 · Einzelstück · 1682-07-21
Teil von Gemeindeverwaltung

Markungsvergleich zwischen der Pfarre Aschau und den Nachbarn zum Kleinen Nesslwengle wegen der Weiderechte auf der Gacht. Anhand des alten Markbriefes von 1558 und des vom Aschauer Mair Ludwig Maurus am 4. Feber 1615 verbrieften Grundkaufes, die Leite genannt, werden die Grenzen erneuert. Die Grenze beginnt in dem Ebele beim Hütenschrofen und führt gerade hinauf auf den Lenner Schrofen, in das Weiße Wendle zu Täuschers Alp, dann ins Exelistal bis in die Rieppen. Was in dem Schrofen ist, gehört zu Nesßlwengle. Weitere Grenzpunkte sind: das Steinene Egg, die Holzamer Höfe, der Haller Hof, in dem Gern, das Schneetal und der Warmbbach. Was oberhalb dieser Grenze liegt, gehört den Aschauem und Gachtem, was darunter liegt, der Gemeinde zu Nesslwänngl. Bei der Vermarkung waren anwesend: Waldmeister Johann Zwerger von Reiti, von Aschau: Georg Leuprecht, Mayr, Johann Pachler, Gastgeborenezu Reiti, Jakob Faistenauer, Jakob Trick und Anton Leuprecht; vom Wenngier Ort: Matthäus Toldt, Andreas Rauscher, Konrad Weyrater, Kaspar Reter, Hans Ertle, Hans Köpfle, Martin Schmidt, Thomas Rid und Georg Ertle auf der Gacht; von Nesßlwenngle: Thomas Tauscher, Salzfaktor, Matthäus Rief, Forstknecht, Hans Rief vulgo Engl, Anton Weber, Georg Fässer und Andreas Rief sowie genannte Knaben. Siegler: Franz Karl Freiherr von Rosst, Pfleger zu Emberg, Georg Leuprecht, Mayr zu Aschau Zeugen: Matthäus Hechenberger von der Khappell, Prannter Pfarre, und Nikolaus Saurer, Vils, Hans Georg Wörzer auf der Gstaig und Jakob Wayer zu Frickhen, beide von Nesslwenngle, und Matthäus Schwarz zu Pfrannten

1787 Mai 17 Reutte
AT GemA Nesselwängle 7-9-18 · Einzelstück · 1787-05-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Dem Augspurger Fürstbischof Johann Christoph präsentiert der Emberger Pfleger Franz Karl von Rosst namens der Filialkirche zu Nesselwengle und bei St. Wolfgang einen neuen Kaplan. Da im April nach dem Tod des Kuraten Johann Oth die Stelle bei der Liebfrauenkirche vakant geworden ist, wird gemäß altem Herkommen nach dem jus patronatus von der Gemeinde Nesselwengle angesucht, den Priester Balthasar Goller von Dillingen als angehenden Kaplan in Nesselwengle und Schattwald präsentieren zu dürfen. Siegler: Tornas Tausch, Amtmann zu Tanhaimb und Salzfaktor zu Nesselwengle

1706 Juli 5
AT GemA Nesselwängle 7-9-19 · Einzelstück · 1706-07-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Bittschreiben der Gemeinde an den Dekan wegen Vergütung der Taufgelder an den Pfarrer in Tannheim. Ohne den Pfarrer in Tannhaimb zu präjudizieren, wurde anläßlich der Visitation von den Ausgeschossenen der Nachbarschaft vorgebracht, daß hier schon seit Jahren mit dem hiesigen Kaplan ein von beiden Teilen unterschriebener Entwurf bestehe, der jedoch vom Pfarrer aus unerklärlichen Gründen nicht bestätigt wurde.

AV-Medien
AT GemA Nesselwängle 1-2 · Bestand
Teil von Sammlungen
1706 Aug. 5 Augsburg
AT GemA Nesselwängle 7-9-20 · Einzelstück · 1706-08-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Augsburger Generalvikar Johann Kasimir Riss antwortet dem Dekan Johann Hartmann bezüglich des Ansuchens des Thomas Tauscher, Gastgeboreneund Salzfaktor zu Klein-Nesselwengli, wegen Verrichtung der Taufe in der Filialkirche. Wegen der großen Kinderzahl und der zweistündigen Entfernung von der Pfarrkirche Thanheim darf vom Kaplan die Taufe während eines Unwetters und zur Winterszeit mit Vorbehalt der pfarrlichen Rechte vorgenommen werden. Dies hat der Dekan dem Pfarrer mitzuteilen und ihm aufzutragen, sich bei den angeführten Ausnahmen nicht dagegenzustellen.

1716 Aug. 1 Innsbruck
AT GemA Nesselwängle 7-9-21 · Einzelstück · 1716-08-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Von der o.ö. Regierung wird dem Pflegamt Ehrenberg mitgeteilt, daß bei der Stiftung der ewigen Messe zu Nesselwängle das jus praesentandi eines neuen Benefiziaten lt. der Stiftungsurkunden von 1506 und 1644 in den geraden Monaten dem Augsburger Ordinariat zukomme. In den Monaten Jänner, März, Mai, Juli, Sept. und Nov. bleibt das Präsentationsrecht der Gemeinde Nesselwängle und der Herrschaft Ehrenberg Vorbehalten, wonach drei taugliche Priester zu nominieren sind. Sodann präsentiert die landesfurstliche Herrschaft aus dem Dreiervorschlag einen Priester an das Ordinariat.

1718 April 24
AT GemA Nesselwängle 7-9-22 · Einzelstück · 1718-04-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Instruktion zur Bestellung des neuen Pfarrmesners anläßlich des verstorbenen Mesners Marx Zobl. Vor dem Gerichtsamtmann und Gerichtsausschuß der Pfarre Tannheim wird Lorenz Koch als Mesner, Organist und Schulmeister auf ein Jahr aufgenommen. Er hat jährlich dem Pfarrherm zu Georgi die Schlüssel zu übergeben und um den Dienst öffentlich neu anzusuchen. Er hat bei den täglichen Messen, auch in der Martini- und Leonhardikapelle das notwendige Gerät bereitzustellen und bei allen genannten Anlässen zu assistieren, den Friedhof, die Turmuhr, die Sakristei, die Glocken usw. zu betreuen und die Ornate zu verwahren. Ebenso sind die St. Michaels- und St. Anna-Gruft und die AntoniKapelle zu betreuen. Die zahlreichen Glocken im großen und kleinen Turm sind an genannten Festtagen und Uhrzeiten zu läuten. Beim Schiedglögglläuten ist zwischen verstorbenen Männern, Frauen und Kindern zu unterscheiden. Bei den Jahrtagen ist auf die unterschiedliche Kerzenzahl zu achten. Auch Verrichtungen wie das Schneeschaufeln zum Friedhof, das Aufstellen des hl. Grabes, das Wetterläuten oder die Betreuung des Weihbrunnens sind geregelt. Für die zusätzliche Organistentätigkeit erhält Koch 30 Gulden extra, wofür er zu genannten Festen die Orgel schlagen und singen muß. Überdies soll er Schule halten und der lieben Jugend so viel beibringen, wie es für ihr Seelenheil notwendig ist. Er hat von jedem Kind Schulgeld einzufordern. Dafür stehen ihm das neue Pfarrmesnerhaus zu Unterhöfen samt genannten Rechten und die Stolgebühren zu.

1740 April 26 Raut
AT GemA Nesselwängle 7-9-23 · Einzelstück · 1740-04-26
Teil von Gemeindeverwaltung

Nach Anton Rief in Raut kommt es unter den drei Kindern zur Vermögensaufteilung. Vor dem Gerichtsamtmann Josef Tausch und den Gerichtsverpflichteten Mang Peintner von Nösßlwengl und Michael Ertmiller in Pächen wird das zeitliche Vermögen zwei Jahre nach seinem Tod inventarisiert und ergänzt. Er hat mit seiner Gattin und nunmehrigen Witwe Magdalena Ried (Rüd) die Kinder Johannes, Maria (verehelicht mit Johann Rief) und Barbara (Kurator: Vetter Georg Rief, Salzstadelknecht) gehabt, denen er ein Flaus, Vieh, Kleider und Guthaben von insgesamt 2290 Gulden 37 kr hinterläßt. Nach Abzug der Schulden bleibt ein Reinnachlaß von 1232 Gulden 37 kr, der auf die Kinder mit genannten Zuweisungen gedrittelt wird. So kommen die Ridische Behausung ab der Gacht samt Garten und Peuntl, der Spitzacker, Prunacker und das Strichackerl und die Reittiwiese, die Prant und das äußere Feldele, alles im Gachter Feld liegend, der Platenacker, die Laimbrueben, der Marxenacker, der Lange Rain, die BlaisBergmahd, die Gschwendewiese, das Stockachmahd usw. zur Aufteilung. Da der Sohn den Großteil der Liegenschaften übernimmt, fallen ihm die Schulden bei Franz Anton Hueber, Gerichtsschreiber, bei Johanna Ried zu Weissenpach, beim Vetter Georg Rief zu Nösßlwengl, bei Josef Pohler zu Weissenpach, bei seiner Mutter und bei Schwester Maria zu. Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg