Alter: [unklar]; Neugeborenes wurde in einer Abortgrube im Karwendeltal tot aufgefunden. Mutter wurde schnell entdeckt und nach Innsbruck in die Klinik überstellt (25 Jahre).
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Alter: [unklar]; Neugeborenes wurde in einer Abortgrube im Karwendeltal tot aufgefunden. Mutter wurde schnell entdeckt und nach Innsbruck in die Klinik überstellt (25 Jahre).
Alter: 0; Hausgehilfin Maria Lackner (20 Jahre), wurde angeklagt, ihr neugeborenes Kind nach der Geburt erdrosselt zu haben (Schwurgerichtsverhandlung in Allgemeiner Tiroler Anzeiger (13.3.29, 10). Wurde wegen Sinnesverwirrung freigesprochen!! Schon der 2. Vorfall bei ihr!
Alter: 0; Notburga Kurz (24 Jahre), Fabriksarbeiterin in Landeck, erstickte ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt. Brachte die Leiche in einem Koffer zu ihrer Großmutter nach Wiesing, wo sie sie in die Abortgrube eines Gasthauses warf. Wurde aber entdeckt und die Mutter ausgeforscht. Obduktion ergab, dass das Kind lebensfähig war. Schwurgerichtsverhandlung in Allgemeiner Tiroler Anzeiger 12.12.29, 9: Geschworenenurteil 7 ja 5 nein auf Kindsmord, daher für einen Schuldspruch zu wenig. Angeklagte wurde daher freigesprochen! Große Unmutsbezeugung in der Zeitung, nach ähnlichen Urteilen in der jüngeren Vergangenheit.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Berta Feichtinger (31 Jahre) am 15.5.1935 (!) Sie gestand am 15.8.1929 ihr neugeborenes Kind in der Brixentaler Ache ertränkt und die Leiche anschließend vergraben zu haben. War zu dieser Zeit Dienstmagd in Ampass. Hatte danach geheiratet und behauptete, dass ihr Kind in Pflege in Südtirol sei. Lüge konnte erst 1935 aufgedeckt werden. Urteil: Viele Milderungsgründe, 1 Jahr schwerer Kerker.
Alter: 0; In einem anonymen Schreiben wurde die Sprach- und Klavierlehrerin Maria Bauer (30 Jahre) des Kindsmordes beschuldigt. Gab eine Frühgeburt vor. Verdächtigungen bewahrheiteten sich aber, man fand die Kindesleiche am Dachboden. Frau wurde verhaftet, dazu ihre Mutter wegen vermutlicher Beihilfe. Obduktion bestätigte die Lebensfähigkeit des Neugeborenen Schwurgerichtsverhandlung in Allgemeiner Tiroler Anzeiger 14.12.29, 14: Täterin soll zumindest noch einmal früher ein Neugeborenes getötet haben. Schon 1922 wurde sie vors Gericht zitiert. War auch damals wegen Kindsmord angeklagt. Trotz eindeutiger Spuren damals nur zu 3 Monaten bedingten Arrest verurteilt (Bericht nicht gefunden). 2. Kindsmord aus dem Jahre 1924/25 nun erst entdeckt. Urteil: 5 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Köchin Theresia Kröswang (22 Jahre) arbeitete in einem Gasthof. Wurde wegen Kindsmord ins Bezirksgefängnis eingeliefert weil ein totes Kind am Dachboden gefunden wurde. Täterin sprach von einer Totgeburt. Obduktion erkannte, dass das Kind lebensfähig war. Hatte ihr Kind erwürgt. Stammte aus OÖ. Schwurgerichtsverhandlung in Allgemeiner Tiroler Anzeiger 10.3.30, 11: Urteil: 2 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Maria Fleckinger (23 Jahre) aus Bayern war auf Besuch in St. Anton. Dort gebar sie ein Kind und erwürgte es. Versteckte die Leiche unterm Bett, wo sie aber entdeckt wurde. Schwurgerichtsverhandlung am 22.9.31: Behauptete, dass sie das Kind aus Furcht vor dem Vater getötet habe. Durch Milderungsgründe 15 Monate schwerer Kerker.
Alter: 0; Hausgehilfin Stephanie Stoppel (23 Jahre) gebar ein Kind, das sie verheimlichen wollte. Bei Nachforschungen fand man das Baby ermordet in einer Schachtel. Hatte es kurz nach der Geburt erwürgt. Schwurgerichtsverhandlung am 24.10.32: Urteil: 2 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen ein Bauernmädchen, das ihr Kind kurz nach der Geburt ermordet hatte. Urteil: 15 Monate schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung am 3.4.1934 gegen Aloisia Hopfgartner (24 Jahre) aus Rinn wegen Kindsmord im Herbst 1933. Hatte schon 2 uneheliche Kinder. Vater des 3. Kindes wollte sie sogar heiraten. Hatte ihr Neugeborenes aber gleich nach der Geburt erstickt. Urteil: 2 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Bauerntochter Maria Adametz (23 Jahre) wurde beschuldigt, ihr Neugeborenes getötet zu haben. Als Gendarmeriebeamte nach dem Kind suchten, warf sie die Leiche in die Jauchengrube. Wurde vom Schwurgericht zu 2 Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Alter: 0; Magd tötete ihr Neugeborenes in der Wildschönau kurz nach der Geburt. Gestand die Tat nach kurzem Leugnen. Schwurgerichtsverhandlung am 7.8.1935 gegen Margarethe Margreiter (27 Jahre). Ihr Geisteszustand wird als nieder bezeichnet. Urteil dennoch 2 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Marie Wager (27 Jahre) am 20.12.1935: Wurde beschuldigt, ihr Neugeborenes erwürgt zu haben. Wollte glaubhaft machen, dass das Kind tot zur Welt gekommen sei, was Untersuchen widerlegten. Lebte mit einem weiteren unehelichen Kind bei ihrer Mutter, allerdings in Streit. Urteil: 2 Jahre schwerer Kerker.
Alter: 0; Hausgehilfin, aus Ungarn stammend, ertränkte ihr Kind gleich nach der Geburt. Vergrub die Leiche im Wald. Wurde erkannt, gab in einem Verhör die Tat zu. Gerichtsverhandlung am 29.12.36 gegen die Hilfsarbeiterin Katharina Swidrak (23 Jahre) und gegen ihre Großmutter Katharina Thaler (76 Jahre) wegen Kindsmord. Hatte bereits ein außereheliches Kind. Bei der neuerlichen Schwangerschaft beschlossen beide, den Tod des neuen Kindes. Urteil: 3 Jahre schwerer Kerker für die Mutter, Großmutter?
Alter: 0; Schwurgerichtsverhandlung gegen Mathilde Spiegl (den Namen Gödl durfte sie auf Geheiß ihres Gatten nicht mehr weiter verwenden) aus Telfs wegen Kindsmordes am 4.2.1948. Sie brachte am 8.1.1944 ein Mädchen zur Welt, das sie durch Eingabe von Eisenvitriol vergiftete. Wollte ihrem Mann, der an der Front war, das Kind verheimlichen. Es starb am 1.3.1944. Legte in ihrer Wohnung einen Brand, um es als Unglücksfall darzustellen. Gerüchte im Volk bewirkten, dass die Leiche exhumiert wurde, worauf das Verbrechen nachgewiesen werden konnte. Beschuldigte dann den Kindsvater Alois Gritsch des Mordes an dem Kind, was aber nicht bewahrheitet wurde. Erst zum Schluss gab sie die Tat zu. Urteil: 4 Jahre Kerker.
Alter: [unklar]; Leiche eines neugeborenen Kindes wurde in einem öffentlichen WC gefunden. Untersuchungen ergaben, dass das Kind gelebt hatte.