Oberhofen im Inntal

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      Oberhofen im Inntal

      BT (termine più generale) Bezirk Innsbruck-Land

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          Festststellung der äußeren Umfanggrenzen
          AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-gof-2 · Parte · 1913-06-02
          Parte di Chronikarchiv Flaurling

          No. 282/8
          Innsbruck, am 2. Juni 1913.
          Der
          Gemeinde - Vorstehung
          in
          Flaurling.
          zur Kenntnisnahme mit dem Auftrage bei dieser Grenzverhandlung
          für den Fall zu intervenieren, als entweder die bezüg-
          lichen Grenzen in der Natur nicht sicher zu erkennen sind, oder
          deren Verlauf mit der Einzeichnung im Kataster nicht übereinstimmt,
          oder aber die Gemeinde die betreffenden Grenzen nicht anerkennt.
          Nichterscheinen wird als Zustimmung zu den von der
          Gemeinde Oberhofen angegebenen Grenzen aufgefasst.
          Für den k.k. Bezirkshauptmann
          als Lokalkommissär für agrarische Operationen :
          Schönauer
          Stempel
          Eingangsstempel:
          Gemeindevorstehung Flaurling
          Präs. am 8. Juni 1913
          Zahl 270 ./. Beilagen

          Senza titolo
          AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-güp-02 · Parte · 1926-09-02
          Parte di Chronikarchiv Flaurling

          zwei verlässliche Hirten zu stellen, welche Sorge zu tragen haben,
          dass die Tiere auf eine Entfernung von mindestend zwei Wegstunden
          von der Imster Bezirksgrenze abgehalten werden.
          Die Schlachtung und der Abtransport des Fleisches von Schafen
          von der Oberhofner-und Flaurlinger Alpe wird gestattet doch müssen
          die Klauen entfernt werden und sind die Häute auf der Alpe einer
          Desinfektion zu unterziehen und zu trocknen.
          Den Gemeinden Pfaffenhofen, Oberhofen und Flaurling wird ge-
          stattet hochträchtige Rinder und Kälber aus den Alpen ihres Gemeinde-
          gebietes in Feldstädel überstellen zu dürfen. Diese Tiere sind unter
          eigene Wartung zu stellen.
          Der übrige Alpabtrieb wird separat geregelt.
          Flaurling,am 2. September 1926
          Der Amtstierarzt:
          Dr. Lenninger e.h.
          Tierarzt
          Johaln Pöham Burgerneister
          Johann Mair Bürgermeisterstellvertreter
          Alois Waldhart
          Ergeht an
          dis Bezirkshauptmannschaft Imst
          das Bürgermeisteramt in Pfaffenhofen
          das Bürgermeisteramt Oberhofen
          das Bürgermeisteramt Flaurling
          das Gendarmeriepostenkommando Telfs
          das Gendarmeriepostenkommando Zirl
          zur Kenntnis und Durchführung bezw. Kontrolle.

          Senza titolo
          AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-güp-01 · Parte · 1926-09-02
          Parte di Chronikarchiv Flaurling

          Protokoll
          aufgenommen in Flaurling em 2. September 1926 zwecks Regelung
          der Weideverhältnisse im Hochedergebiet.
          Gegenstand bildet die Beschwerde des Bezirkes Imst wegen Ueber-
          tritt von Schafen und Ziegen aus dem Bezirke Innsbruck
          Anwesend: Die Bürgermeister von Pfaffenhofen, Oberhofen, Flaurling
          und der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.
          1.) Das Bürgermeisteramt von Pfaffenhofen gibt bekannt, dass
          auf der Pfaffenhofneralpe und auch im übrigen Gemeindegebiete von
          Pfaffenhofen keine Schafe und Ziegen weiden.
          2.) Aus der Gemeinde Oberhofen befinden sich ca 150 Stück Schafe
          auf der Oberhofner Galt-und Melkalpe und weiden dieselben seit
          längerer Zeit auf eine Entfernung von mindestens 2 Wegstunden von
          der Imster Bezirksgrenze. von der Gemeinde Stams kam vor ca 2 Wochen
          ein Bote der Gemeinde, der den sofortigen Abtrieb von 40 Stück ge-
          pfändeten Schafen aus dem Stamsergebiet verlangte. Das Bürger-
          meisteramt hat gleich den Schafhirten von Oberhofen hingeschickt
          und hat derselbe diese Schafe als zur Gemeinde Silz gehörig bezeich-
          net. Der Silzer Schafhirte soll dann angeblich die Zugehörigkeit
          der Schafe nach Silz geläugnet haben.
          3.) Die Gemeinde Flaurling besitzt ca 300 Stück Schafe und 15 Zie-
          gen auf der Faurlingeralpe.
          Die Ziegen bleiben in aller nächster Nähe der Hütte (werden
          gemolken). Die Schafe stehen unter einem verlässlichen Hirten und
          sind stets weiter als 2 Wegstunden von der Imster Bezirksgrenze
          gehalten worden
          Die Gemeinde Rietz soll ca 50 Schafe im Hochedergebiet haben,
          welche unter keinem Hirten stehen.
          4.) Ein Uebertreten von Schafen aus Inzing im Imstergebiet ist
          auf mehrere Wegstunden weit nicht möglich.
          Veterinärpolizeiliche Massnahnen:
          Alle Schafe der Gemeinde Oberhofen und Faurling sind zu sammeln
          und gegen die Inzingeralpe zu überstellen. Diese Schafe sind unter
          ./.

          Senza titolo
          Festststellung der äußeren Umfanggrenzen
          AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-gof-1 · Parte · 1913-06-02
          Parte di Chronikarchiv Flaurling

          Abschrift.
          K. k. Lokalkommissär
          für agrarische Operationen.
          No. 282/8
          Innsbruck, am 2. Juni 1913.
          Betreff: Gemeindealpe Latten-Wieders-
          berg in Oberhofen.
          An
          die Gemeinde-Vorstehung
          in
          Oberhofen.
          Die Verhandlung zur Feststellung der äusseren Um-
          fangsgrenzen der Alpe Latten- Wiedersberg wird auf
          Donnerstag, den 12. Juni 1913
          um 9 Uhr Vormittags in der Bahnhofrestauration in Telfs- Pfaffenho-
          fen anberaumt,
          Zu dieser Verhandlung hat mindestens ein ortskundi-
          ges Mitglied des Gemeinde-Ausschusses, sowie ein grenzkundiger Grenz-
          anweiser zu erscheinen.
          Hiebei sind allenfalls vorhandene, auf die Umfangs-
          grenzen bezughabende Urkunden mitzubringen.
          Weiters werden Sie beauftragt, mittels beiliegender
          Currenda die in derselben verzeichneten Parteien von dieser Verhand-
          lung zu verständigen. Die mit den Parteienunterschriften versehene
          Currenda ist entweder rechtzeitig anher zu senden, oder aber dem
          Kommissionsleiter vor Beginn der Verhandlung zu übergeben.
          Für den k.k. Bezirkshauptmann
          als Lokalkommissär für agrarische Operationen :
          Schönauer m.p.

          Senza titolo