1869 April 5, Landeck: Teilungsprotokoll für die gemeinsame Melchalpe der 2/3-Gerichtsgemeinden und andere Interessenten. Wegen der provisorischen Nutzung veranlassen die Gemeinden Perfuchs und Pians eine Eingabe, weshalb die Bevollmächtigten von Angedair, Perfuchs, Stanz, Grins, Pians, Strengen (Vorsteher Josef Maas, Alois Bircher, Josef Juen, Gottlieb Hauweis), Flirsch (Benedikt Geiger als Vorsteher, Michael Matt, Franz Anton Ladner), Pettneu, Nasserein, die Besitzer von Wiesberg und die Vertreter der Alpen Seßlad (Seslath), Dias, Durich (Thurich), Spidur (Spedur), Groß- und Kleingfall, Versing (Versin), Langetsberg und Langesthei (Langetstheier Alpe). Bisher wurden die Alpen alle 30 Jahre durch das Los unter den Interessenten neu aufgeteilt (1838 zuletzt beim Gericht Landeck), was durch die Grundlasten- Ablösung nicht beeinträchtigt wird. Man bezieht sich auf den Vergleich der Paznauner Alpbesitzer vom 19./20. November 1777. Die nächste Alpteilung soll 1898 erfolgen. Kaisers hat von den 2/3-Gemeinden nichts zu genießen. Das Galtvieh darf nur in bestimmte Alpen aufgetrieben werden. Melchvieh hat Vorrang. Für Kappl muss ein Stier beigestellt werden. In 34 Punkten wird alles geregelt.