Glockengiesserei
Johann Hahn & Sohn
Landshut - Bad Reichenhall.
Telefon Landshut 561.
Bankkonto:
bayr. Vereinsbank, Filiale
Landshut.
Friedrich Scheppach
Bad Reichenhall.
Filiale der österr. Credit
Anstalt für Handel und
Gewerbe, Innsbruck.
Postscheckkonto München
No.
Landshut/Bad Reichenhall den 4. September 1922
Sehr geehrter Hochw. Herr Dekan!
Auf telegraphische Anweisung meines Vertre-
ters Herr Ingenieur Bickels habe ich für Sie 2000 kg Glockenmetall bereit ge-
stellt zum Preise von M 720.- pro Kilo. Ich bitte Ew. Hochw. mir 9/10 der
ganzen Summe als Anzahlung überweisen zu wollen. Es dürfte die Anzahlung
nur bei neiner Bank in Innsbruck getätigt werden die über alles weitere in-
formiert ist. Ich werde bei meiner nächsten Tiroler-Reise nicht versäumen
gesch. Gemeinde zu besuchen um alles klar zu legen.
Zeichne mit dem Ausdrucke vorzüglichster Hochachtung ergebenst
Johann Hahn jun.
Landshut
5 Verzeichnungseinheiten results for Landshut
von Wachter an Hans Mair:
Anton Wachter
öffentlicher Notar
in Imst, Tirol.
Imst, am 21. 11.1925.
Herrn
Hans Mayr, Müllermeister
Flaurling
Lieber Hans!
Ich habe aus Landshut nunmehr das Ergebnis der Beweis-
aufnahme mit dem deutschen Sachverständigen erhalten, jedoch ist
noch eine Richtigstellung desselben zu unseren Gunsten zu erwarten.
Im allgemeinen hat sich der deutsche Sachverständige der letzten
Berechnung Hahns angeschlossen, jedoch 5 % Abbrand gestrichen, und
auch erklärt, dass in der Rechnung derselben der Unternehmergewinn
mitgerechnet ist was Hahn nicht dürfte.
Der Nachtrag des Gutachtens ist noch nicht eingelangt, doch wird
sich alles in allem voraussichtlich zu unseren Gunsten, auch für
reichsdeutsche Giessereien gerechnet, durch das Gutachten ein Abstrich
an der Forderung Hahns nach meiner Berechnung von rund 3000 Mark
heute schon ergeben, sodass wir wieder sehr viel gewonnen haben.
Der Sachverständige hat erklärt, dass seine Rechnung natürlich
nur auf Giessereien in Deutschland passe, nicht jedoch giltig sei
für oesterr. Giessereien.
Nunmehr wird der Akt nach Innsbruck gehen und hoffe ich zuversicht-
lich, dort durch die Aussage Grassmayrs, Hahn den Rest zu geben.
Es war wie sich gezeigt, sehr gut, dass wir für die deutsche Beweis-
aufnahne einen sehr energischen Vertreter hatten, denn das Gutachten
war zuerst schriftlich genau im Sinne Hahns abgefasst und erst
einem mehrstündigen Kampf unseres Vertreters ist es gelungen, dem
./.
von Wachter an Hans Mair:
...
Sachverständigen diese bedeutenden Zugeständnisse abzuringen.
Ich habe an denselben an Kosten 167 Mark gleich 282.40 S einzu-
senden, doch ist dieser Betrag sicher sehr gut angewendet.
Ich ersuche mir diese Auslage baldigst zu ersetzen, und lege
Erlagschein zur Einzahlung durch das Glockenkomitee bei.
Nachdem ich voraussichtlich die nächsten Sonntage nicht nach
Flaurling komme, werde ich Dich sofort in Kenntnis setzen, sobald
der Termin in Innsbruck anberaumt ist.
Ich höffe bei demselben als Euer Vertreter zugelassen zu werden
was Euch wahrscheinlich lieber sein dürfte, weil ich einen anderen
Anwalt erst auf Grund der sehr umständlichen Akten neu einweihen
müsste.
Mit besten Grüssen
Wachter
von Wachter an Hans Mair:
Anton Wachter
öffentlicher Notar
in Imst, Tirol.
Imst, am 21. 11.1925.
Herrn
Hans Mayr, Müllermeister
Flaurling
Lieber Hans!
Ich habe aus Landshut nunmehr das Ergebnis der Beweis-
aufnahme mit dem deutschen Sachverständigen erhalten, jedoch ist
noch eine Richtigstellung desselben zu unseren Gunsten zu erwarten.
Im allgemeinen hat sich der deutsche Sachverständige der letzten
Berechnung Hahns angeschlossen, jedoch 5 % Abbrand gestrichen, und
auch erklärt, dass in der Rechnung derselben der Unternehmergewinn
mitgerechnet ist was Hahn nicht dürfte.
Der Nachtrag des Gutachtens ist noch nicht eingelangt, doch wird
sich alles in allem voraussichtlich zu unseren Gunsten, auch für
reichsdeutsche Giessereien gerechnet, durch das Gutachten ein Abstrich
an der Forderung Hahns nach meiner Berechnung von rund 3000 Mark
heute schon ergeben, sodass wir wieder sehr viel gewonnen haben.
Der Sachverständige hat erklärt, dass seine Rechnung natürlich
nur auf Giessereien in Deutschland passe, nicht jedoch giltig sei
für oesterr. Giessereien.
Nunmehr wird der Akt nach Innsbruck gehen und hoffe ich zuversicht-
lich, dort durch die Aussage Grassmayrs, Hahn den Rest zu geben.
Es war wie sich gezeigt, sehr gut, dass wir für die deutsche Beweis-
aufnahne einen sehr energischen Vertreter hatten, denn das Gutachten
war zuerst schriftlich genau im Sinne Hahns abgefasst und erst
einem mehrstündigen Kampf unseres Vertreters ist es gelungen, dem
./.