Zwischen den Nachbarschaften Tristach und Lavant (Lawand) in der Herrschaft Lienz (Luencz) kommt es wegen Almstreitigkeiten vor dem Landrichter Gregor Villacher zu einer Verurteilung der Tristacher, wogegen sie bei den o.Ö. Raten Hans Trautson und Anton von Brandis appelliert haben. Durch Vermittlung Trautsons kommt es zum Vergleich. Es soll künftig bei der im Jahre 1508 von Michael von Wolkenstein errichteten Vermarkung verbleiben. Die beiden Parteien haben weiter die vertraglich zugesicherte Weide und Holznutzung auf der Ebene. Die Lavanter sollen von unten herauf bis an die Puecherwiese usv. enthalt. des Kreuzes bis an den Tristacher Trojen, hinaus an die Wand, wo der Schartenbach anfangt, ihren Bedarf decken. Die Tristacher sollen von oben herab bis an genannte Grenze weiden. Gregor Villacher soll die notwendige Vermarkung vornehmen. Die Tristacher sollen den Pfand unentgeltlich wieder an die Lavanter aushändigen. Die Gerichtskosten sind je zur Hälfte zu tragen und künftige Übertretungen laut Vertrag von 1508 zu bestrafen. Siegler: Hans Trautson von Sprechenstein Zeugen der Siegelbitte: Dr. Basilius Precht o.Ö. Rat, Kaspar von Welsberg Anwalt zu Lienz, Hans Murget von Nußdorf, Gregor Villacher, Landrichter und Hans Veit am Berg, Mautner zu Lienz
Vor dem Lienzer Anwalt Hans Milstetter von Maurn (Gerichtsherr Christoph von Wolkenstein) kommt es zwischen den Nachbarschaften zu Tristach (Dristach) und Amlach (Amblach) wegen Weidestreitigkeiten zu einem Vergleich. Die Amlacher sollen mit ihrem Groß- und Kleinvieh von der Öden Wand und die Tristacher bis an das Klambl. Mit ihrem Kleinvieh vom Klambl an die Draga, den Steig entlang bis heraus und der Wand entlang bis auf ihre Wiese sollen die Tristacher gehen. Die Grenze soll vom äußersten Schupfen bis an die Steinwand auf die Hoch und zu ihren Trojen wie von Alters her verlaufen. Die Amlacher sollen mit ihrem Groß- und Kleinvieh auf Bartlmä Huebers Wiese ihren 'Prembstall' haben, doch mit ihren Ochsen auf der Wiese keinen Schaden anrichten. Die Weide der Amlacher geht bis zum See wo der alte Zaun auf der Schattenseite steht. Siegler: Hans Milstetter von Maurn, Anwalt der Herrschaft Lienz Zeugen der Siegelbitte: Hans Gasser, Matthias Mellmayr, Christian Köberl, alle drei Bürger zu Lienz und Christian Gasser, Wirt zu Oberlienz
Gerichtsentscheid wegen der Mark, über welche die von Amlach gegen Tristach zu hüten dürfen. Wegen der strittigen Weidegrenze sagen die Amlacher (Amblach) Urban Schaxdermaeher, Lienhard Hueber und Valtin Linder aus, daß sie den Hirten befohlen haben, über die Grenze zu hüten. Sie berufen sich in ihrer Aussage, die auf Veranlassung der Tristacher erfolgte, auf den Vertrag vom 4. Juni 1554 (vgl. Nr. 401), welcher von ihrem Anwalt Hans Mulstetter ausgestellt ist. Siegler: Hans Mulstetter, Anwalt der Herrschaft Lienz Beisitzer: Hans Vischer, Messerschmied und Bürger zu Lienz, Matthias Glantschnig und Florian am Lenngveld
Zwischen den Nachbarschaften Tristach und Amlach kommt es nach gescheiterter gütlicher Einigung zum Gerichtsabschied. Landrichter Jos Tausch, genannt Aichele, entscheidet auf Anrufen von Tristach wegen der Ochsenalm in Stein gegen Amlach, weil die Amlacher mit ihrem Kleinvieh in Unterrabvelnigeck überfahren. Erst seit zwei Jahren würden die Hirten Amlachs die Weide überschreiten. Da die Grenze zwischen der Schwarzen Wand hinauf zur Grauen Wand im Rabvelnigeck bis zum gelben Wandfleck von den Amlachern abgelehnt wird, entscheidet der Lienzer Richter, daß der alte Vertrag des Hans Mulstetter vom 4. Juni 1554 (vgl. Nr. 402) sinngemäß zu gelten habe. Siegler: Jos Tausch, Richter zu Lienz Beisitzer: Josef Kranz, Hans Perger, beide Bürger zu Lienz und Sebastian Taller
Josef Tausch, genannt Aichelle, Landrichter der Herrschaft Lienz, wird von der Nachbarschaft Tristach gegen Amlach um Zeugeneinvernahme angerufen. Es werden als Zeugen Florian Hueber von La van t, Valentin Räder zu Oberlienz, Hans Koch, Lienhard Weingartner zu Patriasdorf, Veit Zimmermann und Hans Ratschopf gehört, um wegen der strittigen Weidegrenze in der untern und obern Rabvell auszusagen. Übereinstimmend wird bezeugt, daß die Amlacher in den letzten Jahrzehnten mit ihrem Vieh nie in der Rabvell gesehen wurden. Die Amlacher seien mit ihrem Vieh nicht weiter und höher als bis zur Edenwand gekommen. Nach Anhörung der Kundschaften haben die sechs Zeugen ihre Aussagen mit einem leiblichen Eid geschworen und bekräftigt. Siegler: Josef Tausch, Landrichter Beisitzer: Josef Khrannz, Hans Albernig, Bürger zu Lienz und Sebastian Taller von der Prappernitze
Vor Peter Albmair, Landrichter der Herrschaft Lienz, erscheint Martin Resch, derzeit Rottmann zu Tristach, um eine Quittung des Pustertaler Steuereinnehmers Adam Walther betreffend die Steuer von 1573 bis 1663 vidimieren zu lassen. Die von Walter besiegelte Steuervereinbarung liegt in der versperrten Truhe des Landgerichtes und wird hiemit vidimiert: Adam Walter bekennt, daß die Tiroler Landschaft 1585 für Lienz 24 Knechte zu erhalten bestimmt hat, weshalb von den Gerichtsausschußleuten Hans Behamb, St. Johann im Walde, Sebastian Taler an der PraperniCt)zen, Hans Äbele zu Nußdorf, Adam Lanz zu Tristach, Josef Preindberger, Oberdrumb, Peter Weber, Waldmeister und Anöra Haidenperger an der Debant jene Steuer 1573 bis einschließlich 1603 bewilligt wurde. Die insgesamt 26.552 Gulden wurden von den Steuereinnehmern Erasmus Seiz, dann Christoph Seiz, Martin Perger und nunmehr Adam Walter in genannten Raten eingehoben. Nach 61 verflossenen Steuerterminen wird den Gerichtsuntertanen von Walter die eingegangene Gesamtsumme quittiert. Siegler: Peter Albmair, Landrichter Zeugen: Marx Meier, Khachler, Adam Taler, Bäcker und Ulrich Untersperger, alle Bürger zu Lienz
Steuerausstande des Lorenz zu Tristach und Jahresquittungen des Adam Walter (1607 fehlt). Die Steuerausstande für die Jahre 1606 bis 1611, sowie 10 % Strafe ergeben einen Ausstand von 17 Pfund 1 Denar 6 Kreuzer. 1612 erlegt Lukas Rösch 12 Gulden Adam Walter als Steuereinnehmer der Tiroler Landschaft im Pustertal quittiert durch jährliche Quittungen (13 Blatt), daß er von der Rotte Tristach die Gewaltsteuer zu den genehmigten Steuerterminen (Gregori und Andrä) für 1 1/3 Knecht (24 Knechte für das ganze Gericht) zum jetzigen Steueranschlag vom Rottraann Martin Resch und Georg Zeuer 48 Gulden erhalten hat. Als weitere Rottleute werden genannt: Ruprecht Lannz, Hans Ortner, Erasmus Wuz, Hans Prunner und Gregor Ortner. Siegler: Adam Walter
Die Nachbarschaften zu Tristach und Lavant (Lavent) vergleichen sich wegen der Erhaltung der Uferverbauung der Drau (Tra) zwischen dem Retenwerch in der Au bis hinab an das Tottenwerch, wozu eine Neuvermarkung und eine neue Einteilung vor genommen wird. Künftig soll jede Rotte ihre Verbauungen alleine und ohne Hilfe und Entgelt des arideren innerhalb genannter Marksteine vornehmen. Der obere Teil, ist von Tristach und der untere Teil von Lavant zu erhalten. Die Abholzung der Erlen ist künftig zum Schutz der Verbauungen verboten. Die Erlen müssen gehegt und neu gezogen werden bei sonstiger Strafe von 15 Gulden Inzwischen soll die ausgehackte Au durch bereitgestellte Lärchen und Steine für den Notfall gesichert werden. Wegen großer Wassergefahr muß das Wereh bei den Lavanter Feldern, wo das Wasser mit Gewalt zuschlägt, unverzüglich erbaut und von den Tristache rn eine einmalige Hilfe geleistet werden. Zur Einhaltung des Vergleichs verpflichten sich Erasmus Wuz, Gregor Örtner, Christian Haslacher, Silvester Mayr, Ambros Oberrader und Paul Amort. Siegler: Heinrich Gasteiger, Landrichter zu Lienz Zeugen: Niklaus Giniger, Pfarrherr zu Tristach, Christoph Kammer lander, Bergrichter, Gabriel Mor, Stadtschreiber, Hans Hofstätter und Hans Grebetschischer, Bürger zu Lienz
Vidimierung der Urkunde Nr. 408 am 5. Nov. 1735 durch den Landgerichtsschreiber und derzeitigen Landgerichts Verwalter für das königliche Stift zu Hall Christoph Albert Khäller. Da der alte Vertrag zimblich abgeschlissen und an der Schrift nunmehr sehr tunkl anscheint” ersucht die Nachbarschaft Tristach um eine obrigkeitliche Vidimus. Durch Vergleich der alten Originalurkunde und Gegenhaltung des Landgerichtsprotokolls von 1623, worin der Vertrag eingetragen ist, wurde er nochmals herausgeschrieben, von Wort zu Wort kollationiert und durch das Gerichts siege! beglaubigt. Siegler: Christoph Albert Khäller, Verwalter der Herrschaft Lienz
Wegen der aufgelaufenen Unkosten anläßlich eines Zehentstreites zwischen Christoph Plumpf von Erbmansport und den Zehentholden zu Tristach wird auf Veranlassung des o.o. Regiments eine Tagsatzung durch den Stadt- und Landgerichtsschreiber von Lienz Marx Dienssl in Kommission anberaumt. Die Tristacher müssen die beim Eisanck aufgelaufenen Unkosten von 50 Gulden innerhalb eines Monats begleichen und künftig den Zehent unklagbar leisten. Diesen Vergleich geloben die Tristacher Nachbarn einzuhalten. Siegler: Marx Diennsl, Stadt- und Landgerichtsschreiber Beisitzer: Simon Hibler, Isak Eisanckb und Matthias Hüb ler, alle drei Ratsbürger zu Lienz
Zwischen der Stadt Lienz und der Nachbarschaft Tristach kommt es wegen der neuen Einfänge in den unteren Tristacher Auen zu einem Vergleich. Durch das Obristjägermeisteramt wurden 1661 bewilligt, die Tristacher Auen einzufangen, wogegen Lienz klagt, weil dadurch ihre Weiderechte im Umkreis einer Meile Weges beschnitten werden. Nach Appellation an die Kammer wird Lienz am 28. Juni 1673 der Mitgenuß an der Weide zugesprochen, weshalb der Zaun für das Stadtvieh zu öffnen ist. Nach Supplikation an den o.ö. Gubernator Herzog Karl kommt es zum Vergleich: Demnach umfaßt der Mitgenuß in den Einfängen zu unterst gegen die Lavanter Felder ein Siebentel für die Lienzer. Bei Verkauf dieser Weiderechte hat Tristach das Vorkaufsrecht. Da die Drau (Traa) verbaut werden muß, hat die Stadt 13 Bergklafter Holz für das Wasserwerk gemeinsam mit Tristach und Lavant beizutragen. Diesen Vertrag einzuhalten verpflichten sich genannte Parteienvertreter. Siegler: Leopold von Rosst zu Aufhofen, Verwalter der Herrschaft Lienz Zeugen: Klemens Zach, Bergrichter, Hans Hibler, Rentmeister und Gregor Studier, Oberjäger zu Lienz
Die drei Rotten Tristach, Lavant und Amlach haben zum Matreier Pfarrhofgebäude und Futterhaus Holz aus ihren Forsten auf eigene Kosten zu bringen. An Roboten haben die Lavanter das Dachholz, die Tristacher und Amlacher das Bauholz bereitzustellen. Aus dem Urbar von 1724 bis 1736 ist im Anhang notiert, daß Johann Josef Spreng, Gerichts Verwalter in Lienz, verordnet hat, das schlechte Widumgebaude zu besichtigen, reparieren und ausbauen zu lassen, weshalb die drei Nachbarschaften zur Bereitstellung der Materialien und Roboten auf eigene Kosten veranlaßt werden. Beglaubigung einer Extradition vom 3. Juni 1760
Johannes Zwerger, Bürger und Barbierer zu Lienz vergleicht sich mit der Nachbarschaft Tristach wegen der an seinen Vater Michael Zwerger zu geteilten und nunmehr eingezäunten Weiden in den Unteren Auen zu Tristach. Die von der Stadt Lienz angefochtene Aussteckung durch das Obristjäger, meisteramt führte zur Annulierung und Kassierung von Zwergers Anteilen. Nach Appellation von Tristach kommt es zu einem kommissarischen Vergleich vor Leopolt von Rosst, Gerichtsverwalter zu Lienz. Pfarrer Georg Agg, Ruepp Linder und weitere genannte Mitbesitzer vergleichen sich mit dem Klager Johann Zwerger. Dieser verzichtet auf alle bisher gegenüber Tristach beanspruchten Rechte und erhält dafür einen Einfang von 1 1/2 Huben zu Tristach neu zu geteilt. Von den bisherigen Kosten der Drauverbammg ist er entbunden, doch muß er Tristach das Vorkaufsrecht einräumen. Siegler: Leopold von Rosst Zeugen: Klemens Zach, Bergrichter, Bernhard Papprian, Stadtschreiber und Christoph Kaller, Landgerichtsschreiber zu Lienz
Lavant begehrt die Wiederherstellung der Drau verbauung und klagt die Nachbarschaft Tristach, da sie ihr Werkgebäude nahe dem Pernaßling gegen die Auen und neuen Einfänge nicht gebührend eingehalten habe. Dadurch wurde durch das übergehende Brauwasser großer Schaden angerichtet. Laut Vertrag vom 8. Mai 1623 (vgl. Nr. 468) haben die Tristacher die Wehrgebäude in Stand zu halten. Laut Vertrag vom 25. Juni 1686 (vgl. Nr. 411) hat die Bürgerschaft von Lienz bzw, Paul Rauter 13 Klafter Bergmaß vom Lavanter Werk herauf zu stellen. Diese Verbauung wurde durch das Wasser völlig weggeschwemmt. Daher sind Rauter bzw. Tristach zur Erhaltung der Verbauung verpflichtet. Tristach soll daher ohne Aufschub, um weitere Schäden zu verhindern, die Werke reparieren, bei sonstiger Strafe von 30 Talern. Siegler: Johann Heinrich Mohr von Sonnegg, Landrichter der Herrschaft Lienz
Lavant klagt Tristach, daß die Tristacher ent gegen bestehender Verträge und gerichtlicher Aufforderung die Uferverbauung unter den Prennessling nicht erhalten, wodurch den Lavantern auf ihren Gütern große Schäden entstanden seien. Nach gerichtlichem Augenschein vergleichen sich die Streitparteien, dem gerichtlichen Auftrag vom 11. Juli 1701 (vgl. Nr 414) unverzüglich nachzukommen. Tristach muß an Lavant einen Schadenersatz von 75 Gulden leisten. Josef Pacher, Christian Rösch und Andrä Flätscher verbürgen sich zur Schadensgutmachung bei sonstiger Exekution. Die Einhaltung des Vergleichs geloben für Lavant Dionysi Mayr, Matth es Unterrader, Veit am Ort, Gregor und Anton Unterberger, Sebastian Oberrader, Jakob und Thomas Mayr; für Tristach: Jakob u. Matthes Wuz, Georg Linder, Andrä Flätscher, Adam und Blasi Lanz, Matthes und Vinzens Ortner, Josef Pacher, Christian Rösch, Andrä Taxer, Thomas Schmalzhofer, Rias! Erspamber und Michael Haslacher. Beisitzer: Marx Oberhueber, Mauteinnehmer Siegler: Johann Heinrich Mohr von Sonnegg, Landrichter Zeugen: Kaspar Melchior Kammerlander, Franz Aschauer, beide Bürger zu Lienz
Vor Johann Sigmund von Rosst zu Kelburg, Gerichtsverwalter der Herrschaft Lienz, gibt der Zeuge Gregor Studier, Oberjäger, auf Begehren der Rotte Tristach zu Protokoll, daß er vor etlichen Jahren für Christian Rösch beim gemeinen Weg an der Drau (Traa) einen Gemeindegrund ausstecken mußte, welcher von der Behörde bewilligt worden war. Rösch und die Tristacher Nachbarn haben sich verglichen, den Weg zur Drau nach Bedarf zu benützen. Damit dieser Weg erhalten werden kann, ist der Grund von Rösch notwendig. Er könne sich erinnern, daß die Wasserverbauung der ganzen Rotte zufalle und Rösch nur den Weg zu erhalten habe. Allerdings hat der Zeuge das Gefühl, daß der Grund des Rösch großer geworden sei, als damals bei der Aussteckung. Siegler: Sigmund von Rosst
Christian Rösch verantwortet sich wegen der Klage der Nachbarschaft Tristach (vgl. Nr. 416) und bestreitet, seinen Grund für den gemeinen Weg zwecks Uferverbauung der Gemeinde zur Verfügung gestellt zu haben, falls der Weg von der Drau (Traa) weggerissen werde. Da die Auszeigung seines Grundes in Anwesenheit seiner Mitnachbarn vorgenommen wurde, ist die behauptete Vergrößerung nicht erwiesen. Es sei auch unbegründet, für eine so kleine Fläche, den gesamten Grund zu beanspruchen oder den Gemeindeweg erhalten zu müssen. Rösch erklärt sich bereit, die Klage der Tristacher durch Eid zu widerlegen. Unterschrift: Christian Rösch
Die Nachbarschaft Tristach ersucht die Herrschaftsverwaltung Lienz in der Streitsache gegen Christian Rösch betreffend Archen- und Wegdienstbarkeit an der Drau den Oberjäger Gregor Stubler unter Eid nehmen zu lassen. Gerichtsvermerk: Da die Aussage Stublers genügend glaubwürdig ist, lehnt das Gericht eine eidliche Bekräftigung ab.
Tristach klagt die Rott sc haften Dölsach, Stribach und Gödnach wegen der Wasserverbauung am Draufluß unweit des Pranessling. Vor Johann Sigmund von Rost, Verwalter der Herrschaft Lienz, und Johann Paul von Rost, Marx Oberhueber und Andrä Mayr, Ratsbürger, erfolgt trotz der Pfingstfeiertage wegen des anwachsenden Wassers von Lienz bis Nußdorf ein Lokalaugenschein. Anhand der Angaben des alten Hoffischers Georg Hänzl und der Verträge und Marchbriefe von 1608, 1609 und 1610 liegt die Streitursache hauptsächlich an den Stribacher, Dölsacher und Göriacher Verbauungen. Dort geschah der Wassereinbruch gegen Dölsach, wovon die Tristacher am meisten bedroht sind. Zur Einhaltung der Verträge von 1623 und 1668 werden besonders die Lavanter verpflichtet. Die Beklagten sind nicht berechtigt, neue Verbauungen zu errichten sondern es müssen die alten Archen der Gerade nach laut Vertrag von 1610 entlang der gesetzten Marchsteine geführt werden. Die Beklagten sind verpflichtet. mehrere und größere Marchsteine zu setzen. Siegler: Johann Sigmund von Rost Zeugen: Kaspar Melchior Kamrnerlander, Stadtschreiber, Franz Peter Kletenhamber
Auf Ersuchen der Nachbarschaft Tristach, gegen das unerlaubte Weiden des Lavanter Rindviehs vorzugehen, erfolgt durch die Gerichtsobrigkeit zu Lienz die Strafandrohung. Da die Lavanter in der Aue, zu Berg im Holsmais, zu Pernbad und Rurnig neuerdings ihr Vieh hüten und durch den Ochsner mitteilen lassen, daß er hüten könne, wo er wolle, fordert Tristach den 'Unfug” einzustellen, um nicht weiteren Schaden zu erleiden. Wenn Lavant die Einhutschaft nicht nachweisen könne, haben die Nachbarn bei Strafe weitere Weideverletzungen zu unterlassen.
Die Nachbarschaft Tristach ersucht um einst weilige richterliche Verfügung gegen die beiden Lienzer Grundbesitzer nach Christian Rösch, namens Gualbert Scheiz und Anton Reiter, Bäckermeister, um deren unerlaubte Flußverbauung an der Drau einzustellen. Beklagte haben den Archenbau bei Neinheiserers Werk geradeaus fortgesetzt und dadurch den Fluß hinter die Tristacher Werke abgedrängt. Um weiteren Schaden zu vermeiden. sollen Scheiz und Reiter am alten Ort mit dem Bau fortfahren und bei Andre Neinheiserer anschließen, damit sodann die Nachbarschaft Tristach ihre Werke anhängen kann. Das Landgericht Lienz fordert die Inhaber der Rosch-Güter auf, die Nachbarschaft Tristach mit ihrer Flußverbauung nicht zu benachteiligen oder innerhalb von 8 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Die beiden Lienzer lehnen den gerichtlichen Auftrag wegen Unzuständigkeit ab. Da sie der Stadtgerichtsobrigkeit unterstehen, lehnen sie auch eine Stellungnahme ab.
Johann Josef Ignaz von Rosst, Landrichter der Herrschaft Lienz, und Lehensverwalter des königlichen Stiftes Hall, sowie Rentmeister Ulrich RÖckh und Oberjäger Josef Glanzl als Beisitzer nehmen die Klage der Tristacher gegen die Nachbarschaft Nußdorf entgegen. Es wird ersucht, einen Augenschein vorzunehmen, weil Nußdorf in der Au gerade nach hinüber, den Tristacher Kohlplätzen zu, ein neues Werk an der Drau aufgeführt hat, woraus großer Schaden zu befürchten ist. Die Verbauung wurde gänzlich an den alten Fluß angefügt, wodurch ein unerlaubter Wurf entstanden sek Mach Augenschein wird dieser Bau als zu nahe bei den Tristachern befunden, weshalb Nußdorf einen halben Klafter zurückgewichen ist- Künftig ist bei Strafe verboten, das Werk so weit hinauszusetzen. Es muß in der Mitte der Gerade nach in Richtung gegen die Crisanten-Kirche verlaufen und ist nach den darunterliegenden alten Werken auszurichten. Diesen gerichtlichen Auftrag einzuhaiten, erklären sich die Nußdorfer bereit. Siegler: Ignaz von Rosst
Dienstrevers des Peter Wurzer, Bachaufseher zu Trisfcach, anläßlich der Aussteckung eines Gemeindegrundes. Am 6. Nov. 1751 wird von der o.Ö. Kammer bewilligt, den jeweiligen Bachaufseher mit der Vermessung der Gründe in dem Prennessling in der Tristacher Au zu betrauen. Das Grundstück mißt 41 1/4 mal 14 1/4 Bergklafter und grenzt im Osten an Christian Wurzers Feldzaun, im Süden an Josef Paul Rautter, sonst an die Gemein. Für den ausgesteckten Grund sind 3 kr Baurechtzins und ein Schreibkreuzer auf Schloß Bruck zu entrichten. Tristach hat Wurzer das Vertrauen ausgesprochen und ihn gegen eine angemessene Gebühr zum wirklichen Bachaufseher ernannt. Hie mit gelobt er, die Obliegenheiten als Bachaufseher zu erfüllen, die Giebigkeiten abzuführen, die Aussteckung einzuhalten, bei sonstigem Verlust dieses Amtes. Siegler: Johann Josef Ignaz von Rost
Vergleich zwischen den Nachbarschaften Amlach, Tristach und Lavant wegen der Flußverbauung bei der Draubrücke. Amlach und Tristach klagen gegen Lavant, damit die Lavanter zu Herstellung der Verbauung der Draubrücke ihren Anteil leisten, zumal sie die Brücke am meisten benützen. Schließlich einigt man sich, daß die Lavanter das Streuholz zu bereiten und zuliefern sollen, welches sodann von allen drei Nachbarschaften gemeinsam eingelegt werden soll. Die Lavanter sind aberkünftig von der Räumung der Drau befreit und sie haben keine Erhaltungskosten zu tragen. Diesen Vergleich geloben für Amlach: Hieronymus Strickhofer, Simon Linder, Simon Egartner und Peter Freint; für Tristach: Peter und Christian Wuz, Bartlmä Frießlmayr und für Lavant: Veit Oberrader, Adam Amort, Anton Unterberger, Jakob Klockher, Paul Sulzenbacher, Andrä und Stephan Pacher, Josef und Thomas Klocker, Ruprecht Mayr, Blasi Oberbodner, Andrä Klocker und Thomas Hueber. Siegler: Johann Josef Ignaz von Rosst, Landrichter der Herrschaft Lienz Zeugen: die Landgerichtsschreiber Christoph Albert und Christoph Alexander Khaler
Mehrere Auszüge aus dem Gerichtsprotokoll betreffend die Brückenerhaltung an der Drau zwischen Lienz und den Gemeinden Tristach, Amlach und Lavant. Die drei Gemeinden jenseits der Drau haben zur Hälfte das Material bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten zu leisten. Ein Konfirmationsbrief Maria Theresias vom 18. Okt. 1749 bestimmt, daß die Lienzer die Brücke bei der Säge errichten und die drei Gemeinden Tristach, Lavant und Amlach zur Erhaltung beitragen. Mit Bescheid vom 27. Sept. 1663 wird den Lavantern die Bereitstellung des Streuholzes vorgeschrieben. Es wird festgestellt, daß die Tristacher und Amlacher die Arbeit zu leisten haben, wogegen sie Beschwerde einlegen.
Den Rottschaften Ober- und Untergaimberg, Prappernitze, Thurn und Oberdrum ist bekannt, daß Tristach ungemeine Wasserschäden erlitten hat. Zur Abwendung noch größeren Schadens ist Tristach außerstande, die notwendigen Wasserverbauungen selbst vorzunehmen. Bereits vor sieben Jahren wurde den Tristachern geholfen und wegen dringender Not bitten die Tristacher neuerlich, ihnen auf Veranlassung der Obrigkeit zu helfen. Da besagte Rottschaften durch die Wassergefahr nicht bedroht sind, sollen sie den Tristachern durch Handarbeit wieder hilfreich beistehen. Hiemit wird kundgemacht, sich bereitzuhalten, um an einem bestimmten Tag freiwillig ohne eine Verpflichtung nochmals zu helfen. Gleichzeitig verpflichten sich die Tristacher als Gegenleistung besagten Rottschaften im Notfall, was Gott verhüten möge, helfen zu wollen. Unterschrift: Josef Rost
Das Landgericht Lienz beauftragt die Nachbarschaft Tristach ernstlich, ungesäumt den Mitterzaun zwischen Lavant und den Tristacher Gemeindeauen herzustellen. Diesen Auftrag, hat der Rottmann sogleich von Ort zu Ort kundzumachen. Diesem Auftrag hat die Rottschaft gehorsam Folge zu leisten, da sonst mit Strafe vorgegangen, wird. Unterschrift: Rost, Landrichter
Der Nachbarschaft Tristach wird auf getragen, das noch nicht hergestellte Archenwerk unverzüglich zu errichten, weil die Lavanter die Hälfte des strittigen Werkes bereits erbaut haben. Bei Einbruch des Wassers könnten für die Tristacher selbst aber auch für die Lavanter große Nachteile entstehen. Der Tristacher Rottmann hat diesen Auftrag den dortigen Untertanen ungesäumt kundzumachen, um ihn zu vollziehen? bei sonstiger schwerster Verantwortung. Über den Vollzug hat der Gerichtsdiener schriftlich zu berichten.
Laut Vergleich vom 3. Mai 1623 (vgl. Nr. 408) beruft sich Tristach auf den Schutz der Erlen, um für das Wasserwerk vor der reißenden Isel den nötigen Schutz zu erzielen. Dieser Vertrag wird aber von verschiedenen Parteien, insbesondere von den Untersassen und Taglöhnern nicht eingehalten, das Laub abgestreift und eigenmächtig genützt. Durch die gebrochenen und abgestreiften Erlen wird nicht das notwendige Wachstum erreicht und somit können die Werke nicht mit der benötigten Streu gefüllt werden. Gegen diesen Vertragsbruch und den entstandenen Schaden wird bei Gericht protestiert und gehorsamst gebeten, das Abstreifen des Laubes bis Allerheiligen zu verbieten. Erst das abgefallene Laub soll gemeinschaftlich eingesammelt werden. - Daher wird gerichtlich aufgetragen, die in Bann gelegten Erlen weder zu streifen, noch zu hacken oder zu schwenden. Der Rottmann hat auch zu achten, daß das Schwemmholz erst nach Besichtigung des Werkbaumeisters eingesammelt ward, bei sonstiger Strafe von 20 Thalern. Dies hat der Rottmann von Haus zu Haus gehörig anzusagen.
Wegen der Tristacher Kuhalm kommt es zwischen den Interessenten zum Vertrag: Künftig werden zwei Alpherren auf jeweils 3 Jahre nominiert (Anton Mitterhauser von Waller und Josef Mitterhofer von Ortner), welche eine wöchentliche Besichtigung vorzunehmen, Mißstande anzu zeigen und Seuchen zu bekämpfen haben. Jährlich ist die Alm von den Porzen und Tschupen gemeinschaftlich zu säubern, ohne den Wald zu schädigen. Die Ställe und Kaserhütten sind gemeinschaftlich in Stand zu halten. Weiters werden die Brennholz Zulieferung, die Anzahl der Kühe, des Kleinviehs, der Auftrieb des Gemeindestiers, der Kälber, des Galtviehs, der Pferde und Schafe geregelt. Der Zeitpunkt des Almauftriebs ist jährlich von den Alpherren festzusetzen. Die Milch ist zweimal zu wiegen und danach die Käse- und Schmalzzuteilung zu bemessen. Ziegenmilch ist abzurahmen. Für jedes Vieh ist Salz bereitzustellen, der Senner zu verköstigen und dem Schafhirten eine Ziege zuzuteilen. Die Nichteinhaltung wird mit 1 bis 2 Thalern Strafe belegt. Die Einhaltung geloben 32 genannte Interessenten. Siegler: Josef Anton Maria Schenk, Richter und Lehensverwalter Zeugen: Anton Fischnaller, Anton Seeber, Gerichtsschreiber
Nach der am 4. Juli 1779 erfolgten Zuteilung der öden Gründe in der Tristacher Au, werden die Grundstücke der 40 Inhaber vom Oberstjägermeisteramt vermarkt und ausgesteckt und für die insgesamt 6966 Quadratklafter an das Urbaramt Schloß Bruck 42 kr Grundzins bestimmt. Die verteilten Einfänge gehören Peter Mayr, Anton Waller, Johann Wendlinger, Johann Oberrader, Andrä Fürnkofl, Thomas Ortner, Thomas Dörrer, Thomas Kammerlander, Leopold Obertscheider, Johann Köck, Johann Steiner, Johann Schatz, Anton Rösch, Josef Fiatscher, Johann von Kaller, Thomas Haßlacher, Peter Linder, Josef Oberortner, Josef Brunner, Sebastian Brunner, Anton Rainer, Johann Heigl, Michel Obertaxer, Lorenz Lanner, Josef Brugger, Georg Pacher, Oswald Hittinger, Michel Moser, Christian Wuz, Josef Unter ortner, Lorenz Frießlmayr, Michl Frießlmayr, Johann Reiter, Michel Huber, Franz Bacher, Blasi Wuz, Michel Untertaxer, Bernhard Pacher, Georg Bergmeister und dem Tristacher Pfarrer. Siegler: Alexander Josef Graf Kinigl
Bezüglich Schichteneinteilung bei der Drauverbauung einigen sich die Tristacher mit dem Oberjäger Josef Glanzl und dem zuständigen Wasserbaumeister vertraglich vor Gericht. Für heuer wird Andrä Aigner als Wasserbaumeister gewählt, welcher Johann Wutz als Sachverständigen gegen 3 Gulden Vergütung beizieht. Statt der Nutznießung des Baumeistergrundes wird ein Äquivalent von 6 Gulden aus dem Zinsertrag des Josef Fiatscher abgegolten. Die Arbeitsschichten sind je nach der Hubengröße zu leisten von 7 bis 11 Uhr und von 13 bis 18 Uhr. Eine Handschicht wird mit 18 kr und eine Fuhrschicht mit 40 kr bewertet. Bei Nichterscheinen ist der doppelte Schichtlohn zu bezahlen. Schwache Buben und Frauen gelten nicht als Schichtarbeiter. Das Bauholz ist nach Bedarf zu liefern und das Schwemmholz darf erst nach Begutachtung durch den Baumeister weggeführt werden. Die Einhaltung des Vertrages geloben Johann von Kahler, Andrä Aigner, Thomas Gruber, Josef Lanz, Christian Wutz und weitere 14 genannte Tristacher. Siegler: Josef Anton Maria Schenk, Landrichter der Herrschaft Lienz
Unter Geheimhaltung wird Andrä Inwinkl von Dölsach angewiesen, in der Nacht vom 22. zum 23. Aug. Streifendienste zur Landessäuberung zu organisieren. Unter Beiziehung der gerichtsverpflichteten Rottleute aller Gemeinden der Pfarre Dölsach soll Inwinkl diese Streife zweckmäßig durchführen. Er hat die erforderlichen Wachen an den gefährlichen Wegen, Stegen gegen Kärnten und Lengberg aufzustellen, die bestellten Wachen überraschend zu visitieren, fremde Personen ohne Passe anzuhalten und vor Gericht zu führen und alle Wirtsschenken, Beckenhäuser und sonstige verdächtige Aufenthaltsorte mit Hilfe des Gerichtsdienerknechtes Leonhard zu durchsuchen. Über diese nächtlichen Streifgänge ist Bericht zu erstatten.
Verhaltensregeln wegen der Maul- und Klauenseuche bei Pferden, Schweinen und Hornvieh. Nach Beschreibung der Symptome im Maul des Viehs (Schrund auf der Zunge, Wundflecken im Maul), wird zur Heilung empfohlen: Die Wunden mit Essigwasser auszuwischen und mit Wein zu reinigen, sodann mit Honig zu bestreichen. Blattern sind zu öffnen und auszutrocknen, dann mit Weinkraut, Knoblauch oder Krenwurzeln zu behandeln. Das Vieh soll auch Blut lassen, wozu die Lungenader zu öffnen ist. Statt des Futters soll ein Mehl-Honig-Trank verabreicht werden und das Vieh im Stall bleiben. Es ist Öfters zu striegeln und mit Wolltüchern abzureiben, damit die Schweißlöcher der Haut geöffnet werden.
Die Nachbarschaft auf der Egarten (13 Hauhalte) zu Tristach ersucht die Gerichtsobrigkeit bei den Oberdörfer Nachbarn die Nutzung des Dorfbrunnens zu erwirken, um das Wasser für Mensch und Vieh sowie bei Feuersgefahr verwenden zu können und das Seebachl zur Bewässerung ableiten zu dürfen. Der Vorschlag des Pfarrers, das Wasser aus der Drau abzuleiten, ist wegen Überschwemmungsgefahr, zu großer Entfernung und Bodenunebenheiten zu kostspielig. Bei Einleitung zweier Quellen könnten drei Brunnen gespeist werden. Ein alter gewölbter Wasserbehälter bei der Quellfassung sei bereits vorhanden, ist jedoch derzeit verschüttet. Ein Brunnengraber könnte diese Fassung wieder entdecken. Derzeit versickere ein Teil des Wassers und könne von den engen Rohren nicht gefaßt werden. Daher wird eine gemeinschaftliche Verbesserung der Leitung zur Mitbenützung der Egartner gerichtlich eingeklagt.
Die Gemeinde Tristach ersucht, gegen Christian Rösch nach dessen schriftlicher Verantwortung gegen die beidseitig geschlossenen Verträge entsprechend vorzugehen. Das Ersuchen an das Landgericht, die pflichtmäßige Aussage des Gregor Stubler, Oberjäger, mit einem körperlichen Eid zu bekräftigen, wird abgelehnt, da dem Oberjäger genügend Glauben beigemessen wird. Somit ist die Klage gegen Rösch rechtswirksam und sein Jurament nicht zuzulassen. Daher bittet Tristach, gegen Rösch entsprechend vorzugehen, bei Strafe die Einhaltung des Weges laut Urkunde stets zu beachten und seinen gekauften Frizlarischen Grund gebührend zu verbauen. Nur so könne die Zerstörung des Weges und der Straße vor weiterer 'Verflessung' verhindert werden.
Verzeichnis der Tristacher Hausnummern und deren Besitzer 1) Jakob Mitterhofer an Kreit; 2) Jungbrunnenbad; 3) Michl Bundschuh; 4) Johann Mayr, Reiter; 5) Christian Wutz; 6) Josef Ortner, Frieslmayr; Lorenz Frieslmayr; 7) Peter Linder; 8) Lorenz Klock er, Bacher; 9) Matthias Grisman; 10) Maria Hintner, Miller; 11) Oswald Kröll, Hitinger; 12) Matthias Fiatscher; 13) Johann Schupfer, Rösch; 14) Josef Amort, Haßlacher; 15) Josef Kerschbaumer; 16) Alois Hueber, Oberhaßlacher; 17) Johann Oberhuber, Riedler; 18) Josef Mitterhofer; 19) Josef Ortner, Unterortner; 20) Andrä Gutternig, Waller; 21) Schulhaus, 22) Pfarrwidum; 23) Fx-anz Zoyer, Bücher; 24) Johann Kammerlander, Taxer; 25) Thomas Ortner; 26) Peter Amhof, Tratenschneider; 27) Johann Wendlinger, Maurer; 28) Anton Glantschnig, Rainer; 29) Josef Solderer; 30) Josef Zoier, Sagschneider; 31) Johann Mayr, Schmidl; 32) Martin Koller, Dörrer; 33) Johann Heigl, Ortner; 34) Josef Amort, Oberbrunner; 35) Unterbrunner; 36) Johann Gruber, Schneider; 37) Peter Mayr, Prugger; 38) Franz Wendlinger, Schuß; 39) Lorenz Köck, Lukaser; 10) Ignaz Vertier, Luner; 41) Stephan Thaler, Marxer; 42) Michl Hasser, Räder; 43) Michl Ortner, Schmalzhofer
Matthias Mayr, Bauer am Kreitgut klagt gegen Tristach wegen Besitzstörung seiner Weide
Josef Lang bietet dem Josef Koller ein Kostgeld von 500 Gulden gegen lebenslänglichen Unterhalt
Steuerquittung für die Gemeinde Tristach
Gebührenquittung für den Tristacher Gemeindevorsteher Alois Hueber
Klage begehren der Gemeinde unter Vorsteher Alois Hueber gegen Josef Amort wegen Brunnengeld
Annullierungsvertrag der Tristacher wegen Drauverbauung unter Vorsteher Thomas Keller Doppelbl.
Zahlungsaufforderung an Tristach wegen Vertragsgebühren
Abrechnung für die Draubrückenerhaltung zwischen Tristach und Amlach
Gedruckte Instruktion für die Totenbeschau
Steuerpräliminare für Lavant, Tristach und Amlach
Protokoll wegen Draubrückenbau zwischen Amlach und Tristach
Rechtsstreit wegen Brückenerhaltung zwischen Tristach und Lienz
Schichtzettel der Tristacher für das 'Dominikal'.
Rundschreiben wegen Abbrennens von Abfällen
Klage der Stadt Lienz gegen Tristach unter Vorsteher Thomas Koller wegen Erhaltung der Draubrücke