Zwischen den Nachbarschaften Tristach und Lavant (Lawand) in der Herrschaft Lienz (Luencz) kommt es wegen Almstreitigkeiten vor dem Landrichter Gregor Villacher zu einer Verurteilung der Tristacher, wogegen sie bei den o.Ö. Raten Hans Trautson und Anton von Brandis appelliert haben. Durch Vermittlung Trautsons kommt es zum Vergleich. Es soll künftig bei der im Jahre 1508 von Michael von Wolkenstein errichteten Vermarkung verbleiben. Die beiden Parteien haben weiter die vertraglich zugesicherte Weide und Holznutzung auf der Ebene. Die Lavanter sollen von unten herauf bis an die Puecherwiese usv. enthalt. des Kreuzes bis an den Tristacher Trojen, hinaus an die Wand, wo der Schartenbach anfangt, ihren Bedarf decken. Die Tristacher sollen von oben herab bis an genannte Grenze weiden. Gregor Villacher soll die notwendige Vermarkung vornehmen. Die Tristacher sollen den Pfand unentgeltlich wieder an die Lavanter aushändigen. Die Gerichtskosten sind je zur Hälfte zu tragen und künftige Übertretungen laut Vertrag von 1508 zu bestrafen. Siegler: Hans Trautson von Sprechenstein Zeugen der Siegelbitte: Dr. Basilius Precht o.Ö. Rat, Kaspar von Welsberg Anwalt zu Lienz, Hans Murget von Nußdorf, Gregor Villacher, Landrichter und Hans Veit am Berg, Mautner zu Lienz
Vor dem Lienzer Anwalt Hans Milstetter von Maurn (Gerichtsherr Christoph von Wolkenstein) kommt es zwischen den Nachbarschaften zu Tristach (Dristach) und Amlach (Amblach) wegen Weidestreitigkeiten zu einem Vergleich. Die Amlacher sollen mit ihrem Groß- und Kleinvieh von der Öden Wand und die Tristacher bis an das Klambl. Mit ihrem Kleinvieh vom Klambl an die Draga, den Steig entlang bis heraus und der Wand entlang bis auf ihre Wiese sollen die Tristacher gehen. Die Grenze soll vom äußersten Schupfen bis an die Steinwand auf die Hoch und zu ihren Trojen wie von Alters her verlaufen. Die Amlacher sollen mit ihrem Groß- und Kleinvieh auf Bartlmä Huebers Wiese ihren 'Prembstall' haben, doch mit ihren Ochsen auf der Wiese keinen Schaden anrichten. Die Weide der Amlacher geht bis zum See wo der alte Zaun auf der Schattenseite steht. Siegler: Hans Milstetter von Maurn, Anwalt der Herrschaft Lienz Zeugen der Siegelbitte: Hans Gasser, Matthias Mellmayr, Christian Köberl, alle drei Bürger zu Lienz und Christian Gasser, Wirt zu Oberlienz
Gerichtsentscheid wegen der Mark, über welche die von Amlach gegen Tristach zu hüten dürfen. Wegen der strittigen Weidegrenze sagen die Amlacher (Amblach) Urban Schaxdermaeher, Lienhard Hueber und Valtin Linder aus, daß sie den Hirten befohlen haben, über die Grenze zu hüten. Sie berufen sich in ihrer Aussage, die auf Veranlassung der Tristacher erfolgte, auf den Vertrag vom 4. Juni 1554 (vgl. Nr. 401), welcher von ihrem Anwalt Hans Mulstetter ausgestellt ist. Siegler: Hans Mulstetter, Anwalt der Herrschaft Lienz Beisitzer: Hans Vischer, Messerschmied und Bürger zu Lienz, Matthias Glantschnig und Florian am Lenngveld
Zwischen den Nachbarschaften Tristach und Amlach kommt es nach gescheiterter gütlicher Einigung zum Gerichtsabschied. Landrichter Jos Tausch, genannt Aichele, entscheidet auf Anrufen von Tristach wegen der Ochsenalm in Stein gegen Amlach, weil die Amlacher mit ihrem Kleinvieh in Unterrabvelnigeck überfahren. Erst seit zwei Jahren würden die Hirten Amlachs die Weide überschreiten. Da die Grenze zwischen der Schwarzen Wand hinauf zur Grauen Wand im Rabvelnigeck bis zum gelben Wandfleck von den Amlachern abgelehnt wird, entscheidet der Lienzer Richter, daß der alte Vertrag des Hans Mulstetter vom 4. Juni 1554 (vgl. Nr. 402) sinngemäß zu gelten habe. Siegler: Jos Tausch, Richter zu Lienz Beisitzer: Josef Kranz, Hans Perger, beide Bürger zu Lienz und Sebastian Taller
Josef Tausch, genannt Aichelle, Landrichter der Herrschaft Lienz, wird von der Nachbarschaft Tristach gegen Amlach um Zeugeneinvernahme angerufen. Es werden als Zeugen Florian Hueber von La van t, Valentin Räder zu Oberlienz, Hans Koch, Lienhard Weingartner zu Patriasdorf, Veit Zimmermann und Hans Ratschopf gehört, um wegen der strittigen Weidegrenze in der untern und obern Rabvell auszusagen. Übereinstimmend wird bezeugt, daß die Amlacher in den letzten Jahrzehnten mit ihrem Vieh nie in der Rabvell gesehen wurden. Die Amlacher seien mit ihrem Vieh nicht weiter und höher als bis zur Edenwand gekommen. Nach Anhörung der Kundschaften haben die sechs Zeugen ihre Aussagen mit einem leiblichen Eid geschworen und bekräftigt. Siegler: Josef Tausch, Landrichter Beisitzer: Josef Khrannz, Hans Albernig, Bürger zu Lienz und Sebastian Taller von der Prappernitze
Vor Peter Albmair, Landrichter der Herrschaft Lienz, erscheint Martin Resch, derzeit Rottmann zu Tristach, um eine Quittung des Pustertaler Steuereinnehmers Adam Walther betreffend die Steuer von 1573 bis 1663 vidimieren zu lassen. Die von Walter besiegelte Steuervereinbarung liegt in der versperrten Truhe des Landgerichtes und wird hiemit vidimiert: Adam Walter bekennt, daß die Tiroler Landschaft 1585 für Lienz 24 Knechte zu erhalten bestimmt hat, weshalb von den Gerichtsausschußleuten Hans Behamb, St. Johann im Walde, Sebastian Taler an der PraperniCt)zen, Hans Äbele zu Nußdorf, Adam Lanz zu Tristach, Josef Preindberger, Oberdrumb, Peter Weber, Waldmeister und Anöra Haidenperger an der Debant jene Steuer 1573 bis einschließlich 1603 bewilligt wurde. Die insgesamt 26.552 Gulden wurden von den Steuereinnehmern Erasmus Seiz, dann Christoph Seiz, Martin Perger und nunmehr Adam Walter in genannten Raten eingehoben. Nach 61 verflossenen Steuerterminen wird den Gerichtsuntertanen von Walter die eingegangene Gesamtsumme quittiert. Siegler: Peter Albmair, Landrichter Zeugen: Marx Meier, Khachler, Adam Taler, Bäcker und Ulrich Untersperger, alle Bürger zu Lienz
Steuerausstande des Lorenz zu Tristach und Jahresquittungen des Adam Walter (1607 fehlt). Die Steuerausstande für die Jahre 1606 bis 1611, sowie 10 % Strafe ergeben einen Ausstand von 17 Pfund 1 Denar 6 Kreuzer. 1612 erlegt Lukas Rösch 12 Gulden Adam Walter als Steuereinnehmer der Tiroler Landschaft im Pustertal quittiert durch jährliche Quittungen (13 Blatt), daß er von der Rotte Tristach die Gewaltsteuer zu den genehmigten Steuerterminen (Gregori und Andrä) für 1 1/3 Knecht (24 Knechte für das ganze Gericht) zum jetzigen Steueranschlag vom Rottraann Martin Resch und Georg Zeuer 48 Gulden erhalten hat. Als weitere Rottleute werden genannt: Ruprecht Lannz, Hans Ortner, Erasmus Wuz, Hans Prunner und Gregor Ortner. Siegler: Adam Walter
Die Nachbarschaften zu Tristach und Lavant (Lavent) vergleichen sich wegen der Erhaltung der Uferverbauung der Drau (Tra) zwischen dem Retenwerch in der Au bis hinab an das Tottenwerch, wozu eine Neuvermarkung und eine neue Einteilung vor genommen wird. Künftig soll jede Rotte ihre Verbauungen alleine und ohne Hilfe und Entgelt des arideren innerhalb genannter Marksteine vornehmen. Der obere Teil, ist von Tristach und der untere Teil von Lavant zu erhalten. Die Abholzung der Erlen ist künftig zum Schutz der Verbauungen verboten. Die Erlen müssen gehegt und neu gezogen werden bei sonstiger Strafe von 15 Gulden Inzwischen soll die ausgehackte Au durch bereitgestellte Lärchen und Steine für den Notfall gesichert werden. Wegen großer Wassergefahr muß das Wereh bei den Lavanter Feldern, wo das Wasser mit Gewalt zuschlägt, unverzüglich erbaut und von den Tristache rn eine einmalige Hilfe geleistet werden. Zur Einhaltung des Vergleichs verpflichten sich Erasmus Wuz, Gregor Örtner, Christian Haslacher, Silvester Mayr, Ambros Oberrader und Paul Amort. Siegler: Heinrich Gasteiger, Landrichter zu Lienz Zeugen: Niklaus Giniger, Pfarrherr zu Tristach, Christoph Kammer lander, Bergrichter, Gabriel Mor, Stadtschreiber, Hans Hofstätter und Hans Grebetschischer, Bürger zu Lienz
Vidimierung der Urkunde Nr. 408 am 5. Nov. 1735 durch den Landgerichtsschreiber und derzeitigen Landgerichts Verwalter für das königliche Stift zu Hall Christoph Albert Khäller. Da der alte Vertrag zimblich abgeschlissen und an der Schrift nunmehr sehr tunkl anscheint” ersucht die Nachbarschaft Tristach um eine obrigkeitliche Vidimus. Durch Vergleich der alten Originalurkunde und Gegenhaltung des Landgerichtsprotokolls von 1623, worin der Vertrag eingetragen ist, wurde er nochmals herausgeschrieben, von Wort zu Wort kollationiert und durch das Gerichts siege! beglaubigt. Siegler: Christoph Albert Khäller, Verwalter der Herrschaft Lienz
Wegen der aufgelaufenen Unkosten anläßlich eines Zehentstreites zwischen Christoph Plumpf von Erbmansport und den Zehentholden zu Tristach wird auf Veranlassung des o.o. Regiments eine Tagsatzung durch den Stadt- und Landgerichtsschreiber von Lienz Marx Dienssl in Kommission anberaumt. Die Tristacher müssen die beim Eisanck aufgelaufenen Unkosten von 50 Gulden innerhalb eines Monats begleichen und künftig den Zehent unklagbar leisten. Diesen Vergleich geloben die Tristacher Nachbarn einzuhalten. Siegler: Marx Diennsl, Stadt- und Landgerichtsschreiber Beisitzer: Simon Hibler, Isak Eisanckb und Matthias Hüb ler, alle drei Ratsbürger zu Lienz
Zwischen der Stadt Lienz und der Nachbarschaft Tristach kommt es wegen der neuen Einfänge in den unteren Tristacher Auen zu einem Vergleich. Durch das Obristjägermeisteramt wurden 1661 bewilligt, die Tristacher Auen einzufangen, wogegen Lienz klagt, weil dadurch ihre Weiderechte im Umkreis einer Meile Weges beschnitten werden. Nach Appellation an die Kammer wird Lienz am 28. Juni 1673 der Mitgenuß an der Weide zugesprochen, weshalb der Zaun für das Stadtvieh zu öffnen ist. Nach Supplikation an den o.ö. Gubernator Herzog Karl kommt es zum Vergleich: Demnach umfaßt der Mitgenuß in den Einfängen zu unterst gegen die Lavanter Felder ein Siebentel für die Lienzer. Bei Verkauf dieser Weiderechte hat Tristach das Vorkaufsrecht. Da die Drau (Traa) verbaut werden muß, hat die Stadt 13 Bergklafter Holz für das Wasserwerk gemeinsam mit Tristach und Lavant beizutragen. Diesen Vertrag einzuhalten verpflichten sich genannte Parteienvertreter. Siegler: Leopold von Rosst zu Aufhofen, Verwalter der Herrschaft Lienz Zeugen: Klemens Zach, Bergrichter, Hans Hibler, Rentmeister und Gregor Studier, Oberjäger zu Lienz
Die drei Rotten Tristach, Lavant und Amlach haben zum Matreier Pfarrhofgebäude und Futterhaus Holz aus ihren Forsten auf eigene Kosten zu bringen. An Roboten haben die Lavanter das Dachholz, die Tristacher und Amlacher das Bauholz bereitzustellen. Aus dem Urbar von 1724 bis 1736 ist im Anhang notiert, daß Johann Josef Spreng, Gerichts Verwalter in Lienz, verordnet hat, das schlechte Widumgebaude zu besichtigen, reparieren und ausbauen zu lassen, weshalb die drei Nachbarschaften zur Bereitstellung der Materialien und Roboten auf eigene Kosten veranlaßt werden. Beglaubigung einer Extradition vom 3. Juni 1760
Johannes Zwerger, Bürger und Barbierer zu Lienz vergleicht sich mit der Nachbarschaft Tristach wegen der an seinen Vater Michael Zwerger zu geteilten und nunmehr eingezäunten Weiden in den Unteren Auen zu Tristach. Die von der Stadt Lienz angefochtene Aussteckung durch das Obristjäger, meisteramt führte zur Annulierung und Kassierung von Zwergers Anteilen. Nach Appellation von Tristach kommt es zu einem kommissarischen Vergleich vor Leopolt von Rosst, Gerichtsverwalter zu Lienz. Pfarrer Georg Agg, Ruepp Linder und weitere genannte Mitbesitzer vergleichen sich mit dem Klager Johann Zwerger. Dieser verzichtet auf alle bisher gegenüber Tristach beanspruchten Rechte und erhält dafür einen Einfang von 1 1/2 Huben zu Tristach neu zu geteilt. Von den bisherigen Kosten der Drauverbammg ist er entbunden, doch muß er Tristach das Vorkaufsrecht einräumen. Siegler: Leopold von Rosst Zeugen: Klemens Zach, Bergrichter, Bernhard Papprian, Stadtschreiber und Christoph Kaller, Landgerichtsschreiber zu Lienz
Lavant begehrt die Wiederherstellung der Drau verbauung und klagt die Nachbarschaft Tristach, da sie ihr Werkgebäude nahe dem Pernaßling gegen die Auen und neuen Einfänge nicht gebührend eingehalten habe. Dadurch wurde durch das übergehende Brauwasser großer Schaden angerichtet. Laut Vertrag vom 8. Mai 1623 (vgl. Nr. 468) haben die Tristacher die Wehrgebäude in Stand zu halten. Laut Vertrag vom 25. Juni 1686 (vgl. Nr. 411) hat die Bürgerschaft von Lienz bzw, Paul Rauter 13 Klafter Bergmaß vom Lavanter Werk herauf zu stellen. Diese Verbauung wurde durch das Wasser völlig weggeschwemmt. Daher sind Rauter bzw. Tristach zur Erhaltung der Verbauung verpflichtet. Tristach soll daher ohne Aufschub, um weitere Schäden zu verhindern, die Werke reparieren, bei sonstiger Strafe von 30 Talern. Siegler: Johann Heinrich Mohr von Sonnegg, Landrichter der Herrschaft Lienz
Lavant klagt Tristach, daß die Tristacher ent gegen bestehender Verträge und gerichtlicher Aufforderung die Uferverbauung unter den Prennessling nicht erhalten, wodurch den Lavantern auf ihren Gütern große Schäden entstanden seien. Nach gerichtlichem Augenschein vergleichen sich die Streitparteien, dem gerichtlichen Auftrag vom 11. Juli 1701 (vgl. Nr 414) unverzüglich nachzukommen. Tristach muß an Lavant einen Schadenersatz von 75 Gulden leisten. Josef Pacher, Christian Rösch und Andrä Flätscher verbürgen sich zur Schadensgutmachung bei sonstiger Exekution. Die Einhaltung des Vergleichs geloben für Lavant Dionysi Mayr, Matth es Unterrader, Veit am Ort, Gregor und Anton Unterberger, Sebastian Oberrader, Jakob und Thomas Mayr; für Tristach: Jakob u. Matthes Wuz, Georg Linder, Andrä Flätscher, Adam und Blasi Lanz, Matthes und Vinzens Ortner, Josef Pacher, Christian Rösch, Andrä Taxer, Thomas Schmalzhofer, Rias! Erspamber und Michael Haslacher. Beisitzer: Marx Oberhueber, Mauteinnehmer Siegler: Johann Heinrich Mohr von Sonnegg, Landrichter Zeugen: Kaspar Melchior Kammerlander, Franz Aschauer, beide Bürger zu Lienz
Vor Johann Sigmund von Rosst zu Kelburg, Gerichtsverwalter der Herrschaft Lienz, gibt der Zeuge Gregor Studier, Oberjäger, auf Begehren der Rotte Tristach zu Protokoll, daß er vor etlichen Jahren für Christian Rösch beim gemeinen Weg an der Drau (Traa) einen Gemeindegrund ausstecken mußte, welcher von der Behörde bewilligt worden war. Rösch und die Tristacher Nachbarn haben sich verglichen, den Weg zur Drau nach Bedarf zu benützen. Damit dieser Weg erhalten werden kann, ist der Grund von Rösch notwendig. Er könne sich erinnern, daß die Wasserverbauung der ganzen Rotte zufalle und Rösch nur den Weg zu erhalten habe. Allerdings hat der Zeuge das Gefühl, daß der Grund des Rösch großer geworden sei, als damals bei der Aussteckung. Siegler: Sigmund von Rosst