Zwischen den Leuten auf der Musa und Martin Lutz auf der Letze kommt es vor den Spruchleuten Hans Herr, Richter zu Erenberg, Peter Ried zu Füssen, Propst des Bischofs zu Augsburg, Hans Walcher, Stadtamtmann zu Vils und Hans Bromberger, Anwalt zu Füssen, zu einem Schiedsspruch. Die Parteien geloben dem Junker Rudolf von Hohenegg sen. zu Vilsegk an Eidesstatt, das mit den Spruchleuten Ausgehandelte ohne Arglist und Widerrede zu halten, wie hernach folgt: Von dem Trieb im Boden, in der Roßschlegel herab sollen beide die Nutzung haben und wie von alters her weiden und treiben. Für den Hausbedarf soll diesseits und jenseits des Baches die Heunutzung im Boden aufrecht bleiben, doch darf nichts verkauft werden. Martin Lutz und seine Mitbewohner ab der Letze sollen die Roßschlegel auf der Ebene bis an den Kübach gemeinsam mit denen von Musa nutzen, jedoch ohne etwas zu verkaufen. Die Nutzung auf der Schlegelweze soll wie bisher beibehalten werden. Hingegen hat Lutz am Berg nichts zu schaffen. Er hat auch keine Rechte unterhalb des Kinbachs gegen Musa gelegen. Siegler: Hans Herr, Peter Rid und Hans Walcher Zeugen der Siegelbitte: Martin Unggel Pfarrer zu Vils, Hans Schwaiger, Mair zu Aschaw, Hans Gnoblach, Bürger zu Füssen
Georg Wötsch von Zwingenberg, kaiserlicher Rat, und Hans Genwein, Richter zu Landegg, schließen zwischen den Nachbarn zu Aschaw in Lecher Ort für den Hof am Pühel, den Tewfemer Hof, den Pröllenhof, Seeloshof, Berenhardshof, Müllershof, Meister Konrads Hof, Kopfenhof und Unterreinerhof und den Leuten von Musaw wegen etlicher Marken ob dem Erzberg und unter der Alpe Halw einen Vergleich. Nach Besichtigung des strittigen Ortes, wo sich ihre Gründe, Hölzer, Almen und Viehweiden berühren, werden die Marken zu oberst am Erzberg im Sulztal, neben dem Egg und in der Enngy festgesetzt. Siegler: Die Aussteller
Hans von Lappenhann, Pfleger zu Füessen, und Andreas von Hocheneck zu Vilseck, Pfleger zu Röttenperg, bekunden, daß zwischen Füessen und Musaw wegen eines Steiges durch das Musawer Feld und den Bergacker der Höfe des Christian Pruner und des Hans Achomer ein Vergleich geschlossen wurde. Die Füssener vermeinten, daß sie von ihren Alpen das Recht des Gehens und Reitens durch besagte Gründe hätten. Daher wurde Abt Benedikt vom Chorherrenstift St. Mang zu Füessen als zuständiger Grundherr zu dieser Sache befragt und folgender Spruch geschlossen: Künftig soll im Musauer Feld ein drei Werkschuh breiter Steig durch besagte Gründe von der Achsel der Füssener Alpe herab ausgesteckt werden, den die Füssener ungehindert benützen können. Dieser Steig darf nicht verändert werden. Die von Musau sowie die Gutsbesitzer selbst dürfen diesen Steig vor und nach der Füssener Alpfahrt ungehindert nützen. Dieser Weg, der durch die Roßschlög hindurch in das Weidach herab auf die Straße führt, darf von den Füssenem nach Bedarf zum Fahren, Reiten, Gehen und Treiben benützt werden. Dafür bezahlen sie den Gutsbesitzern Pruner und Achomer bei Errichtung dieses Briefes 10 Heller. Siegler: Abt Benedikt von St. Mang in Füssen, Hans Lappenhann und Andreas von Hocheneck
Andreas von Hohennegkh zu Villsegg, Pfleger zu Rotenperg, Hans Weyß, Vogt zu Füessen, fällen namens des Augsburger Fürstbischofs Christoph, Stefan Guggenmos, namens des Abtes Johann Baptist vom St. Mang-Gotteshaus zu Füessen, und Wolfgang Ren (?), Richter zu Erenberg, zwischen den Nachbarn zum Nesselwengly, Pfarre Tannhaim, und denen zu Musaw wegen der Marken in der Alpe Kressenwann einen gütlichen Spruch. Nach Lokalaugenschein am strittigen Ort werden die Weideplätze für beide Parteien getrennt und abgegrenzt. Die neue Grenze verläuft vom Nesselwengly Jöchly über das Egg an den sog. Metzenarßschrofen und darf von keiner Seite überschritten werden. 22/Musau Siegler: Die 4 Aussteller
Zwischen der Gemeinde zu Musaw und Wolfgang Ahomer kommt es wegen strittiger Weiderechte vor Abt Gregor von St. Mang zu Füessen, den Vettern Hans und Peter von Hohennegk zu Vilssegk, dem Pfleger und Propst Hans Praitt und Matthias Taderler von Obrigkeits wegen zum Augenschein. Die gütliche Einigung wird durch Vogt Taderler, Prior Augustin Hans Asem und Anwalt Augustin Beurer, alle Gottshaus Füessen, sowie Jeremias Seitz, Amtmann zu Vils, anstatt der Herrschaften vorgenommen. Die Herde soll bei Hans Dreer bei dem Kalkofen ausgehen und abends auf der Platten hereingehen. Achomer soll am zweiten Tag sein Vieh täglich beim Knebell auf dem Bachtal auf- und abtreiben. Am dritten Tag soll die Herde beim Berbühel auf Jörg Wächters Gut aufgetrieben und auf Wilhelm Huebers Gut abgetrieben werden. Weitere genannte Umgänge werden geregelt. Jeder Trieb soll 12 Werkschuh breit sein und durch keine Zäune oder Schranken behindert werden. Weiters wird dem Ahomer das Holz am Fritzenberg zugeteilt und mit genannten Grenzen vermarkt, ebenso dem Jörg und Jakob Wächter, als Inhaber der Hohenegg-Güter auf der Brandstatt, und den Brüdern Gori, Hans und Augustin Dreer, Wilhelm Hueber und Hans Wächter, alle Erbgutsinhaber von St. Mang, auch die Eigengüter von Hohenegg am Sybelerberg. Der Holztrieb am Sabach wird unter genannten Bedingungen für Musaw gestattet. Siegler: Mattias Dadeler, Vogt, Augustin Beurer, Anwalt und Jeronimus Seitz, Amtmann zu Vils
Amtmann Konrad Zobel zu Thannheim nimmt auf Befehl des Verwalters der Herrschaft Ehrenberg, Stefan von Hochenberg zum Falkenberg, die Zeugenaussagen namens der Abgeordneten der Gemeinde Muessaw Wolfgang Achomer und Jörg Wächter auf. Einvemommen werden an gewöhnlicher Dingstatt mit 22/Musau dem Stab die Zeugen Christian Schmid, Hans Hapf, Konrad Guethainz, Hois Hapf, Mang Tannhamer und Jos Frickh, um wegen der strittigen Weiderechte in Natterleiten eidlich auszusagen. Siegler: Stefan von Hochenberg Zeugen: Konrad Konnzerli, Bartlmä Müller, Bast und Martin WurfOriginal Papier 41 x 56 cm, aufgedr. S. fehlt
Vor Heinrich Schonger, gesetzter Richter zu Vils, erscheinen Wolf Awhom und Jörg Wächter, beide zu Musaw, mit ihrem Fürsprecher Jakob Satler, Bürger zu Vils, um namens der Gemeinde den Stadtamtmann Jeronimus Seitz als Zeuge im Streit zwischen Kaspar Schmid zum Nesselwengle auf der Alpe Kessenwang einzuvemehmen. Die von Aschau hatten in der Natterleiten ohne Wissen derer von Musaw einen Zaun errichtet, was Seitz in seiner Kundschaft bezeugt. Der Mair von Aschaw begründete den Hag in der Natterleiten auf dem Grund der Musauer damit, daß man damit die Brest vom eigenen Vieh abhalten wolle. Durch diesen Zaun sollte das Vieh der Aschauer vor Schaden bewahrt werden. Siegler: Amtssiegel Zeugen und Beisitzer: Klemens Knoll, Peter Kolar, Augustin Werlin, Hans Kaiser,... Jörg Holl, Michael Hengge und andere Geschworene
Georg Kempter, Bürgermeister zu Füessen, Sebastian Hueber, Bürger daselbst, Michel Hilbolt, Richter zu Schwanngaw, Peter Vierer, Fischmeister zu Roßshaubtenn, Hans Descher, Hans Klainhanns und Hans Hess, alle drei Bürger zu Rewten, und Oswald Linder zu Eehennbüchel bekennen als Vereiner und Sprecher und bekunden mit diesem Spruchbrief, daß zwischen den Bauleuten in der Aschaw und der Nachbarschaft zu Muessaw wegen der Holz- und Weidenutzung auf der Alpe Natterleiten nach Zeugeneinvernahme und Lokalaugenschein ein gütlicher Spruch erfolgte. Die Parteien einigen sich auf eine Abgren22!Mus au zung bei der Kressenwannen, die unten in Natterleiten in einem kleinen Tellin (Tälchen) beginnt und bis zum Werbach reicht und weiter über mehrere markierte Rottannen und Schrofen zu einem gesetzten Markstein fuhrt. Was oberhalb des Schrofens liegt, gehört zu Aschaw, doch das Mähen und Heuen soll wie von alters her beibehalten werden. Das von Wolf Ahamner am strittigen Ort ausgebrachte Holz soll diesem ohne allen Nachteil verbleiben. Die Gewalthaber von Aschaw geloben dem Bürgermeister Kempter, bzw. die von Muessaw dem Johannes Tescher von Rewten, die Einhaltung dieses Spruchs. Siegler: Michel Hilboldt, Richter zu Schwanngaw, Peter Fierer, Johannes Tescher und Hans Klainhanns
Die Gemeinde in der Muesaw, welche drei Herrschaften zugehört, entschließt sich einhellig mit den anwesenden Herrschaftsvertretem, dem Benedikt Koch, daselbst in der Muesaw, den Hauptgraben zu gestatten. Die drei Herrschaften haben nach Besichtigung des Gewässers aus den Mösern die Ausleitung und Erbauung des Grabens vorbehaltlich aller Schäden anerkannt. Koch soll vom alten Graben bei Georg Wächters Kreuz das Wasser bis in den Lech ausfuhren. Weiters muß er den Hauptgraben vom Anfang seines Gartens über ca. 51 Klafter bis zum gemeinen Viehtrieb mit Steinen besetzen und den Graben mit Brettern abdecken, damit das Vieh die Weiden wechseln kann. Dafür erhält Koch von den gemeinen Viehweiden in den Mösern auf dem Hohenmoos zwei Tagmahd Gras im Wert von 36 Gulden Diese Möser grenzen im Osten und Süden an Anton Werlin zu Vills, im Westen und Norden an die gemeine Viehweide in der Muesaw. Koch ist verpflichtet, diesen Graben die nächsten 20 Jahre zu erhalten und das Wasser auszuleiten. Die Besetzung des Hauptgrabens mit Steinen (1 1/2 Schuh breit und 3 Schuh hoch) muß in den nächsten fünf Jahren erfolgen. Die Herrschaft Augsburg ist durch Peter Dreer und Georg Wächter vertreten, das St. Mang Gotteshaus zu Füessen durch Ludwig Beurer und Georg Dreer, die Herren von Hochenegg durch Bernhard Guet am Sabach und Anton Werlin zu Vills. 22/Musau Siegler: Leupfried von Ulm, Pfleger, Hans Brait, Propst, Abt Georg von St. Mang, alle drei zu Füessen, Hans Dieterich und Walter Pfleger zu Nesselwang
Zwischen der Stadt Füessen und ihren Abgeordneten und der Gemeinde aus der Mußaw wird die alte Weidegrenze von 1540 auf der Füssener Melkalpe mittels Spanzettel neu vermarkt. Genannte Grenze beginnt beim großen Schrunden unter der Metzen Arsch bei einem Steig und verläuft über mehrere markierte Rottannen, Ahorne und Weißtannen zum Schlickengrat beim oberen Nattergeren. Dort sind an der Marktanne auch die Jahreszahlen 1540 und 1574 eingehauen. Der obere Nattergeren beim Schlickengrat soll mit allem Zugehör und Gehölz der Stadt Füessen gehören. Hingegen ist der untere Nattergeren denen von Muesaw zugehörig. Füessen darf zum Schutz seiner Rechte auf seinem Boden einen Hag errichten, doch räumen sich beide Parteien das gegenseitige Schneefluchtrecht ein. Sollte ein Spanzettel verloren gehen, so bleibt der andere trotzdem gültig. Von Füessen sind folgende Bürger anwesend: Jörg Lutz, Gregor Klamer, Stadtschreiber, Benedikt Dorfner, Hans Hallinger, Gilg Schmidt jun. und Thomas Rhenn, beide Alpmeister; von der ganzen Gemeinde aus der Mueßaw: Jörg Acher (?), Peter Dreer, Hieronymus und Ludwig Beurer, Hans Wächter und Christian Gerumb.
Walter, Jakob und Endras von Hochenegg zu Vilsegg und Sulzschnait beschweren sich, weil die Untertanen in der Muesaw den Wasserggraben, welcher von den Moosgräben in die Landstraße kommt, Zuwachsen lassen und dadurch den Abfluß in den Lech behindern, wodurch die Straße besonders im Winter überschwemmt wird. Weiters haben zugezogene Untertanen in der Muesaw neue Häuser und Stadel erbaut und durch Einzäunung Gärten und Änger geschmälert. Nach Lokalaugenschein durch den Pfleger von Füssen, Balthasar von Homstain zu Hochenstoffeln (in Vertretung des Fürstbischofs Johann 22/Musau Ott von Augsburg), Walter von Hochenegg und Abt Matthias von St. Mang zu Füessen, wird festgestellt, daß der inzwischen verstorbene Benedikt Koch durch 20 Jahre den Graben reinigte, weshalb ihm für seine Mühe ein Gemeingrund abgetreten wurde. Man einigt sich gütlich, daß die Untertanen der drei Herrschaften in der Muesaw den Graben unverzüglich öffnen und auf eigene Kosten erhalten. Die von Peter Spaiser geerbten und von Wolf Ahomer herrührenden Güter sowie die von Georg Haneberg errichteten Zäune und Zubauten sind teilweise wieder zu entfernen. Weiters soll veranlaßt werden, daß die Vilser den Hundsarzbach nicht mit Gewalt umleiten, da sonst die Güter in der Muesaw versandet und überschwemmt werden. Siegler: Abt Matthias, Pfleger Balthasar von Homstain und Walter von Hochenegg
Markerneuerung auf der Füessener Melkalpe, welche sich auf den alten Spanzettel von 1574 (vgl. oben Nr. 10) mit der Gemeinde Muesaw bezieht und die Grenzbeschreibung wörtlich übernimmt. Bei der Vermarkung sind von Füessen anwesend: Gail Hueber vom Rat, Jakob Kempter vom Gericht Füssen, Hans Herkomer, Stadtschreiber, Israel Hieber, Salzmesser, Christian Schwarzenbach, Maurermeister, und die Knaben Josef Mösmers, Friedrich Kemters und Matthias Paisers; von der Gemeinde aus der Muesaw: Heinrich Guggenmos, Alexander Wörle, Hans Renn, Jörg Archer, Hans Wörle, Jakob Renn, Christian Beurer, Hans Beurer, Christian und Hans Wechs. Siegler: Markus Füessel, Zöllner zu Binnswang
Vergleich zwischen dem St. Mang-Gotteshaus in Füessen und den Untertanen in der Muesaw, Ober- und Unterpinßwang sowie auf der anderen Lözen, wegen 22/Musau Liquidierung des Gottesdienstes in der St. Ulrichskapelle zu Pinßwang und anderer Pfarrechte für die Dauer von 15 Jahren bis anno 1669. Der letzte derartige Vergleich wurde vor 15 Jahren mit Abt Martin geschlossen, welcher auf dem Erstvertrag von 1516 beruht. Geregelt wird auch der Groß- und Kleinzehent, welcher mit 100 Gulden jährlich zu Martini abzulösen ist. Der zu genannten Feiertagen verpflichtende Besuch der St. Mang-Pfarrkirche darf unterbleiben, wenn der Prälat einen Kaplan in die Filialkirche entsendet. Dafür sind von den Herrschaftsleuten, wenn sie zum Sakrament gehen, dem Priester je Person 2 kr Beichtgeld zu bezahlen. Die anderen pfarrlichen Rechte bleiben von diesem Vergleich unberührt. Siegler: Abt Martin von St. Mang und Konventsiegel, Anton von Rosst, Pfleger der Festung und Herrschaft Erenberg, Propst Adam Gerold zu Füessen, Josef Hayland, Stadtamtmann zu Vilß
Bezugnehmend auf den Vertrag vom 1. Aug. 1515 (vgl. oben Urk. Nr. 2) betreffend die Abgrenzung der Alpen Sulzthal und Hala, sollen die Grenzen neu vermarkt werden, weil sie von den Aschauem wiederholt überschritten wurden. Die renovierten Marken werden neuerlich beschrieben und die Nutzungsrechte protokolliert. Was an der rechten Seite gegen Hala an Holz und Weiden liegt, gehört sämtlichen Untertanen in der Muesaw. Die Nutzung an der linken Seite gegen Sulztal steht den Aschauem lechwärts zu. Die Begehung und Erneuerung beglaubigen Abt Benedikt von St. Mang zu Füessen, Mang Schmidt von Wellenstain, Großkellerer daselbst, Georg Theobald Mayr, Propst zu Füessen, Josef Hayland, Stadtamtmann zu Vils und Johann Kleinhaus, Sekretär des Gotteshauses zu Füessen, alle namens der Vilseggischen Untertanen in der Muesaw. Von Aschau bestätigen die Grenzemeuerung Urban Pfeffer, Mair aus der Aschaw, Peter Pacheler, Gerichtsschreiber, und Hans Köpfte, Bäcker. Siegler: der Prälat zu St. Mang, der Propst zu Füessen, der Stadtamtmann zu Vils und der Mair zu Aschau
ln der Pflegamtsbehausung wird vor dem Vilser Pfleger Anton Rost, dem augsburgischen Pfleger und Propst Gail Heinrich Schmidt von Wellenstain, Johann Baptista Styrm und zwei genannten Schreibern vorgebracht, daß die Untertanen von Muesau Andrä Peyrer, Zimmermann und ehemaliger Amtmann, Peter Strobel, Hans Peyrer, Benedikt Hibler, Tobias Hollestein, Georg Dreer, Gail Peyrers Witwe, Thomas Peyrer, Thomas Rösch, Georg Kochs Witwe und Michael Wächter vormals dem Hochstift Augsburg zugehörten, als dessen Untertanen sie entlassen werden, um der k.k. Majestät zu huldigen. Die seit 1687 eingegangenen Gefälle sind von Reutte wieder zurückzugeben. Die in den Archiven und Registraturen in Dillingen und Füssen gesuchten Dokumente konnten nicht gefunden werden. Betreffend das Gut Treer in Muesau wird ein Revers ausgehändigt. An Gefällen und Leibsteuer wurden vom Propst 11 Gulden 39 kr bar zurückgegeben. Der Pfleger bedankt sich für die Überlassung der Untertanen. Aus dem Augsburger Steuerbuch soll noch ein Auszug über die steuerbaren Güter der Musauer Untertanen angelegt werden, um deren Steuerleistungen ab 1687 zu erfahren. Weitere Punkte werden geregelt und protokolliert. Die neuen kaiserlichen Untertanan von Muesau ersuchen über den Ehrenberger Gerichtsanwalt Martin Hörting, sie in ihren althergebrachten Rechten und Freiheiten zu belassen und ihnen auch als Leibeigene Haus und Hof zu belassen. Sodann wird dem Schreiber Johann Jakob Freiberger von den Leibeigenen der Untertaneneid geleistet und ihnen der zuständige Vilser Amtmann Kaspar Zoz vorgestellt.
Die vilseggischen und abtischen Untertanen in der Muesau ersuchen die Obrigkeit, zur Finanzierung der Gemeindeausgaben von jedem Fremden (männlich und weiblich), welcher nicht in der Gemeinde geboren ist, beim Zuzug ein Einkaufgeld einheben zu dürfen. Mit diesem Konzessionsbrief genehmigt die o.ö. Regierung und Hofkammer am 30. Sept. 1698, daß der jeweilige vilseggische Amtmann pro fremder Person 4 Gulden einheben darf. Einen gleichlautenden Konzessionsbrief erhält der Amtmann des St. Mang-Gotteshauses. Dieses Einkaufgeld dürfen beide herrschaftlichen Gemeinden zu Muesau einheben und müssen darüber jährlich Rechnung legen. 22/Musau Siegler: Anton von Rosst, Administrator der Herrschaft Razüns und Pfleger zu Vils, Abt Gerard vom St. Mang-Gotteshaus in Füessen