Zwischen den Leuten auf der Musa und Martin Lutz auf der Letze kommt es vor den Spruchleuten Hans Herr, Richter zu Erenberg, Peter Ried zu Füssen, Propst des Bischofs zu Augsburg, Hans Walcher, Stadtamtmann zu Vils und Hans Bromberger, Anwalt zu Füssen, zu einem Schiedsspruch. Die Parteien geloben dem Junker Rudolf von Hohenegg sen. zu Vilsegk an Eidesstatt, das mit den Spruchleuten Ausgehandelte ohne Arglist und Widerrede zu halten, wie hernach folgt: Von dem Trieb im Boden, in der Roßschlegel herab sollen beide die Nutzung haben und wie von alters her weiden und treiben. Für den Hausbedarf soll diesseits und jenseits des Baches die Heunutzung im Boden aufrecht bleiben, doch darf nichts verkauft werden. Martin Lutz und seine Mitbewohner ab der Letze sollen die Roßschlegel auf der Ebene bis an den Kübach gemeinsam mit denen von Musa nutzen, jedoch ohne etwas zu verkaufen. Die Nutzung auf der Schlegelweze soll wie bisher beibehalten werden. Hingegen hat Lutz am Berg nichts zu schaffen. Er hat auch keine Rechte unterhalb des Kinbachs gegen Musa gelegen. Siegler: Hans Herr, Peter Rid und Hans Walcher Zeugen der Siegelbitte: Martin Unggel Pfarrer zu Vils, Hans Schwaiger, Mair zu Aschaw, Hans Gnoblach, Bürger zu Füssen
Georg Wötsch von Zwingenberg, kaiserlicher Rat, und Hans Genwein, Richter zu Landegg, schließen zwischen den Nachbarn zu Aschaw in Lecher Ort für den Hof am Pühel, den Tewfemer Hof, den Pröllenhof, Seeloshof, Berenhardshof, Müllershof, Meister Konrads Hof, Kopfenhof und Unterreinerhof und den Leuten von Musaw wegen etlicher Marken ob dem Erzberg und unter der Alpe Halw einen Vergleich. Nach Besichtigung des strittigen Ortes, wo sich ihre Gründe, Hölzer, Almen und Viehweiden berühren, werden die Marken zu oberst am Erzberg im Sulztal, neben dem Egg und in der Enngy festgesetzt. Siegler: Die Aussteller
Hans von Lappenhann, Pfleger zu Füessen, und Andreas von Hocheneck zu Vilseck, Pfleger zu Röttenperg, bekunden, daß zwischen Füessen und Musaw wegen eines Steiges durch das Musawer Feld und den Bergacker der Höfe des Christian Pruner und des Hans Achomer ein Vergleich geschlossen wurde. Die Füssener vermeinten, daß sie von ihren Alpen das Recht des Gehens und Reitens durch besagte Gründe hätten. Daher wurde Abt Benedikt vom Chorherrenstift St. Mang zu Füessen als zuständiger Grundherr zu dieser Sache befragt und folgender Spruch geschlossen: Künftig soll im Musauer Feld ein drei Werkschuh breiter Steig durch besagte Gründe von der Achsel der Füssener Alpe herab ausgesteckt werden, den die Füssener ungehindert benützen können. Dieser Steig darf nicht verändert werden. Die von Musau sowie die Gutsbesitzer selbst dürfen diesen Steig vor und nach der Füssener Alpfahrt ungehindert nützen. Dieser Weg, der durch die Roßschlög hindurch in das Weidach herab auf die Straße führt, darf von den Füssenem nach Bedarf zum Fahren, Reiten, Gehen und Treiben benützt werden. Dafür bezahlen sie den Gutsbesitzern Pruner und Achomer bei Errichtung dieses Briefes 10 Heller. Siegler: Abt Benedikt von St. Mang in Füssen, Hans Lappenhann und Andreas von Hocheneck
Andreas von Hohennegkh zu Villsegg, Pfleger zu Rotenperg, Hans Weyß, Vogt zu Füessen, fällen namens des Augsburger Fürstbischofs Christoph, Stefan Guggenmos, namens des Abtes Johann Baptist vom St. Mang-Gotteshaus zu Füessen, und Wolfgang Ren (?), Richter zu Erenberg, zwischen den Nachbarn zum Nesselwengly, Pfarre Tannhaim, und denen zu Musaw wegen der Marken in der Alpe Kressenwann einen gütlichen Spruch. Nach Lokalaugenschein am strittigen Ort werden die Weideplätze für beide Parteien getrennt und abgegrenzt. Die neue Grenze verläuft vom Nesselwengly Jöchly über das Egg an den sog. Metzenarßschrofen und darf von keiner Seite überschritten werden. 22/Musau Siegler: Die 4 Aussteller
Zwischen der Gemeinde zu Musaw und Wolfgang Ahomer kommt es wegen strittiger Weiderechte vor Abt Gregor von St. Mang zu Füessen, den Vettern Hans und Peter von Hohennegk zu Vilssegk, dem Pfleger und Propst Hans Praitt und Matthias Taderler von Obrigkeits wegen zum Augenschein. Die gütliche Einigung wird durch Vogt Taderler, Prior Augustin Hans Asem und Anwalt Augustin Beurer, alle Gottshaus Füessen, sowie Jeremias Seitz, Amtmann zu Vils, anstatt der Herrschaften vorgenommen. Die Herde soll bei Hans Dreer bei dem Kalkofen ausgehen und abends auf der Platten hereingehen. Achomer soll am zweiten Tag sein Vieh täglich beim Knebell auf dem Bachtal auf- und abtreiben. Am dritten Tag soll die Herde beim Berbühel auf Jörg Wächters Gut aufgetrieben und auf Wilhelm Huebers Gut abgetrieben werden. Weitere genannte Umgänge werden geregelt. Jeder Trieb soll 12 Werkschuh breit sein und durch keine Zäune oder Schranken behindert werden. Weiters wird dem Ahomer das Holz am Fritzenberg zugeteilt und mit genannten Grenzen vermarkt, ebenso dem Jörg und Jakob Wächter, als Inhaber der Hohenegg-Güter auf der Brandstatt, und den Brüdern Gori, Hans und Augustin Dreer, Wilhelm Hueber und Hans Wächter, alle Erbgutsinhaber von St. Mang, auch die Eigengüter von Hohenegg am Sybelerberg. Der Holztrieb am Sabach wird unter genannten Bedingungen für Musaw gestattet. Siegler: Mattias Dadeler, Vogt, Augustin Beurer, Anwalt und Jeronimus Seitz, Amtmann zu Vils
Amtmann Konrad Zobel zu Thannheim nimmt auf Befehl des Verwalters der Herrschaft Ehrenberg, Stefan von Hochenberg zum Falkenberg, die Zeugenaussagen namens der Abgeordneten der Gemeinde Muessaw Wolfgang Achomer und Jörg Wächter auf. Einvemommen werden an gewöhnlicher Dingstatt mit 22/Musau dem Stab die Zeugen Christian Schmid, Hans Hapf, Konrad Guethainz, Hois Hapf, Mang Tannhamer und Jos Frickh, um wegen der strittigen Weiderechte in Natterleiten eidlich auszusagen. Siegler: Stefan von Hochenberg Zeugen: Konrad Konnzerli, Bartlmä Müller, Bast und Martin WurfOriginal Papier 41 x 56 cm, aufgedr. S. fehlt
Vor Heinrich Schonger, gesetzter Richter zu Vils, erscheinen Wolf Awhom und Jörg Wächter, beide zu Musaw, mit ihrem Fürsprecher Jakob Satler, Bürger zu Vils, um namens der Gemeinde den Stadtamtmann Jeronimus Seitz als Zeuge im Streit zwischen Kaspar Schmid zum Nesselwengle auf der Alpe Kessenwang einzuvemehmen. Die von Aschau hatten in der Natterleiten ohne Wissen derer von Musaw einen Zaun errichtet, was Seitz in seiner Kundschaft bezeugt. Der Mair von Aschaw begründete den Hag in der Natterleiten auf dem Grund der Musauer damit, daß man damit die Brest vom eigenen Vieh abhalten wolle. Durch diesen Zaun sollte das Vieh der Aschauer vor Schaden bewahrt werden. Siegler: Amtssiegel Zeugen und Beisitzer: Klemens Knoll, Peter Kolar, Augustin Werlin, Hans Kaiser,... Jörg Holl, Michael Hengge und andere Geschworene
Georg Kempter, Bürgermeister zu Füessen, Sebastian Hueber, Bürger daselbst, Michel Hilbolt, Richter zu Schwanngaw, Peter Vierer, Fischmeister zu Roßshaubtenn, Hans Descher, Hans Klainhanns und Hans Hess, alle drei Bürger zu Rewten, und Oswald Linder zu Eehennbüchel bekennen als Vereiner und Sprecher und bekunden mit diesem Spruchbrief, daß zwischen den Bauleuten in der Aschaw und der Nachbarschaft zu Muessaw wegen der Holz- und Weidenutzung auf der Alpe Natterleiten nach Zeugeneinvernahme und Lokalaugenschein ein gütlicher Spruch erfolgte. Die Parteien einigen sich auf eine Abgren22!Mus au zung bei der Kressenwannen, die unten in Natterleiten in einem kleinen Tellin (Tälchen) beginnt und bis zum Werbach reicht und weiter über mehrere markierte Rottannen und Schrofen zu einem gesetzten Markstein fuhrt. Was oberhalb des Schrofens liegt, gehört zu Aschaw, doch das Mähen und Heuen soll wie von alters her beibehalten werden. Das von Wolf Ahamner am strittigen Ort ausgebrachte Holz soll diesem ohne allen Nachteil verbleiben. Die Gewalthaber von Aschaw geloben dem Bürgermeister Kempter, bzw. die von Muessaw dem Johannes Tescher von Rewten, die Einhaltung dieses Spruchs. Siegler: Michel Hilboldt, Richter zu Schwanngaw, Peter Fierer, Johannes Tescher und Hans Klainhanns
Die Gemeinde in der Muesaw, welche drei Herrschaften zugehört, entschließt sich einhellig mit den anwesenden Herrschaftsvertretem, dem Benedikt Koch, daselbst in der Muesaw, den Hauptgraben zu gestatten. Die drei Herrschaften haben nach Besichtigung des Gewässers aus den Mösern die Ausleitung und Erbauung des Grabens vorbehaltlich aller Schäden anerkannt. Koch soll vom alten Graben bei Georg Wächters Kreuz das Wasser bis in den Lech ausfuhren. Weiters muß er den Hauptgraben vom Anfang seines Gartens über ca. 51 Klafter bis zum gemeinen Viehtrieb mit Steinen besetzen und den Graben mit Brettern abdecken, damit das Vieh die Weiden wechseln kann. Dafür erhält Koch von den gemeinen Viehweiden in den Mösern auf dem Hohenmoos zwei Tagmahd Gras im Wert von 36 Gulden Diese Möser grenzen im Osten und Süden an Anton Werlin zu Vills, im Westen und Norden an die gemeine Viehweide in der Muesaw. Koch ist verpflichtet, diesen Graben die nächsten 20 Jahre zu erhalten und das Wasser auszuleiten. Die Besetzung des Hauptgrabens mit Steinen (1 1/2 Schuh breit und 3 Schuh hoch) muß in den nächsten fünf Jahren erfolgen. Die Herrschaft Augsburg ist durch Peter Dreer und Georg Wächter vertreten, das St. Mang Gotteshaus zu Füessen durch Ludwig Beurer und Georg Dreer, die Herren von Hochenegg durch Bernhard Guet am Sabach und Anton Werlin zu Vills. 22/Musau Siegler: Leupfried von Ulm, Pfleger, Hans Brait, Propst, Abt Georg von St. Mang, alle drei zu Füessen, Hans Dieterich und Walter Pfleger zu Nesselwang
Zwischen der Stadt Füessen und ihren Abgeordneten und der Gemeinde aus der Mußaw wird die alte Weidegrenze von 1540 auf der Füssener Melkalpe mittels Spanzettel neu vermarkt. Genannte Grenze beginnt beim großen Schrunden unter der Metzen Arsch bei einem Steig und verläuft über mehrere markierte Rottannen, Ahorne und Weißtannen zum Schlickengrat beim oberen Nattergeren. Dort sind an der Marktanne auch die Jahreszahlen 1540 und 1574 eingehauen. Der obere Nattergeren beim Schlickengrat soll mit allem Zugehör und Gehölz der Stadt Füessen gehören. Hingegen ist der untere Nattergeren denen von Muesaw zugehörig. Füessen darf zum Schutz seiner Rechte auf seinem Boden einen Hag errichten, doch räumen sich beide Parteien das gegenseitige Schneefluchtrecht ein. Sollte ein Spanzettel verloren gehen, so bleibt der andere trotzdem gültig. Von Füessen sind folgende Bürger anwesend: Jörg Lutz, Gregor Klamer, Stadtschreiber, Benedikt Dorfner, Hans Hallinger, Gilg Schmidt jun. und Thomas Rhenn, beide Alpmeister; von der ganzen Gemeinde aus der Mueßaw: Jörg Acher (?), Peter Dreer, Hieronymus und Ludwig Beurer, Hans Wächter und Christian Gerumb.
Walter, Jakob und Endras von Hochenegg zu Vilsegg und Sulzschnait beschweren sich, weil die Untertanen in der Muesaw den Wasserggraben, welcher von den Moosgräben in die Landstraße kommt, Zuwachsen lassen und dadurch den Abfluß in den Lech behindern, wodurch die Straße besonders im Winter überschwemmt wird. Weiters haben zugezogene Untertanen in der Muesaw neue Häuser und Stadel erbaut und durch Einzäunung Gärten und Änger geschmälert. Nach Lokalaugenschein durch den Pfleger von Füssen, Balthasar von Homstain zu Hochenstoffeln (in Vertretung des Fürstbischofs Johann 22/Musau Ott von Augsburg), Walter von Hochenegg und Abt Matthias von St. Mang zu Füessen, wird festgestellt, daß der inzwischen verstorbene Benedikt Koch durch 20 Jahre den Graben reinigte, weshalb ihm für seine Mühe ein Gemeingrund abgetreten wurde. Man einigt sich gütlich, daß die Untertanen der drei Herrschaften in der Muesaw den Graben unverzüglich öffnen und auf eigene Kosten erhalten. Die von Peter Spaiser geerbten und von Wolf Ahomer herrührenden Güter sowie die von Georg Haneberg errichteten Zäune und Zubauten sind teilweise wieder zu entfernen. Weiters soll veranlaßt werden, daß die Vilser den Hundsarzbach nicht mit Gewalt umleiten, da sonst die Güter in der Muesaw versandet und überschwemmt werden. Siegler: Abt Matthias, Pfleger Balthasar von Homstain und Walter von Hochenegg
Markerneuerung auf der Füessener Melkalpe, welche sich auf den alten Spanzettel von 1574 (vgl. oben Nr. 10) mit der Gemeinde Muesaw bezieht und die Grenzbeschreibung wörtlich übernimmt. Bei der Vermarkung sind von Füessen anwesend: Gail Hueber vom Rat, Jakob Kempter vom Gericht Füssen, Hans Herkomer, Stadtschreiber, Israel Hieber, Salzmesser, Christian Schwarzenbach, Maurermeister, und die Knaben Josef Mösmers, Friedrich Kemters und Matthias Paisers; von der Gemeinde aus der Muesaw: Heinrich Guggenmos, Alexander Wörle, Hans Renn, Jörg Archer, Hans Wörle, Jakob Renn, Christian Beurer, Hans Beurer, Christian und Hans Wechs. Siegler: Markus Füessel, Zöllner zu Binnswang
Vergleich zwischen dem St. Mang-Gotteshaus in Füessen und den Untertanen in der Muesaw, Ober- und Unterpinßwang sowie auf der anderen Lözen, wegen 22/Musau Liquidierung des Gottesdienstes in der St. Ulrichskapelle zu Pinßwang und anderer Pfarrechte für die Dauer von 15 Jahren bis anno 1669. Der letzte derartige Vergleich wurde vor 15 Jahren mit Abt Martin geschlossen, welcher auf dem Erstvertrag von 1516 beruht. Geregelt wird auch der Groß- und Kleinzehent, welcher mit 100 Gulden jährlich zu Martini abzulösen ist. Der zu genannten Feiertagen verpflichtende Besuch der St. Mang-Pfarrkirche darf unterbleiben, wenn der Prälat einen Kaplan in die Filialkirche entsendet. Dafür sind von den Herrschaftsleuten, wenn sie zum Sakrament gehen, dem Priester je Person 2 kr Beichtgeld zu bezahlen. Die anderen pfarrlichen Rechte bleiben von diesem Vergleich unberührt. Siegler: Abt Martin von St. Mang und Konventsiegel, Anton von Rosst, Pfleger der Festung und Herrschaft Erenberg, Propst Adam Gerold zu Füessen, Josef Hayland, Stadtamtmann zu Vilß
Bezugnehmend auf den Vertrag vom 1. Aug. 1515 (vgl. oben Urk. Nr. 2) betreffend die Abgrenzung der Alpen Sulzthal und Hala, sollen die Grenzen neu vermarkt werden, weil sie von den Aschauem wiederholt überschritten wurden. Die renovierten Marken werden neuerlich beschrieben und die Nutzungsrechte protokolliert. Was an der rechten Seite gegen Hala an Holz und Weiden liegt, gehört sämtlichen Untertanen in der Muesaw. Die Nutzung an der linken Seite gegen Sulztal steht den Aschauem lechwärts zu. Die Begehung und Erneuerung beglaubigen Abt Benedikt von St. Mang zu Füessen, Mang Schmidt von Wellenstain, Großkellerer daselbst, Georg Theobald Mayr, Propst zu Füessen, Josef Hayland, Stadtamtmann zu Vils und Johann Kleinhaus, Sekretär des Gotteshauses zu Füessen, alle namens der Vilseggischen Untertanen in der Muesaw. Von Aschau bestätigen die Grenzemeuerung Urban Pfeffer, Mair aus der Aschaw, Peter Pacheler, Gerichtsschreiber, und Hans Köpfte, Bäcker. Siegler: der Prälat zu St. Mang, der Propst zu Füessen, der Stadtamtmann zu Vils und der Mair zu Aschau
ln der Pflegamtsbehausung wird vor dem Vilser Pfleger Anton Rost, dem augsburgischen Pfleger und Propst Gail Heinrich Schmidt von Wellenstain, Johann Baptista Styrm und zwei genannten Schreibern vorgebracht, daß die Untertanen von Muesau Andrä Peyrer, Zimmermann und ehemaliger Amtmann, Peter Strobel, Hans Peyrer, Benedikt Hibler, Tobias Hollestein, Georg Dreer, Gail Peyrers Witwe, Thomas Peyrer, Thomas Rösch, Georg Kochs Witwe und Michael Wächter vormals dem Hochstift Augsburg zugehörten, als dessen Untertanen sie entlassen werden, um der k.k. Majestät zu huldigen. Die seit 1687 eingegangenen Gefälle sind von Reutte wieder zurückzugeben. Die in den Archiven und Registraturen in Dillingen und Füssen gesuchten Dokumente konnten nicht gefunden werden. Betreffend das Gut Treer in Muesau wird ein Revers ausgehändigt. An Gefällen und Leibsteuer wurden vom Propst 11 Gulden 39 kr bar zurückgegeben. Der Pfleger bedankt sich für die Überlassung der Untertanen. Aus dem Augsburger Steuerbuch soll noch ein Auszug über die steuerbaren Güter der Musauer Untertanen angelegt werden, um deren Steuerleistungen ab 1687 zu erfahren. Weitere Punkte werden geregelt und protokolliert. Die neuen kaiserlichen Untertanan von Muesau ersuchen über den Ehrenberger Gerichtsanwalt Martin Hörting, sie in ihren althergebrachten Rechten und Freiheiten zu belassen und ihnen auch als Leibeigene Haus und Hof zu belassen. Sodann wird dem Schreiber Johann Jakob Freiberger von den Leibeigenen der Untertaneneid geleistet und ihnen der zuständige Vilser Amtmann Kaspar Zoz vorgestellt.
Die vilseggischen und abtischen Untertanen in der Muesau ersuchen die Obrigkeit, zur Finanzierung der Gemeindeausgaben von jedem Fremden (männlich und weiblich), welcher nicht in der Gemeinde geboren ist, beim Zuzug ein Einkaufgeld einheben zu dürfen. Mit diesem Konzessionsbrief genehmigt die o.ö. Regierung und Hofkammer am 30. Sept. 1698, daß der jeweilige vilseggische Amtmann pro fremder Person 4 Gulden einheben darf. Einen gleichlautenden Konzessionsbrief erhält der Amtmann des St. Mang-Gotteshauses. Dieses Einkaufgeld dürfen beide herrschaftlichen Gemeinden zu Muesau einheben und müssen darüber jährlich Rechnung legen. 22/Musau Siegler: Anton von Rosst, Administrator der Herrschaft Razüns und Pfleger zu Vils, Abt Gerard vom St. Mang-Gotteshaus in Füessen
Vergleich zwischen den Gemeindsleuten in der Muessau und der Gemeinde auf der Obern Leze, Pfarre Aschau, wegen strittiger Holznutzung am Holzberg. Unter Kommission der Hofkammerräte Johann Baptist Moser und Michael Egiz, dem Ehrenberger Waldmeister Johann Zwerger, dem Forstüberreiter Martin Zwerger und dem Mair in der Aschau, Christoph Rohrmoser, wird entschieden, daß dieser Wald unter dem Liebfrauenwald vom untern Egg zum Kühbach herab bis ganz hinauf allein den Muessauem zugehört. In Anwesenheit genannter Parteienvertreter werden die sechs Grenzmarken beschrieben, wobei der Wald bis in Roßschlegel hinunter lt. Vergleich von 1479 (vgl. Urk. Nr. 1) Muessau und Oberlöze gemeinsam gehört. Der Holzabtrieb durch den Anteil der Oberlöze darf ungehindert erfolgen. Die alten Vergleiche von 1479 und 1532 sind somit teilweise aufgehoben. Die Kommissionskosten müssen die Muessauer tragen. Die Einhaltung geloben von Muessau: Kaspar Zoz, Martin Ostheimer, Jakob Wächter, Benedikt Hibler, Georg Dreyer, Paul Wächter, Jakob Zoz, Georg Payrer, Magnus Peyrer, Andreas Dreyer, Michael Zoz und Josef Peyrer; von Oberlöz: Hans Peyrer, Michael Klöpfl, Michael Peyrer und Hans Dreyer. Siegler: Johann Baptist Moser und Michael Egiz
Anläßlich des mißbräuchlichen Holzabtriebs wird von beiden Herrschaften, sowohl von St. Mang als auch vom Pflegamt Vils, für deren Untertanen in der Muesau eine Holzordnung erlassen. Die vier ausgesteckten Bannhölzer (das Zaglach, der Holzberg, der schöne Buchwald hinter der Axel und der Zerrestall) sind zu schonen. Bei unerlaubter Schlägerung sind je Stamm 3 Thaler an die zuständige Herrschaft zu zahlen. Es dürfen nur die von den Holzwarten ausge22/Musau zeigten Stämme geschlagen und das dürre Holz muß zusammengeräumt werden. Jedem Gemeindsmann (auch Witwen) stehen 9 Klafter Tannen-, 3 Klafter Buchenprügel zu 2 1/2 Schuh und jedes dritte Jahr 15 Bäume Floßholz zu. Bei der jährlichen Gemeindeversammlung sind die Holzteile auszulosen, wo jeder schlagen darf. Bau-, Schindel- und Wagenholz darf vom Holzwart nur nach vorheriger Prüfung zugeteilt werden. Das zugewiesene Holz muß bis St. Johann Bapt. geschlagen und vor dem Abtransport vom Holzwart abgezählt werden. Wer die Schlägerungsfrist versäumt, geht des Holzes verlustig. Wer das Holz vor der Kontrolle abtransportiert oder verkauft, zahlt seiner Herrschaft 10 ft Strafe. Brennholz darf nur mit Genehmigung verkauft werden. Hunde dürfen nicht in den Wald mitgenommen werden. Pechen und Harzen ist verboten. Beim verkauften Holz haben die eigenen Untertanen das Vorkaufsrecht. Siegler: Leopold Freiherr von Rosst, Abt zu Füessen, und Josef Leopold, Freiherr von Rosst, Pfleger zu Vils
Vor Kaspar Joachim von Tschusy, Pfleger der Herrschaft Ehrenberg, und dessen Schreiber Johann Martin Pürker kommt es im Auftrag der o.ö. Repräsentation und Hofkammer wegen strittiger Wald- und Weidegrenzen auf der Alpe Sulztal und Hala zwischen den Untertanen von Aschau-Vilsegg und St. MangFiessen zum kommissarischen Markungsvergleich. Rechtsgrundlage sind die Markungsbriefe von 1515 und 1671 (vgl. Urk. Nr. 2 und 14), nach welchen die Grenze vor Ort beginnend zu oberst am Erzberg im Frauenwald abgegangen wird. Wegen kalten Schneewetters werden genannte 6 Hauptmarken nur provisorisch markiert. Im Frühjahr sollen auch die Zwischenmarken gesetzt und protokolliert werden. Diese Grenze berührt nur die Forst- und Weiderechte der Gemeinde Muesau, jedoch nicht die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit der Grafschaft Tirol. Die Untertanen von Muesau gestatten denen von Aschau 'aus nachbarlicher Lieb', daß sie gelegentlich ein 'Stambl Holz' fällen dürfen, ohne jedoch daraus ein Recht abzuleiten. Siegler: Der Aussteller 22/Musau Zeugen: Franz und Anton Nigg, Gerichtsverpflichtete in Reiti
Beschreibung der Marken ab Sibeler-, Zaglach- und Schwembergl mit dem angrenzenden Sattlwaldl, welche auf die Grenzemeuerung von 1555 zurückgeht. Die 26 genannten Grenzpunkte werden im Protokoll genau beschrieben und deren Entfernung in Schritt angegeben. Die Marken von Nr. 9 bis 26 bilden zugleich die Grenze zwischen Musau (rechts) und dem Herrschaftswaldele. Es folgt die Grenzbeschreibung des Sattlwaldes mit 12 genannten Marken, des Schwemberges mit 14 Marken und des Zaglachberges mit 10 Marken. Für das Gubemium waren Johann Michael Gaisenhofer als Kommissar und Pflegsverwalter der Herrschaft Vils anwesend, Josef Anton Daniel, Waldmeister zu Ehrenberg und Jäger Josef Anton Resßt. Weiters waren bei der Begehung: Josef Hollensteiner, Amtmann in der Musau, Mang Augustin Luz, Forstknecht zu Vils, Jakob Wächter, Andrä Zoz, Martin Herkommer und die Knaben Josef Strobl und Franz Hollensteiner; von der Untern Löze: Hans Ulrich Wächter, Paul Zoz, Josef Peyrer und der Holzwart von Vils Anton Wächter; von St. Mang: Andreas Wankmiller, Oberamtmann zu Füssen, dessen Amtmann in der Musau, Johann Homdacher und der Holzwart Anton Kleinhanns.
Grenzbeschreibung, welche 36 Marken zwischen den Gütern der Herrschaften Vils und St. Mang in der Mussaw protokolliert und die diesseitigen und jenseitigen Gutsinhaber angibt. Bei der Markung sind von St. Mang zu Füessen Oberamtmann Andreas Wankmiller, dessen Amtmann Johann Homdacher und alle Untertanen des Abtes anwesend, von Vilsegg Johann Michael Geisenhofer, Pflegsverwalter zu Vils, Amtmann Josef Hollensteiner und sämtliche vilseggischen Untertanen in der Mussaw. 22/Musau Siegler: Andreas Wankmiller und Johan Michael GeisenhoferOriginal Papier 4 Bl. mit 2 aufgedr. S.
Gutachten des Kreisamtes Oberinntal betreffend die Eigentumswaldungen der Gemeinde Musau, welche vom Prälaten von St. Mang zu Pieken strittig gemacht werden. Vizekreishauptmann Christoph Sterzinger widerspricht nach Einsicht in die alten Akten des Pflegamtes Vils dem Waldmeisteramt, daß die Wälder Zaglach, Sibeler, Axel, Holzberg und das sog. Waldele oder Zerrestall inmitten der Herrschaft Vilseck nicht gemeinschaftliches Eigentum der Gemeinde wären. Obwohl das Dörfchen Musau früher auf die drei Herrschaften Hochstift Augsburg, die Herren von Hochenegg (Reichsstift Kempten, bzw. Herrschaft Vilseck) und das Gotteshaus St. Magnus in Pieken aufgeteilt war, gingen die drei Herrschaften in Gemeindeangelegenheiten und bei Waldordnungen gemeinschaftlich vor. Besagte Wälder wurden von der Gemeinde immer gemeinschaftlich genossen. Die Untertanen der ausgestorbenen Herren von Hocheneck-Vilseck gingen vom Reichsstift Kempten an das Erzhaus Österreich über, wobei sie in ihren Rechten keineswegs geschmälert wurden. Da auch andere Gemeinden wie z. B. Weissensee unstreitbar Eigentumswälder besitzen, kann gefolgert werden, daß auch Musau seit Urzeiten von seinen Oberherren Wald zum Eigentum erhielt. Selbst der alte Forstmeister Zwerger und der Pfleger von Vils anerkannten diese Eigentumswälder, welche von der Landesstelle bestätigt wurden. Im gegenteiligen Fall wären die Abmarkungen dieser Wälder gegenüber den Herrschaftswäldern anno 1764 völlig überflüssig gewesen. Der Transitzoll für ausgeführte Hölzer ist daher kein Widerspruch. Somit steht die Oberaufsicht für diese Wälder dem Erzhaus Österreich zu.
Beschreibung der Waldgrenzen vom Sibeler-, Zaglach-, Schwemmbergl- und Sattlwaldl, welche bereits am 20. Sept. 1764 erfolgte und nunmehr durch das Pflegamt Vils unter Forst- und Waldmeister Schwarz und Vertretern des 22/Musau St. Mang-Gotteshaus erneuert wird. Die letzte Markerneuerung geht auf das Jahr 1555 zurück (vgl. oben Nr. 20).
Johann Wächter, Sohn des Thomas Wächter zu Musau, Grundhold des Stiftes St. Mang, klagt, daß die Gemeinde Musau mit dem Gemeindeholz durch seine Wiese, Reitl genannt, fahre und dadurch einen namhaften Schaden verursache. Die Gemeinde behauptet, daß sie das Holz schon seit Urzeiten durch diese Wiese gezogen habe. Der Kläger ersucht um einen unparteiischen Lokalaugenschein, welcher am 26. April unter Beiziehung des musauischen Amtmannes Josef Hollensteiner (Vilseck) und Kolumban Zoz (Amtmann für St. Mang) erfolgte, um den Schaden festzustellen. Die Schäden am Naturzaun, am aufgerissenen Boden und die umliegenden Steine wurden von der Gemeinde beseitigt. Künftig soll Wächter das Holz vom Zaglachwald ohne Widerrede passieren lassen. Sollte ein merklicher Schaden entstehen, haben ihn die betreffenden Parteien zu beseitigen und den Zaun zu erneuern.
Das Kreisamt Imst übermittelt an das Pflegamt Vils das k.k. Hofkammerdekret vom 25 Aug., welches die Vilsischen Baudunggründe als emphiteutisches Eigentum der Untertanen erklärt. Die Untertanen haben aber die Zinsen und bei Verkauf 5 % als Laudemium zu bezahlen.
Vereinbarung über die Holzgewinnung zwischem dem Pflegamt und dem Stift St. Mang wegen des Eigentumswaldes in Zaglach für die Untertanen in Musau. Es werden 20 Stück Floßbäume zu genannten Bedingungen zugestanden, 22 IMusau weiters 10 Stämme Brennholz jenseits des Bachs gegen der Hala und ein Klafter Buchenprügel unter dem Alpweg auf der Achsel. Das Bauholz auf dem Holzberg darf nur nach Anweisung der Holzrieger entnommen werden, ebenso die Ruderstangen im Sibelberg und die Streu in dem Bichele und Kalach. Das Zaunholz bestimmen die Holzwarte. Ausnahmen werden genannt. Wer diese Holzausmessung mißachtet, wird für jeden Stamm mit einem Reichsthaler bestraft. Die den Grundholden Benedikt Wächter und Andreas Doser von St. Mang zugewiesenen Holzteile werden aberkannt, jedoch wegen Mißverständnis werden sie nur mit einer Strafe von 8 kr je Stamm belegt und dürfen das Bauholz behalten.
Das Kreisamt Imst erteilt der Gemeinde Mußau in der Herrschaft Vils die Bewilligung, die schon im Jahre 1770 beurbarten öden Gründe behalten und benützen zu dürfen. Genannte sieben Grundstücke unter der neuen Reith, in der alten Reith, am Hochmoos, bei den Häusern in der Viehweide, bei den Paßroßschlägen und hinter dem Wassergraben haben eine Gesamtfläche von 22.459 Quadratklaftem. Sämtliche Gründe müssen mit Trockenmauer oder lebendem Zaun umfangen werden, im Urbar oder Grundbuch eingetragen sein und bei Besitzveränderung grundherrlich bewilligt werden. Von jedem Joch muß die Gemeinde jährlich 6 kr Grundzins einheben und an das Urbaramt Vils abliefern. Für diese Neugründe ist nach 10 Jahren auch der Zehent fällig. Siegler: größeres Kreisamtssiegel
Auszug aus dem Urbar über die Emphiteutikargüter zu Vils und Musau betreffend die Liegenschaften des Johann Martin Wächter, des Ignaz Schwagerle, des Anton Huber, des Jakob Zotz, der Witwe Maria Anna Hartung, des Jakob Wächter und des Josef Zotz mit genannten Waldgrundstücken.
Rustikalsteuerfassion Nr. 175 aus der Dorfgemeinde Musau, im Steuerdistrikt Vils, betreffend die Wälder Rangen oder Kahlberg, Musauer Berg, Hinderwachsel, Holzberg und Zaglach, sowie Sibelerberg. Es werden die Größe in Klaftern, die Baumart, das Alter des Bewuchses und die Nutzungsberechtigung angegeben. So stehen jedem seßhaften Ortsbewohner von Musau, Roßschlag und Lechschanz das Holz für den Hausbedarf und eine bestimmte Menge Buchenund Fichtenholz zum Verkauf zu. Die Fassion wird von Anton Ostheimer und Mang Antony bestätigt.
Richter Marberger vom Gericht Ehrenberg nimmt zu den Eigentumsverhältnissen des Wäldchens in der Gemeinde Musau Stellung. Alle übrigen ehemaligen Gemeinschaftswälder sind den Besitzern mit Hofkammerdekret vom 25. Aug. 1799 als Erbpachtgüter zugeteilt und im Urbar verblichert worden. Die älteren Akten der Salinendirektion, welche vom Forstamt zum Beweis für aerarischen Besitz hergangezogen werden, sind somit gegenstandslos und irrig. Die im Markungsbrief vom 20. Sept. 1764 angezogenen Grenzen beziehen sich somit auf die ehemaligen landesfürstlichen Wälder, welche den Emphiteutikargütem zugeteilt wurden und von deren Besitzern versteuert werden. Nach der Tiroler Landesordnung ist dieser Besitzwechsel bereits verjährt und die damaligen Forstamtshandlungen waren bloße Folgen der hoheitlichen Aufsicht und begründeten kein Recht auf Privateigentum. Somit ist das bezeichnte Wäldchen das einzige, welches dem Forstaerar zugehört, womit man mit dem Vorsteher völlig übereinstimme. In der Anlage werden die luteigenen Gemeindewaldungen der Gemeinde Musau aus dem Steuerkataster unter Kat. Nr. 1427 bis 1432 beschrieben und bewertet. In der Einbegleitung vom 10. März an das Landesgubemium hofft das Kreisamt Imst, daß die hohe Landesstelle die Gemeinde Musau gegen die unbegründeten, beunruhigenden forstlichen Ansprüche in Schutz nehmen werde.
Bei der Gemeindeversammlung bringt Josef Wächter von Musau die Absicht vor, eine Gipsmühle in das Musauer Waidach zu bauen. Er versichert, daß dies ohne Schaden für die Gemeinde möglich sei, und er kein Bau- oder Brennholz benötige. Er werde auch den Viehtrieb und Weg nicht behindern. Außer Josef Bachthaler stimmen die Gemeindevorstehung und der Ausschuß dem Bittsteller unter genannten Bedingungen zu. Unterschriften: Josef Wächter, Josef Hartung, Josef Zotz und Gemeindevorsteher Martin Dreer
Über das Gericht Ehrenberg teilt das Salinenwaldamt der Gemeinde Mussau mit, daß die Beamtem des Kommerzialzollamtes nicht nur Brennholz aus den Staatswäldern von Unterpinswang benötigen, sondern auch 30 Klafter zu je 108 Kubikklafter aus den strittigen Mussauer Wäldern kaufen wollen. Der Kaufpreis soll bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse hinterlegt werden. Da in Mussau eine bedeutende Holzmenge liege, soll die Gemeinde binnen 8 Tagen Stellung nehmen, ob sie um den Preis von 5 kr je Kubikklafter verkaufen wolle. Die Transportkosten müßten noch ausverhandelt werden.
Gemeindevorsteher Georg Wächter gibt einen historischen Rückblick über die politische Entwicklung der Gemeinde. Musau lag inmitten der Herrschaft Vilseck, deren Höfe den drei Herrschaften Hochstift Augsburg, Hocheneck (Reichsstift Kempten) und Kloster St. Mang unterstanden. Hocheneck schloß am 4. Jän. 1541 mit Bischof Christoph von Augsburg und Abt Gregor von Füessen wegen gegenseitiger Pfändung der Untertanen einen Vertrag. 1549 folgte zwischen den Herrschaften ein Vergleich betreffend das Jagdrecht und das Strafrecht. 1671 starb Franz von Hocheneck ohne Erben, weshalb Vilseck an Kaiser 22/Musau Leopold fiel. 1691 übergab das Hochstift Augsburg durch den Propst zu Füessen 12 Untertanen an die o.ö. Regierung. Nach Aufhebung der Hochstifte fiel St. Mang 1803 an den Fürsten Wallerstein in Öttingen, der die Untertanen provisorisch dem Pflegamt Vils unterstellte. 1806 wurde unter bayerischer Krone das Pflegamt Vils in das Landgericht Reutte einverleibt. Von 1808 bis 1816 war Musau beim Landgericht Füessen. Danach war Musau wieder beim Landgericht Reutte und somit unter österr. Verwaltung. Bis 1787 unterstand Musau der Pfarre Füssen, dann trat St. Mang das Begräbnisrecht ab.
Das Landgericht Lhrenberg teilt der Gemeindevorstehung Mußau mit, daß die Forstschadenersätze und Forstgebühren unnachsichtig einzutreiben und binnen 14 Tagen abzuliefem sind, bei sonstiger Exekution. Außer bei Krankheit und Aufenthalt im Ausland gibt es keine Entschuldigungsgründe.
Auf Ansuchen der Gemeinde um Nachsicht der Forstgebühren etc. teilt das Kreisamt mit, daß in begründeten Fällen Fristerstreckungen und Ratenzahlungen möglich sind. Vermögenslose müssen vom Seelsorger ein Armutszeugnis beibringen.
Die Waldservitutenausgleichungskommission erstellt mit den Bevollmächtigten (Vollmacht der Gemeindeversammlung Musau liegt bei) Martin Dreer, Josef Wächter, Peter Ostheimer, Ignaz Wex, Martin Senner und Josef Bachthaler ein Vergleichsprotokoll betreffend die Wälder Sibelerwald, Zaglach, Bretterbaumwald, Grünerberg und Hinterachselwald, Musauerberg, Kainzenwald und Fahla22 IMusau wald, Schwem- und Satlwald. Geregelt werden der Holzbezug für Heupillen, Zäune und Brücken sowie die Holztrift am Lech. Es folgt ein umfangreiches Waldvermarkungsprotokoll vom 12. Nov. 1850 mit genannten Grenzen samt Vollmachtserklärung. Ein Lageplan des Weidezaunes von der Ulrichsbrücke bis zum Magnuscker oder Hochfeld, welcher die Grenze zum Vilser Weidefeld bildet, liegt bei.
Grundentlastungserkenntnis über das Vilser Eigentumsurbar in der Gemeinde Mußau betreffend die Liegenschaften des Martin Senner, vertreten durch Georg Wächter. Das Wohnhaus mit der Kat. Nr. 962 und genannte 10 Grundstücke in Mußau sind mit Grundzins belastet und werden mit 23 Gulden 1 3/4 kr abgelöst.
Steuerfassionen für die Haus- und Rustikalsteuer in Musau Nr. 110 - 177 für insgesamt 43 Häuser und hauslose Grundstücke im Steuerdistrikt Vils. Hausbesitzer sind Mang Dreer, Kaspar Senner, Johann Wächter, Andrä Doser, Johann Eberle, Johann Senner, Andrä Herkommer, Martin Wex, Ursula Schmid, Andrä Wächter, Josef Peyrer, Josef Lob, Maria Anna Senner, Maria Anna Bachtaler, Josef Bachtaler, Mang Herkomer, Mang Ambros, Johann Schrieb, Kolumban Zoz, Beda Wex, Josef Peyrer, Anton Homdacher, Anton Ostheimer, Michael Homdacher, Josef und Kolumban Ginther, Johann Wächter, Hiazinta Homdacher, Ignaz Schwegerle, Anton Huber, Johann Hartungs Witwe, Johann Dreer, Mang Herkomer, Jakob Wächter, Josef Zoz, Franz Hollensteiner, Mang Kleinhans, Matthias Senner, Katharina Strobl und Maria Anna Waibl.